Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 31 (1867)
- Issue
- Heft 39 (24.9.1867)
- Date
- 1867-09-24
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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8i. J»hrgmg. Allgemeine 39. Zkit««g -es Zu-enthums. Ein unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. ' Herausgegeben von Rabbiner Dr. Ludwig Philippfon in Bonn. Leipzig, den 24. September 1867. Diese Zeitung erscheint wöchentlich einmal, Dienstags, in 2 bis 2l/2 Bogen. Preis des Jahrgangs 4 Thlr. Halbjährig 2Thlr. Vierteljährig 1 Thlr. Inserate werden mit l */a Ngr. für die Petitzeile oder deren Raum berechnet. Alle Buchhandlungen, Postämter und Zeitungs-Expeditionen nehmen Bestellungen an; der Haupr-Expedition für beide Letztere hat sich das König!. Sachs. Haupt-Zeitungs-Bureau hier unterzogen. Inhalt. Leitende Artikel: Die Sühne nach dem Begriff des Judenthums. — Die Schweiz und die Juden. — Literarischer Wochenbericht: Paris. Zeitungsnachrichtenr Deutschland: Berlin. Oesterreich i sch er Kaiserstaat: Wien, Lemberg, Agram. Donaufürstenthümer: Bukarest, Wien, Paris, Conftantinopel. F ra n k r e i ch: Paris. Italien: Florenz. Großbritannien: London. Korrespondenz r Monatsberichte aus Ungarn. II. Feuilleton-Beilager Aus den Papieren eines jüdischen Seelsorgers. — Correspondenz Leitende Artikel. Bonn, l 5. September. Die Sühne nach dem Begriff des Iudenthums. (Fortsetzung.) Die Talmudisten sahen die Gebete, d. i. die vorgeschriebenen, formnlirten Gebete grundsätzlich als an die Stelle der Opfer getreten, an. Nachdem seit dem Entstehen der Synagogen neben dem Opfercultus im Tempel die Gebete noch in sehr 'flüssigen 'Formen bestanden, wurde allmählich der Gebetcyclus fixirt und als ein Ersatz für die Opfer betrachtet. Es geschah dies nicht blos der Idee nach, sondern ganz formell, so daß die Zahl und Zeit der Gebete nach denen der Opfer geordnet und festgestellt wurde.*) Dem Geiste und der *) Maimonides Hilch. Thephill. I, 5 sagt: irpri pi b22 mban v'nw maaipn ■p:ns mbanr: "pan Kino iipn rpno pip iww or b=n u:>2 öv> tpua pip 1332 n'w'bw nban 12 was nun weiter im Detail ausgeführt wird. Wirkung nach legten sie sogar dem Gebete eine höhere Bedeutung bei als dem Opfer (Berach. 33, l ff. u. a. anderen St.), und trafen durch ihre Vorschriften alle möglichen Vorkehrungen, daß das Gebet mit aller Weihe und Andacht, die Gedanken vollständig darauf gerichtet und das Herz mit Gottesfurcht erfüllt, verrichtet werde, indem sie erklärten, daß ein Gebet ohne Andacht kein Gebet sei. (S. Orach Chaj. l, 4. 98, 1 ff.) Hieraus folgt: I) daß sie die Opfer nicht als ein unentbehrliches Gnadenmittel, als einen integrirenden Therl des israelitischen Cultus anerkannten, 2) daß sie ihnen kein konkretes factisches Element, sondern nur eine symbolische Natur beilegten. Sie sahen also in den Opfern nur vom Gesetze dargebotene und festgesetzte Mittel zur Erweckung, Bewirkung und Förderung der Gottesfurcht, Anbetung, Reinigung und Läuterung, die daher nach ihrem durch die Schicksale der Nation herbeigeführten Wegfall, durch andere derartige Mittel, nämlich die formulirten Gesetze, ersetzt werden konnten. Weder aber das Opfer an sich, noch das Gebet besitzt die erhebende, läuternde und versöhnende Kraft, sondern sie erlangen diese erst durch die n:n2, d. i. die Andacht und Weihe der sie begleitenden Gedanken und Gefühle. Je mehr deßhalb die Opfer im Laufe der Zeiten das unmittelbare Verständniß ihrer Symbolik, aus welchem sie entsprungen, in den Geistern verloren hatten, desto natürlicher war es, daß die Geister sich in einem erhebenden und das Herz erfüllenden Gebete weihevoller und heimischer fühlten, als in den unverstandenen, mit ihrer Seelensphäre nicht mehr zusammenhängenden, daher zur bloßen ge-