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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1867-06-25 · Heft 26 (25.6.1867) · p. Seite 528

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
31 (1867)
Issue
Heft 26 (25.6.1867)
Date
1867-06-25
Page
Seite 528 (sequence 20)
Language
German
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528 Holy erwidert mit einem überlegenen Lächeln: Ich wäre ja nicht im Stande gewesen, das Alles durchzusühren. Prsident: Aber Ihre „Armee" und Ihre „Garden", so nannten Sie doch die Schaar, an deren Spitze Sie aus Hostomitz gekommen waren? Holy: Ich bin ein armer Kerl und habe weder Armee noch Garden. Ich hatte mir nur eine Armee laut gewünscht, und zwar um die Juden zu beschützen. Präsident: Als Ihnen mit der Ankunft des Militärs gedroht wurde, schrien Sie: „Wenn's den Juden ans Leben geht, werden uns die Soldaten noch helfen. Der Lärm wird gehen über das heilige böhmische Land. Die Juden müssen hinaus aus dem böhmischen Land. Sie müssen Alle nach „Hasierdam" (Amsterdam). Und jetzt kommt endlich auf die Juden los, damit sie, bevor noch die Soldaten ankommen, abgemurkst sind." Hierauf drangen Sie mit dem Haufen in die Wohnung des Jacob Steindler, der aber mit seiner Familie bereits entflohen war. Sie richteten in seinem Hause einen Schaden von 1114 fl. an. Holy: Der Steindler schneidet auf, er hatte im Ganzen nur einige hundert Gulden im Vermögen, die ihm unsere Schwielen eingebracht hatten. Präsident: Sie haben selbst den plündernden Haufen nach Bechcin geführt; als ein Tcheil der Menge nach Wossof abbiegen wollte, riefen Sie: Die Juden in Wossof bleiben zum Nachtmahl. Erst wird Mittag gespeist und zwar bei den Bechciner Juden. Dort werden wir die Juden so lange würgen, bis ihnen die Seelen zum.herauskriechen. Holy: Ich habe das nicht im Ernste gemeint. Präsident: Sie haben den Taglöhner Blazek aufgefordert, die Juden, die sich in die Synagoge geflüchtet hatten, herbeizuholen, denn sie müßten auf dem Platze getödtet werden. Sie seien der General. Sie hätten hier zu befehlen. Holy: Ich hätte ihnen nichts zu Leide gethan, wenn er sie mir vorgeführt hätte. Ich bin den Juden nicht so böse, als Sie glauben. Präsident: Und doch haben Sie Einen, der nicht schnell genug geflüchtet war, derb geschüttelt. Nur die schleunigste Flucht konnte ihn vor weiteren Mißhandlungen retten. Holy: Mit dem hatte ich eine Privatsache auszugleichen. Der Jude glaubt immer, ich sei ihm Geld schuldig und pflegte mich zu mahnen. Aber er hatte Unrecht, das habe ich ihm bewiesen.! Es werden nun Zeugen vernommen, durch deren Aussagen hervorgeht, daß Holy eigentlich eine Doppelrolle gespielt. In dem Augenblicke, als die fanatische Menge den Juden ans Leben gehen wollte, machte Holy plötzlich den Protector der Juden. Man sah ihn auf einmal im Besitze vielen Geldes, das er unter das Volk vertheilte. Die Jüdin Steindler umarmte und küßte er und führte hierauf seine „Garde" ins Wirthshaus. Da aber kam ein zweiter Haufen aus Hostomitz angerückt und wollte in ein Judenhaus dringen. Holy trat ihm entgegen und bot ihm Namens der Juden Lösegeld an. Er wurde jedoch als Verräther behandelt, und von der Menge mit Schlägen tractirt. Jetzt trennte er sich ganz von der Sache des „Volkes" und trat offen auf die Seite der Juden. Er sprang auf eine Mauer und zeichnete dort in seine Schreibtafel die Namen derer auf, die sich am meisten excessiv beommen hatten. Am anderen Tage war er auch behilflich, die geplünderten Sachen bei den einzelnen Excedenten zu eruiren. Das Verhör mit den übrigen Angeklagten bietet weniger Jnteresie. Die Schlußanträge der Staatsbehörde lauteten bezüglich des Mathias Holy auf Schuldig des Verbrechens der öffentlichen Gewaltthätigkeit durch boshafte Beschädigung fremden Eigenthums im großen Maße und auf Bestrafung mit zehn Jahren schweren Kerkers. Zwei der Mitangeklagten seien zu fünfzehn Monaten und zu einem Jahre schweren Kerkers zu verurtheilen, die übrigen theils wegen Mangel an Beweisen frei-, theils schuldlos zu sprechen. Der Vertheidiger, Advocat vr. Gundling, suchte nachzuweisen, daß das Benehmen des Holy eher die Merkmale einer Aufreizung gegen Nationalitäten, als die Anstiftung zu öffentlichen Gewaltthätigkeiten durch boshafte Beschädigung fremden Eigenthums an sich trage, daß deffen intellectuelle Urheberschaft nur durch einen Zeugen nachgewiesen worden sei, und insbesondere zu seinen Gunsten der Umstand spreche, daß er noch am Thatorte die Rolle gewechselt und plötzlich als Beschützer der Juden auftrat. Holy möge daher von dem ihm zur Last gelegten Verbrechen losgesprvchen werden. Die übrigen Mitangeklagten seien eben, wie viele Andere, nur als Neugierige mitgezogen und hätten als „Statisten" fungirt. Daß sie dabei auch ihre Ansichten über die socickke und politische Lage in ihrer Weise aussprachen, das könne noch nicht das Verbrechen des Aufstandes begründen. Auch diese mögen daher schuldlos erklärt werden. Das Urtheil lautete: Mathias Holy ist des Verbrechens der öffentlichen Gewaltthätigkeit schuldig und wird zu fünf Jahren schweren Kerkers verurtheilt. Ein anderer Angeklagter wird des Verbrechens des Aufstandes schuldig erkannt und zu drei Monaten schweren Kerkers verurtheilt. Fünf der Beschuldigten werden ab instantia frei- und einer schuldlos gesprochen. Verlag von Baumgärtner's Buchhandlung in Leipzig. — Druck von I. B. Hirschfeld. Verantwortlicher Redakteur Dr. H. Lotze.

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