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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1867-07-23 · Heft 30 (23.7.1867) · p. Seite 596

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
31 (1867)
Issue
Heft 30 (23.7.1867)
Date
1867-07-23
Page
Seite 596 (sequence 8)
Language
German
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596 das Unhaltbare solcher Beschränkungen unter den nunmehrigen Verhältnissen nach- und erweisen. Es ist wohl an der Zeit, daß die kleinlichen Nergeleien aus den winzigen Ländchen des Bundes weichen, wo Preußen, Sachsen, Graunschweig und Oldenburg von derartigen Plackereien frei sind. Mecklenburg freilich hat noch einen schweren Prozeß durchzumachen. Bad Ems, 7. Juli. (Privatmitth.) Folgende Notizen sind wohl geeignet uns in der Hoffnung zu bestärken, daß in der Provinz Nassau die staatliche Anerkennung des Judenthums und seiner Bediensteten, wie überhaupt unsre Schul- Synagogen- und anderweitc Cultusverhältnisse beibehalten werden, was in der Folge für unsre Amts- und Glaubensbrüder in den ältern Provinzen nicht ohne Einfluß bleiben dürfte! 1) Schon zur Feier des 70. Geburtstages Sr. Majestät des Königs, erhielt ich und wohl auch meine beiden hierländischen Collegen ein sehr höfliches Schreiben von der königl. Administration in Wiesbaden, wie solches den evangelischen nnd katholischen Decanaten zugekommen ist, um die gottesdienstliche Feier des Tages zu veranlassen. 2) Vor mehreren Wochen wurden nicht blos die Bezirksrabbiner, sondern auch die israel. Religionslehrer— gleich allen öffentlich Angestellten — zur Treue rc. gegen den neuen Landesherrn beeidigt. 3) Und gestern zum Empfang Sr. Majestät des Königs in unserer Curstadt, deren Heilquellen Hochderselbe gegenwärtig gebraucht, zu welcher Feierlichkeit nur „die Spitzen der bürgerlichen und kirchlichen Behörden erscheinen sollten," wurde auch ich neben dem evangelischen Decan und dem katholischen Pfarrer von der königl. Administration eingeladen. Wir wurden Alle in dem fürstlichen Zimmer des hies. Bahnhofgebäudes vom königl. Oberpräsidenten Sr. Majestät vorgestellt. Der König erkundigte sich in der freundlichsten Weise bei Jedem nach seinem Namen und Berufe und stellte sich dann in unfern Kreis und sprach ungefähr folgende Worte: „Meine Herren! Wir gehören jetzt zusammen. Geben wir die frühern hierländischen Zustände der Vergessenheit anheim. Seien Sie mir von nun an getreue Unterthanen, und ich werde gewiß väterlich für Sie sorgen!" 4) Nachträglich bemerke ich, unter Bezugnahme auf 1 meine „chronologische Uebersicht" (in Nr. 12 Ihrer Zeitung v. l. I.), daß ich in amtlicher Correspondenz fortan Portofreiheit genieße. Dr. H. Oesterreichischer Kaiserstaat. Wien, 10. Juli. In der heutigen Sitzung des Abgeordnetenhauses fand die erste Lesung des Mühlfeld'schen Antrages betreffs des Religionsediktes statt, und begründete Dr. Mühlfeld seinen Antrag durch eine längere Rede. Er geht von der Ansicht aus, daß der Wunsch, die Fessel des Concordats gelöst zu sehen, so sehr gesteigert worden, daß es höchste Zeit sei, denselben zu befriedigen. Er sagt: „Gewissensfreiheit, Freiheit der Religions-Uebung, sie sollten auch selbst in politisch ungebildeten Staaten, wenn auch dort die bürgerlichen Rechte noch so sehr eingeschränkt sind, Niemandem verwehrt sein, und die Gleichheit, welche überall sich aus der Freiheit ergiebt, weil das Recht ja eben die Freiheit nur dadurch zu beschränken vermag, daß der gleiche Anspruch auf Freiheit Allen zukommt, ist auch in Bezug auf die religiösen Verhältnisse nur ein Corollarium der Freiheit. Die Freiheit und Gleichheit, sie sollen, und das ist die Absicht, das ist der Zweck jenes Gesetzentwurfs gewesen, welchen der Ausschuß dem Hause damals vorlegte, sie sollen den Staatsbürgern Oesterreichs in vollem Maße zu Theil werden." Die große Niederlage, welche Oesterreich seit der Zeit der Reformation bis jetzt in Deutschland, d. h. bis zur völligen Trennung von diesem erfahren hat, ist nach dem Redner durch die Unduldsamkeit in Bezug auf die Religion herbeigeführt worden. Der österreichische Reichstag müsse dem ungarischen darin vor angehen. Er äußert sich: „Wir werden, so meine ich, wenn mein Antrag angenommen wird, wahrhaftig nicht ein Gesetz schaffen, das die Religionsfreiheit den Israeliten mittelst eines Colonisations-Gesetzes zu geben versucht, um etwa zugleichzu bewirken, daß die der jüdischen Religion Angehörigen sich hüten, sich in dem Lande anzusiedeln; wir werden nicht ein Gesetz schaffen, das den Israeliten den Eintritt in den Landtag verwehrt, welches von dem Amte eines Geschwornen die Israeliten fernehalten wird, wie am heutigen Tage die Listen der Geschwornen in Ungarn

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