Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 31 (1867)
- Issue
- Heft 25 (18.6.1867)
- Date
- 1867-06-18
- Page
- Seite 502 (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
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502 der Sammlung des Prof. Reuß in Straßburg angebracht. Am interessantesten sind hier mehrere orientalische Rollen. Zuerst ein Original der Thorah, in hebräischer Sprache auf fünf zusarmnengenähten Schafsfellen geschrieben, das im Jahre 1851 von dem Ueberreste der jüdischen Colonie in Kä-Fung-Fo (Provinz Honan in China) angekauft wurde. Das Alter dieser Rolle mit Sicherheit zu bestimmen, ist — nach Aussage der Missionäre wenigstens — unmöglich, doch ist sie sicherlich schon vor einigen Jahrhunderten geschrieben. Dann finden wir dort das Facsimile eines Fragmentes der Thora, das von einem Chinesen auf Pergament gemalt ist, und endlich eine kleine Rolle des Buches Esther, welche von einem jüdischen Knaben in Bagdad herrührt. — Die Proben von Missionsbibeln und von Buchbinder- und Holzschnitzereiarbeiten brauche ich wohl nicht näher zu besprechen. Wenn man aus diesem Theile der Ausstellung heraustritt, so wird man nur von dem einen Gefühle erfüllt: Wie Schade, daß an dem praktischen Europa des IS. Jahrhunderts so viele Kräfte ganz und gar unnütz vergeudet werden! vr. M. P. Anzeigen. Verlangt. Die Gemeinde „Schaar Jtaschvmaim" von New-A.ork, wünscht einen Rabbiner und Prediger von gemäßigten Reform-Principien auf nicht weniger als drei Jahre, mit einem Jahresgehalt von 2000 bis 3000 Dollars aufzunehmen. Derselbe muß ein anerkannt guter Talmudist und Redner fein, und in einer europäischen Universität promovirt haben. Applicanten mit gehörigen Zeugnissen versehen, wollen sich längstens bis zum 1. September c. an den Präsidenten der Gemeinde Herrn H. Eckstein Nr. 234 East 53 Street portofrei melden. Im Aufträge der Direction S. Lehmann Secr. p. i. Die hiesige israelitische Gemeinde sucht zum 30. October d. I. einen vom Landrabbinat approbirten unverheiratheten Religionslehrer, Vorbeter und Schächter. Bei freier Wohnung, Beköstigung und Aufwartung ist das Gehalt 150 Thlr. bis 200 Thlr. je nach den Leistungen des Lehrers; außerdem sind die Nebeneinkünste für Schechita zwischen 50 und 60 Thlr. zu schätzen. Qualificirte Bewerber wollen sich unter portofreier Einreichung ihrer Zeugnisse baldigst bei uns melden. Malchow in Mecklbg. Schwerin, d. 24. Mai 1867. Der Vorstand. Bekanntmachung. Die Gemeinde Shaari Zedek in New-Aork wünscht einen Prediger anzustellen, der auch als Cantor fnngiren kann. Geneigte Bewerber wollen daher Zeugnisse nebst Belegen über religiösen Lebenswandel an den Präsidenten der Gemeinde Herrn Ephraim Zapha Nr. 14 Varclaystreet New-Aork sofort einsenden. Fixirt. Gehalt: Zweitausend Dollars jährlich und Nebeneinkünfte damit verbunden. Rstus: Minhag Polen. Im Aufträge des Vorstandes S. Latz, Sekretair. Zu Michaelis >867 wird die Stelle eines Religionslehrers und Schächters vacant. Das Gehalt beträgt bei ganz freier Station 80 Thlr. Pr. Ct. Reflectanten wollen sich in frankirten Briefen bei dem Unterzeichneten Vorstand melden. Reh na in Mecklbg. im Mai 1867. H. M. Cohn. Zum Herbste pissm» rn dieses I. wird die hiesige Religionslehrer-, Vorbeter- und Schächterstelle vacant. Gehalt 150 Thlr. neben freier Wohnung, Kost und circa 30 Thlr. Schechita. Das Nähere zu verhandeln mit dem Vorstande zu Penzlin (Mecklenburg). Die hiesige Gemeinde sucht zum 1. Tischri einen befähigten, unverheiratheten Mann als Lehrer, Vorbeter und Schächter. Bei freier Wohnung, Feuerung und freiem Mittags¬ und Abendtisch beträgt das Gehalt 110 Thlr., das Einkommen von der Schechita zwischen 40 und 50 Thlr. Durch Privät-Unterricht in Elementargegenständen läßt sich von einem Befähigten das Einkommen beträchtlich vergrößern. Reflectanten wollen sich wenden an den Vorstand der israel. Gemeinde in Crivitz in Mecklenburg. Die durch das Ableben des Herrn Dr. Stern erledigte Directorstelle unserer Schulanstalt soll demnächst wieder besetzt werden. Auswärtige Bewerber um diese Stelle haben neben Zeugnissen über ihre Befähigung noch insbesondere Nachweise zu liefern, daß sie in ihrer Heimath diejenigen Prüfungen bestanden haben, welche sie zur Leitung einer höheren Bürgerschule befähigen, oder daß sie in dieser Eigenschaft in einer höheren Bürgerschule mit Erfolg gewirkt haben. Die Anmeldung muß längstens innerhalb zwei Monaten bei dem Unterzeichneten Schulrath erfolgen. Frankfurt a/M., den 1. Juni 1867. Der Schulrath der Real- und Volksschule der israelitischen Gemeinde.