Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 31 (1867)
- Issue
- Heft 28 (9.7.1867)
- Date
- 1867-07-09
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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31 Jahrgang. Allgemeine M 88. Zkitllvg -es Zudcnthums. Ein unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. H erausgegeben 'von Rabbiner vr. Ludwig Philippson in Bonn. Leipzig, den 9. Juli 1867. Diese Zeitung erscheint wöchentlich einmal, Dienstags, in 2 las 21/2 Bogen. Meis des Jahrgangs 4 Thlr. Halhiahng 2Thlr. Blertchahrig l Mr. Inserate werden mit 1'/» Ngr. für die Petitzeile oder deren Raum berechnet. Alle Buchhandlungen, Postämter und Zeitungs-Expeditionen nehmen Bestellungen an; der Haupt-Expedition für beide Letztere hat sich das Königl. Sachs. Haupt-Zeitungs-Bureau hier unterzogen. Inhalt. Leitende Artikel: Die Begräbnißplatzsrage. HI. — Spenden für die israelitische Bibelanstalt zur Vollendung der Ausgabe mit größeren Typen. — Rechnungsabschluß des Instituts zur Fördernng der israelitischen Literatur — Literarischer Wochenbericht: Bonn. Zeitungsnachrichten: Deutschland: Berlin, Breslau, Paderborn. Oesterreich ischer Kaiserstaat: Wien, Pest. Frankreich: Paris. Italien: Rom, Florenz, Aus Oberitalien. Amerika: Baltimore, Philadelphia. Marokko: Paris. Feuilleton-Beilage: Galterie von Abgeordneten jüdischen Glaubens. — Procefse gegen jüdische Bücher und Gebete. — Kuriosa. Leitende Artikel. Bonn, 30. Juni. Die BegräbnißplaHfrage. 111. Blicken wir aber nun hinsichtlich unserer Frage auf die Geschichte zurück, sobrauchen wir nicht erst zu erweisen, daß die Institutionen der jüdischen Friedhöfe ganz und gar auf biblischem und talmudischem Grunde, und so auf der ganzen Vergangenheit bis zu dem heutigen Tage beruht. Abgesehen davon, daß Abraham (l.Mos. Kap. 23) es ablehnt, ein Grab auf den Begräbnißstätten der Chethiter, die es ihm anboten, für seine Frau anzunehmen, und einen gesonderten Erbbegräbnißplatz zu erwerben verlangte, daß Jakob nach seinem Tode dahin gebracht zu werden forderte, daß Joseph von seinen Brüdern sich versprechen ließ, seine Gebeine nicht in Egypten zu lassen, sondern sie dereinst mit nach dem Lande Israels zu nehmen (1. Mos. 50, 25), und daß sie wirklich bei Sichem begraben wurden <Josua 24, 32); abgesehen davon daß durch die ganze h. Schrift der hohe Werth von Erb-, Familien- und heimischen Begräbnissen an zahllosen Stellen betont wird, zeigt der Ausdruck rrna« b« qos oder rnt* bN, wie alt die Einrichtung, daß jede Leiche auf ihrer väterlichen oder nationalen Begräbnißstätte beigesetzt werde. Dieser Ausdruck „zu seinen Vätern oder zu seinem Volke gesammelt oder eingethan werden" wird an mehreren Stellen vor „bei seinen Vätern oder seinem Volke begraben werden" gebraucht, und selbst dann, wenn der Betreffende garnicht auf der Begräbnißstätte seiner Väter, sondern in weiter Ferne begraben wurde, wie z. B. Abraham, Aaron, Moses (I. Mos. 15, 15. 25, 8. 17., 4. Mos. 20, 24. 27, 13., 5. Mos. 31, 16. 32, 50., 1. Kön. 2, 10., 2. Chron. 34, 28.). Er ist also von dem wirklichen Begraben verschieden und vielmehr von dem Eingehen in die Gemeinschaft der Väter nach dem Tode, also von der Fortdauer nach dem Tode zu verstehen. Wer die obigen citirten Stellen genauer ansieht, kann darüber nicht in Zweifel sein. Diese Bedeutung konnte aber den gedachten Worten lediglich durch die Sitte, daß jede Familie, jedes Geschlecht, jeder Volksstamm einen eigenen Begräbnißplatz hatte, entstehen. Die Begräbnißstätte einer Stadt wird Koh. 8, 10. izmp oipn „heiliger Ort" genannt. Als ein Fluch wird daher betrachtet, wenn der Leichnam Jemandes nicht in das Begräbniß der Väter und seines Volkes kommen soll, sondern in der Fremde