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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1867-04-30 · Heft 18 (30.4.1867) · p. Seite 365

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
31 (1867)
Issue
Heft 18 (30.4.1867)
Date
1867-04-30
Page
Seite 365 (sequence 17)
Language
German
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Allgemeine Zeitung des Zudcnthnms. Feililleton-öeilage }\i Rr. 18. Leipzig, den 30. April 1867. Gallerte von Abgeordneten jüdischen Glaubens. 4. Dr. Gabriel Rießer. (Schluß.) An der Berathung betheiligte sich Rießer zur Zeit seines alleinigen Präsidiums nur ein einziges Mal durch eine längere Rede. Bei der Verhandlung über die Vorschläge für Maßregeln, die Preußen gegenüber zu ergreifen wären, sprach auch er am 20. November sehr ausführlich. Die Lage der Dinge war in Berlin zur äußersten Spannung gediehen! Der zur Zeit noch tagende 9ieft der Nationalversammlung harte Suspendirung der Steuerzahlung ausgesprochen, die Regierung mit Erklärung des Belagerungszustandes und Auflösung der Bürgerwehr geantwortet. Die Unpopularität der Namen des Ministeriums trieb die Sympathien auf die entgegengesetzte Seite, während ruhige Prüfung erklärte, daß die Krone in der Lage der Nothwehr ihre gesetzlichen Befugnisse nicht überschritten habe. Bassermann's Mittheilungen hatten in Frankfurt [bie Ansicht bei der Majorität zur Geltung gebracht, daß man die Berliner Nationalversammlung nicht weiter stützen könne, der König und die Minister hatten sich gemäßigt gegen ihn geäußert. So sprach denn Vincke für Uebergang zur Tagesordnung, da die preußische Regierung den Rechtsboden nicht verlassen habe. Rießer hingegen gab der Beklommenheit Ausdruck, mit der er und viele Andere die Lage der Dinge anschauten, wie von den jetzigen Trägern der Macht in Preußen kein Heil zu erwarten, und daher der Beschluß, den die Reichsversammlung bereits am 14. gefaßt hatte, die Entlassung dieses Ministeriums vom Könige zu erlangen, aufrecht zu erhalten sei. Er könne sich nicht mit Vincke auf den Standpunkt des positiven Rechts stellen: „wo ein neues Recht unter Schmerzen geboren wird, wo eine neue Staatsordnung sich erst entwickeln soll, da wird es nicht möglich sein, nach alten bestehenden Rechtsnormen jede Frage zu entscheiden, da werden wir zurückkehren müssen zum Rechte, das mit uns geboren ist, und es wird jeder aus seinem Gewissen und aus seiner tiefsten Ueberzeugung seine Abstimmung zu schöpfen haben." Auch in Hannover haben, als der König im Jahre 1837 die zu Rechte bestehende Verfassung vernichtete, seine ersten Handlungen die geltenden Rechtsformen nicht gebrochen, und doch sei daraus die schreiendste Mißachtung des Rechts hervorgegangen. Die Versammlung möge sich daher nicht ausschließlich auf die Seite der Regierung, aber eben so wenig auf die der Nationalversammlung stellen: die Beschlüsse Letzterer ans Steuerverweigerung müssen für null und nichtig erklärt werden, dagegen sei die Verlegung nach Brandenburg aufzuheben, sobald die Sicherheit und Freiheit der Berathung in Berlin wieder gewonnen sei, und der König sei aufzufordern, ein Ministerium aus Männern, die das öffentliche Vertrauen genießen, zu bilden. In sehr bemerkeuswerther Weise äußerte er sich daun über die Gränzeu der Macht der Reichsversammlung, diese sei eine moralische, nicht eine physische. Und er schließt mit den Worten: „Ob die Fahne der rechtlichen, der gesetzlichen, der gemäßigten Freiheit, die wir erheben, in diesem Augenblick schon siegen wird, ob.wir unter dieser Fahne siegreich aus diesem Kampfe hervorgehen werden, oder ob erst nach langen blutigen Kämpfen unser Vaterland zu den Grundsätzen, die wir vertreten, zurückkehren wird, ich weiß es nicht, meine Herren; aber das weiß ich, daß, wenn wir auch unterliegen sollten, unsere glücklicheren Nachfolger einst dasselbe Panier auf unseren Gräbern aufpslanzen und unter ihm siegen werden; denn es giebt kein anderes, unter dem das Wohl des Vaterlandes dauernd gedeihen kann." Lebhafter Beifall auf der Rechten und auf dem rechten Centrum erfolgte, die Beschlüsse wurden in dem von ihm verfochtenen Sinne gefaßt. Freilich ahnte damals Rießer nicht, daß diese moralische Macht von gar keiner Bedeutung und die Reaction bereis allmächtig war. Als Berichterstatter für den Verfassungsausschuß redete Rießer beim Schluß der Debatte am 23. Februar 1849 zur Verteidigung der Bestimmungen der Majorität desselben über die Größe der Wahlbezirke und ihre Abgrenzung in den kleinsten Staaten, am 26. Februar über den festen Wohnsitz der Wähler in ihren Bezirken, mit besonderer Hervorhebung des Werthes der Heimath für einen Jeden. Am 27. sprach er über die Oeffentlichkeit

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