Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 31 (1867)
- Issue
- Heft 20 (14.5.1867)
- Date
- 1867-05-14
- Page
- Seite 405 (sequence 17)
- Language
- German
- Belongs to
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Allgemeine Zkitvug des Zudenthums. Femlleton-Leilage jit Ar. 20. Leipzig, den 14. Mai 1867. Ein Beitrag zur Geschichte der israelitischen Gemeinde zu Frankfurt am Main. (Entnommen einem Briefe, datirt „Frankfurt am Main, den 1. October 1806.") Die interessante Mittheilung in der Feuilleton-Beilage zu Nr. 12 der Allgem. Ztg. d. Jdth. „Eine Audienz bei Gelegenheit der Krönung Joseph II. in Frankfurt am Main" veranlaßt mich, in Folgendem einen die Frankfurter Juden betreffenden Vorfall zu berichten, der, meines Wissens, nicht allgemein bekannt ist und wohl bekannt zu werden verdient. Dieses Ereigniß versetzt uns in das Jahr 1806, also in eine Zeit, wo die Juden zwar nicht „Kammerknechte" genannt wurden, aber die Straßenknechtschast sie noch drückte, die zu verscheuchen nur die Macht der Alles umgestaltenden Zeitverhältnisse vermochte. So hören wir denn und staunen, nicht über die Juden, sondern über die Stadt Frankfurt am Main. Zu den alten Verboten der Frankfurter Juden gehörte auch unter Anderen, daß sie sich niemals auf öffentlichen Spaziergängen zeigen durften. In dem genannten Jahre nun begriff zwar schon der hochweise Magistrat zu Frankfurt, daß die Juden das Bürgerrecht nächstens erlangen würden, wollte aber, so lange es irgend ginge, sie der alten Schmach ausgesetzt wissen. Der September nahete heran, und mit ihm die lange Reihe der jüdischen Feste, und diesmal bereiteten sich nicht nur die Juden, sondern auch der Magistrat zu Frankfurt festlich vor. In der Voraussetzung nämlich, daß die Juden, sich schon äls freie Bürger fühlend, an den Festtagen auf den öffentlichen Spaziergängen sich zeigen würden, stellte die Weisheit des Magistrats eine außergewöhnliche große Zahl Stadtsoldaten als Schildwachen auf diesen Wegen auf, mit der Ordre, keinen Juden auf den Spaziergängen zu dulden. Zwei Straßburger Juden indessen, deren einer Picard hieß, ein Verwandter des Abgeordneten der ersten durch Napoleon veranlaßten Versammlung jüdischer Notabeln (die Familie Picard ezistirt heute noch in Frankreich), gingen Samstag den 27. September die Wälle entlang. In ihrer Eigenschaft als französische Bürger war ihnen dies längst gestattet; jedoch der Pöbel, der absichtlich sich zusammengerottet hatte, wollte den Herren nicht gestalten, den Spaziergang fortzusetzen. Diese, wohl einseheud, daß sie gegen den Pöbel nichts ausrichten könnten, riefen die Hilfe der Stadtsoldaten an, welche letztere aber, cuiftcitt den Angegriffenen Beistand zu leisten, sie in Arrest brachten, unter dem Vorgeben, daß diese Juden gegen das Gesetz gehandelt hätten, das ihnen das Betreten der Promenaden verbiete. Der Einwand: „wir sind ja Franzosen" half natürlich nichts. Die Soldaten, von dem Pöbel gehetzt, traktirten die Gefangenen auf dem Wege nach der Stadthauptwache auf der Zeil mit Säbelhieben und Schimpfworten. Währenddessen rottete sich immer mehr Volk zusammen, und alle Juden, welche sich auf der Straße befanden, wurden mißhandelt. Bald aber erschien die französische Wache, verscheuchte den Pöbel und beschützte die Mißhandelten. Die Sache kam darauf vor den fungirenden Bürgermeister, die französischen Juden wurden vor ihn gebracht und in Freiheit gesetzt. Der Bürgermeister entschuldigte die Stadtsoldaten, die nicht gewußt hätten, daß Picard und sein Genosse Franzosen wären, während es den Frankfurter Juden nicht gestattet wäre, die Promenaden zu betreten. Picard frug hierauf den Bürgermeister, ob denn die Frankfurter Juden keine Menschen wären; welche Frage der Bürgermeister naiv beantwortete mit: „Nein!" Es blieb aber nicht hierbei. Der französische Commandant forderte Genugihuung für die Mißhandlungen, welche seine Landesgenossen erfahren hätten: die Soldaten müßten bestraft werden. Man sträubte sich auch gar nicht, diesem Verlangen nachzukommen und die schuldigen Soldaten wurden zu drei Tagen Gefängniß bei Wasser und Brod verurtheilt. Dieses Urtheil wurde noch am Nachmittage desselben Tages, an welchem der schändliche Vorfall sich zutrug, ansgesprochen, und zwar durch denselben Bürgermeister, der kurz zuvor dem Herrn Picard die vorerwähnte negative zoologische Belehrung bezüglich der Frankfurter Juden gegeben hatte. Am folgenden Tage war in den Frankfurter Zeitungen nachstehende Bekanntmachung zu lesen: „Nachdem zwei Bürger der Stadt Straßburg, jüdischer Confession, gestern durch zwei Stadtsoldaten