Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 31 (1867)
- Issue
- Heft 24 (11.6.1867)
- Date
- 1867-06-11
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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31. Jahrgang JW 24. ♦ Allgemeine kitung des Zudenthums. Ein unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. Herausgegeben von Rabbiner Dr. Ludwig Philippfon in Bonn. Leipzig, den 11. Juni 1867. Diese Zeitung erscheint wöchentlich einmal, Dienstags, in 2 bis 2*/* Bogen. Preis des Jahrgangs 4 Thlr. Halbjährig 2 Thlr. Vierteljährig « Thlr. IInserate werden mit P/2 Ngr. für die Petitzeile oder deren Raum berechnet. Alle Buchhandlungen, Postämter und Zeitungs-Expeditionen nehmen Bestellungen an; der Haupt-Expedition für beide Letztere hat sich das Königl. Sachs. Haupt-Zeitungs-Bureau hier unterzogen. Inhalt. ^Leitende Artikel: Die Regierung der Donanfürstenrhümer und die Juden. — Literarischer Wochenbericht: Lengnau. iZeitrrngsnachrichterrr Deutschland: Berlin, Bonn, Loeb- ' schütz, Mergentheim, Rosenberq, Neustadt a. H., Schwerin. Oesterreichischer Kaiserstaat: Wien. Donaufürst e n 1 h ü m e r: Jassy, Bukarest. Frankreich: Paris Nachträge. I Feuilleton - Beilage r Einige Rückblicke. Correspondenz. Leitende Artikel. Bonn, 2. Juni. Die Negierung der Donaufiirflenthiimer und die Juden. Der Telegraph meldet: „Jassy 28. Mai. Das gegen die hiesigen Inden angeordnete Verfahren ist auf Anweisung der Regierung in Bukarest sofort inhibirt worden." Wir fragen: was hat die Regierung zurückgenommen? welches Verfahren inhibirt? Die Antwort giebt uns folgende Mittheilung der „91. fr. Pr.": Die von Bratiano genehmigten Verfügungen der hiesigen „Premerie" (Commnnal-Verwaltung) gegen die Juden sind folgende: a) Es wurde beschlossen, den Juden die Erlaubniß zum Ankäufe von Häusern und liegenden Gründen, sowie das Pachten der letzteren zu entziehen; b) es wurde beschlossen, den Gutsbesitzern zu verbieten, ihre Gutspropinationen an Juden zu verpachten; c) es wurde beschlossen, den Inden den Verkauf von Branntwein in der Stadt Jassy zu entziehen; d) es wurde den Juden verboten, Specereihändler zu sein; e) wurde ein Gesetz zur Abschiebung von Vagabunden aus Jassy nach Ismail erlassen! Doch wie wird dies gehandhabt? Unter den an Einem Tage zu diesem Zwecke verhafteten Individuen waren 12 Christen und 111 Juden! Unter diesen Juden befinden sich 60jährige ehrliche Greise, die seit 30 oder 40 Jahren sich aus kärgliche, aber ehrliche Weise ihr Brod in Jassy verdienen. Unter den 2- bis 300 Eingesperrten und zum Theil schon an die Grenze Transportirten dürsten vielleicht kaum 20 wirklich Vagabunden sein. Die meisten haben ihren nothdürftigen Erwerb und viele sogar ihr Häuschen. Haarsträubend ist die Art und Weise, wie diese armen Leute zu Vagabunden gestempelt, eingesperrt und transportirt werden. Es geht ein Jude in etwas ärmlicher Kleidung mit Bart und Peas (Haarlocken) über die Straße; der Sergeant nähert sich ihm, schaut ihn an ■— — tu jes Jydan Vagabund! (du bist ein Judenvagabund) spricht er und führt den armen Mann fort. Doch nicht auf der Gaffe allein, selbst in die Wohnungen wird eingedrungen. Es werden Söhne von ihren Eltern, Greise, Väter von Frau und Kind getrennt und trotz ihrer Legitimation als erwerb- und paßhabende Leute eingesperrt und transportirt. Ausländer, Oesterreicher, Russen suchen sich dadurch zu schützen, daß sie ihre Pässe vorzeigen; diese jedoch werden vor ihren Augen zerrissen und dann heißt es: „Du bist paßlos."