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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1867-08-20 · Heft 34 (20.8.1867) · p. Seite 681

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
31 (1867)
Issue
Heft 34 (20.8.1867)
Date
1867-08-20
Page
Seite 681 (sequence 13)
Language
German
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681 gyarisiren, sondern ihre Muttersprache beibehalten wollen?) Die massenhafte Einwanderung galizisch-jüdischen Proletariats ist nach dem „Naplö“ ganz sicher. „Tausende, die den redlichen Broderwerb scheuen, würden das Land überschwemmen und daS einfältige Volk mit schlechten Maaren zu Schaden bringen." (Und warum, könnte man „Naplö“ fragen, ist dieses Proletariat nicht schon bisher, vor Existenz eines Jncolatsgesetzes massenhaft eindewandert? Und wenn das Sinnen und Trachten desselben wieder bloß ans das Hausiren mit schlechten Maaren gerichtet ist, was gälte ihm dann die Aussicht auf Erlangung politischer Rechte, die ja jenes Proletariat übrigens gar nicht mehr außerhalb seines jetzigen Vaterlandes zu suchen nöthig hätte?) Und bei all diesen unbegründeten Behauptungen will „Naplö,“ wie es zum Schlüsse seiner Betrachtungen bemerkt, damit nicht gegen die Gleichberechtigung geschrieben haben, die es ebenso sehnlich herbeizuwünschen vorgibt, wie wer immer. Von den diese Auslassungen des „Naplö“ heftig tadelnden Gegenbemerkungen der Journale wollen wir hier bloß folgende maßgebenden Morte des mit den Intentionen der Regierung vertrauten „Magyar orszög“ anführen : „Das Jncolatsgesetz, welches in jedem civilisirteu Staate besteht, wird nicht allein von den Israeliten besonders sprechen, nicht die Bedingungen enthalten, unter welchen sie die Bürgerrechte ausüben können, sondern das Verhältniß aller einwandernden, sich im Lande niederlassenden fremden Ausländer zum Staat, ohne irgend eine Ausnahme, regeln, und die Bedingungen seststellen, unter deren Erfüllung der Eingewanderte in den Genuß der bürgerlichen und politischen Rechte treten kann." (Wozu also die beabsichtigte Verbindung dieses Gesetzes mit der Judenfrage?) Ferner: „Mit seiner Reflexion, seiner kleinlichen Motivirung, hat „Naplö,“ wie wix mit Bedauern erfahren, nur Del in's Feuer gegossen, und unsere israel. Landsleute nicht beruhigen können, welche mit Recht das Anbrechen des Tages erwarten, der sie in den Genuß ihrer Menschen- und Bürgerrechte einsetzen und der Sache der Gerechtigtigkeit Genugthuung gewähren wird." 1 Schluß folgt., Anzeige«. Bekanntmachung. Die Gemeinde Shaari Zedek in Äew-Asrk wünscht einen Prediger anzustellen, der auch als Cantor fungiren kann. Geneigte Bewerber wollen daher Zeugnisse nebst Belegen über religiösen Lebenswandel an den Präsidenten der Gemeinde Herrn Ephraim Japha Nr. l03. Readestreet New-Aork sofort einsenden. Fixirt. Gehalt: Zweitausend Dollars jährlich und Nebeneinkünste damit verbunden. Ritus: Minhag Polen. Reisekosten werden nur nach abgelegter Probe oder erfolgter Anstellung erstattet, und nur frankirte Briese werden angenommen. Im Aufträge des Borstaudes _S. Latz, Sekretair._ Baeanz. Wegen Krankheit ihres Vorsängers, sucht die hochdeutsche Jsraelitengemeinde Hieselbst, gegen angemessene Vergütung, einen derartigen Substituten, welcher in der großen Synagoge während der kommenden ctn-iis und maion sn die betreffende Function zu übernehmen befähigt ist. Hierauf Reflectirende, welche im Besitze geeigneter Stimmmittel und einer würdigen Vortragsweise, sowohl darüber als über einen streng religiösen Lebenswandel glaubwürdige Zeugnisse beibringen können, wollen sich unter Anschluß derselben und des Ausweises ihrer bisherigen Wirksamkeit, portofrei -an das Unterzeichnete Collegium baldmöglichst wenden. Die fraglichen Vorträge würden eventuell die Probe bei einer desfallsigen Concurrenz über die definitive Anstellung vertreten. Altona, im Monat Juli 1867. Das Synagogen-Collegium. Lehrer-Baeanz an einer jüdischen Elementar- und Realschule. Anforderungen : gründliche allgemeine und speciell jüdische, auch rabbinische Bildung. Tüchtige Lehrfähigkeit. Ernst religiöser Charakter und Wandel. — Portofreie mit Zeugnissen versehene Anmeldungen nimmt entgegen unter Chiffre J. 6. 186. die Zäger'sche Buchhandlung in Frankfurt a,M._*_ Ein jüdischer Rector, welcher die Qualifikation besitzt einer gehobenen Stadtschule als solcher vorzustehen, vorzügliche Zeugnisse von den höchsten Schulbehörden besitzt, für die Mittelklassen eines Gymnasii oder einer Realschule vorbereitet, sucht zu Michaelis e. eine Anstellung an einer Schule. — Derselbe würde auch eine Privatschule etabliren und ist im Stande Kanzelvorträge zu halten. — Franco-Adressen: An den Rector der jüdischen Schule in Labischin bei Bromberg.

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