Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 31 (1867)
- Issue
- Heft 31 (30.7.1867)
- Date
- 1867-07-30
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/3224737-3226581-3226613--25183-3260674- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
81. I-Hrgang. Allgemeine 81 Zeitung des Zudenthums. Ein unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. Herausgegeben von Rabbiner Dr. Ludwig Philipps»« in Bonn. Leipzig, den 30. Juli 1867. Diese Zeitung erscheint wöcherrtüch einmal, Dienstags, in 2 bis 2l/a Bogen. Preis des Jahrgangs 4 Thlr. Halbjährig 2 Thlr. Vierteljährig 1 Thlr. Inserate werden mit IVa Ngr. für bte Petitzeile oder deren Raum berechnet. Alle Buchhandlungen, Postämter und Zeitungs-Expedittonen nehmen Bestellungen an; der Haupt-Expedition für Leide Letztere hat sich das Königl. Sachs. Haupt-Zeitungs-Bureau hier unterzogen. Inhalt. Leitende Artikel: Analekten — Literarischer Wochenbericht: Neu-Verbäß. Zeitungsnachrichten: Deutschland: Paderborn, Brilon, Hannover, Aus dem Mecklenburgischen. Oesterreichs sch er Kaiserstaat: Wien, Pest, Leipnik, Aus Galizien. Donaufürstenthüme.r: Bukarest, Botiuschan, Galatz. Italien: Bonn. Großbritannien: London. Feuilleton-Beilage: Gallerie von Abgeordneten jüdischen Glaubens. — Kuriosa. Leitende Artikel. Bonn, 21. Juli. Analekten. 1. Guizot über d»s Dekret vom 17. März 1808. In dem Heft der „kevue des deux mondes' ‘ vom 1. Juli veröffentlicht Herr Guizot ein Abhandlung über das Leben und die Werke des Herrn von Barante, und erzählt dabei die Umstände, unter welchen das bekannte Dekret Napoleon I. vom 17. März 1808 entstand, das bis 1818 auf den Elsässifchen Juden so schwer lastete, auf den rheinischen Juden aber bis 1836, indem man in Preußen die Geltung des Dekretes nicht auf die 10 Jahre beschränkte, für welche es seinem Texte nach bestimmt war. Guizot berichtet: „Die erste Verhandlung, der ich beiwohnte, hatte ein besonderes Interesse für die Zuhörer. Der Kaiser hatte, als er von Austerlitz znrückkam, sich in Straßburg aufgehalten und dort lebhafte Klagen gegen die Juden gehört. Die öffentliche Meinung empörte sich gegen den von ihnen ausgeübte» Wucher, eine große Zahl Eigenthümer und Ackerbauer waren von enormen Wucherschulden erdrückt, sie hatten sich für viel bedeutendere Summen verpflichtet, als sie erhalten hatten. Man behauptete, daß mehr als die Hälfte des elsässifchen Grundbesitzes hypothekarisch den Juden gehörte. Der Kaiser versprach, diesem großen Mißbrauch ein Ziel zu setzen, nnd kam mit der festen Ueberzeugung nach Paris, daß ein solcher Stand der Dinge nicht geduldet werden dürfe. Er unterbreitete die Frage dem Staatsrath; zuerst wurde sie in der Abtheilung des Innern verhandelt. Herr Regnault de St. Jean d'Angsly, welcher präsidirte, übertrug Herrn Mols, einem jungen nnd neuen Auditor, einen Bericht über diese Angelegenheit. Den Männern der Politik und Gesetzgebung schien keinerlei Schwierigkeit oder Zweifel dabei vorzuwalten; keine gesetzliche Verordnung berechtigte, die geringste Verschiedenheit zwischen den Bürgern verschiedener Confession aufzustellen; es wäre eine fremde Idee in den Grundsätzen und Bestimmungen unserer Gesetze, daß man genöthigt sei, sich von dem Glaubensbekenntnisse des Gläubigers zu unterrichten, um zu wissen, ob er das Recht habe, Bezahlung zu verlangen; dies wäre ebenso der öffentlichen Meinung, als den Sitten nnd dem Wortlaut der Gesetze entgegen. Zur großen Ueberraschung der Staatsräthe verlas Hr. Mols einen Bericht, welcher die Nothwendigkeit, die Juden Ausnahmsgesetzen zu unterwerfen, aussprach, wenigstens in dem, was die Verhältnisse des Privatverkehrs betrifft. Ich kam einige Tage nach der Abtheilungssitzung, in