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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1867-07-02 · Heft 27 (2.7.1867) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
31 (1867)
Issue
Heft 27 (2.7.1867)
Date
1867-07-02
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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M 27 äi. Jahrgang. Allgemeine Zeitung -es Zudcnthmns Ein unparteiisches Organ fiir alles jüdische Interesse. Herausgegeben von Rabbiner I>r. Ludwig Philipps»» in Bonn. Leipzig, den 2. Juli 1867. Diese Zeitung erscheint wöchentlich einmal, Dienstags, in 2 bis 21/2 Bogen. Preis des Jahrgangs 4 Thlr. Halbjährig 2Thlr. Vierteljährig 1 Thlr. Inserate werden mit ll/2 Ngr. für die Petitzeile oder deren Raum berechnet. Alle Buchhandlungen, Postämter und Zeitungs-Expeditionen nehmen Bestellungen an; der Haupt-Expedition für beide Letztere hat sich das Königl. Sachs. Haupt-Zeitungs-Bureau hier unterzogen. Inhalt. Leitende Artikel: Die Begräbnißplatzfrage. II. — Aus Holland: Skizzen .aus Holland VI. — Literarischer Wochenbericht: Paris, Bonn. Zeitungsnachrichten: Deutschland: Neustadt a Haardt, Landsberg a/W., Aus der Pfalz. Oesterreichischer Kaiserstart: Wien, Pest. D 0naufürstenth Ürner: Bukarest, Jassy. Frankreich: Paris, Mülhausen. Italien: Aus Oberrtalien. Rußland: Livland. Asien: Srnyrna. Correspondenz: Lehrerconferenz. Feuilleton-Beilage: Vergleichende Studien über den Talmud. I. — Ein Brief Mendelssohns, die erste gedruckte Schrift desselben. — Correspondenz. — Kuriosum. Leitende Artikel. Bonn, 23. Juni. Die Begräbnißplatzfrage. U. Was den jüdischen Gemeinden die unumstößliche Pflicht auflegt, einen besonderen Begräbnißplatz zu erhalten, besteht theils in negativen, theils in positven Gründen. Zu den ersteren gehört: l. Auf den Kirchenhöfen und Gräbern der christlichen Confessionen werden selbstverständlich die Symbole des Christenthums, Kreuze und Crucisixe angebracht. Diese Symbole drücken in ihrer Bedeutung die spezifisch christlichen Glaubenslehren aus, und darum gerHe diejenigen, denen das Judenthum am entschiedensten widerspricht, welche, so lange sie vom Christenthume aufrecht erhalten werden, und dies wird es thun, so lange es eben Christenthum bleiben wird, eine unausfüllbare Kluft zwischen Christenthum und Judenthum ausmachen. Aus einem Kirchhofe und neben Gräbern, die mit diesen Symbolen versehen sind, kann daher ein jüdisches Grab sich nicht befinden, und zwar nicht blos des Tobten, nicht blos der ^Gefühle und Ansichten des Sterbenden wegen, sondern auch um der Hinterbliebenen willen. Die Gruft eines thenren Wesens ist gerade der Platz, wo der Mensch ganz ungestört, zurückgezogen von allen Äußerlichkeiten, ganz sich selbst, seinem Schmerz, seiner Erhebung, seinen Erinnerungen leben will. Sie ist ihm ein Heiligthum, ja das höchste Heiligthum auf Erden, das nichts berühren soll, was davon abzieht und was ihm widerspricht. Führwahr es kann bei dieser Frage von keiner Feindseligkeit, von keiner Gegnerschaft, von keiner Abschließung, auch nicht von dogmatischen Streitigkeiten, um die sich das wirkliche Leben wenig kümmert, die Rede sein. Es handelt sich hier lediglich um die einfache Thatsache, daß das Judenthum und das Christenthum in ihren Glaubenslehren unvereinbar sind, und um die natürliche Folge dieser Thatsache. Die verschiedenen christlichen Kirchen vereinigen sich immer wieder um dieselben Glaubenslehren und um dieselben Symbole. Zwischen Christenthnm und Judenthum aber besteht hierin eine Trennung, die von der Geburt bis zum Tode reicht, obschon sie in Pflicht und Recht, in Menschenliebe und Menschenachtung durchaus keine Scheidung bewirkt und bewirken darf. Es geht hieraus hervor, daß die verschiedenen christlichen Kirchen sich sehr wohl zu einem gemeinsamen Begräbnißplatze vereinigen können, weil sie eben alle das Kreuz und das Crucifix auf ihre Gräber pflanzen, daß sich aber die Juden mit ihnen nicht vereinigen können.

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