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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1867-04-30 · Heft 18 (30.4.1867) · p. Seite 362

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
31 (1867)
Issue
Heft 18 (30.4.1867)
Date
1867-04-30
Page
Seite 362 (sequence 14)
Language
German
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862 greifenden Einhalt gethan hat. Dank den energischen Maßregeln Sr. Excellenz und den Bemühungen des Obersten Mehemet Bey und des Polizeichefs Ibrahim Agha, wurde die Ruhe wieder hergestellt und die Menge zerstreut. Die Redaktion der Arch. isr. fügt eine bittere Klage über diese Zustände und über die Täuschungen hinzu, welche durch das angebliche Comite der Alliance Israelile universelle verbreitet Werden. Anzeigen. Coneurs. Bei der Israelitischen Cultusgemeinde der kroatischen Landeshauptstadt Agram, sind nachverzeichnete Stellen zu besetzen. eines Rabbiners und Predigers mit dem Jahresgehalte von fl. 1500. eines Cantors mit dem Jahresgehalte von fl. 1200. eines Bassisten, verbunden mit anderen Funktionen, mit dem Jahresgehalte von fl. 600. Bewerber, welche die erforderliche Eignung für diese Stellen besitzen, wollen ihre Gesuche bis Ende Mai l. I. an den Gemeinde-Vorstand adressiren, wo auch nähere Auskünfte eingeholt werden können. Bemerkt wird, daß die Herren Bewerber ihre Fachbildung, dann ihre Familienverhältnisse, erstere thunlichst belegt, angeben wollen, daß Probevorträge erforderlich sind, und Reisespesen nicht vergütet werden. Bekanntmachunq. Die Gemeinde Shaari Zedek in Äew-Dork wünscht einen Prediger anzustellen, der auch als Cantor fungiren kann. Geneigte Bewerber wollen daher Zeugnisse nebst Belegen über religiösen Lebenswandel an den Präsidenten der Gemeinde Herrn Ephraim Japha Nr. 14 Barclahstreet New-Iork sofort einsenden. Fixirt. Gehalt: Zweitausend Dollars jährlich und Nebeneinkünfte damit verbunden. Ritus: Minhag Polen. Im Aufträge des Vorstandes S. Latz, Sekretair. Die hiesige Gemeinde sucht einen Religions- und Elementar-Lehrer, welcher auch theilweise den Cantordienst zu versehen hat. Derselbe müßte über seinen religiösen Lebenswandel und seine Befähigungen Nachweise liefern und würde Aussicht auf definitive Anstellung haben. Eintritt bis zum 1. Juni c. oder etwas später. Gehalt beträgt Thlr. 300. bei freier Wohnung und Beheizung. Moers, 8. April 1867. Der Vorsteher Herzog Marcks. Bei unserer Filial-Gemeinde Pritz walk ist die Lehrer- und Schächterstelle sofort zu besetzen. Das Einkommen beträgt 125 Thlr. und Schächter-Gebühren. Bewerber wollen sich baldigst!unter Einsendung ihrer Atteste an den Vorstand der Synagogengemeinde in Witt stock wenden. Nachdem unser bisheriger Lehrer und Cantor Herr I. Falkenstein aus Sieg bürg seine Stelle plötzlich mit der Erklärung, daß er wegen Schwäche nicht mehr im Stande sei, seine Pflichten zu erfüllen, verlassen hat, soll die hiesige Lehrer- und Cantor-Stelle mit einem Fixum von Thaler 275. sofort wieder besetzt werden. An Nebeneinkünften durch Privat-Unterricht können mindestens 100 Thlr. in sichere Aussicht gestellt werden. Unverheirathete Reflectanten wollen sich unter Franko- Einsendung ihrer Zeugnisse schnellmöglichst an den Unterzeichneten Vorstand wenden. Geldern am Niederrheiu. G. Gompertz, Vorsteher der Synagogen-Gemeinde Geldern. Durch den Ruf unseres Cultusbeamten nach Hamburg ist in unserer Gemeinde die Stelle eines Vorbeters, Schächters und Religionslehrers mit einem fixirten Gehalte von 200 Thlr. und 150 Thlr. Nebeneinkommen vacant, und sofort zu besetzen. Qualificirte Bewerber wollen sich beim Unterzeichneten Vorstand persönlich melden. Reisekosten werden nicht vergütigt. Tiegenhof im April 1867. Der Vorstand der Synagogen-Gemeinde. I. Ruhm. Bekanntmachung. Bei der hiesigen jüdischen Elementarschule wird die 4. Lehrerstelle, für welche ein Gehalt von 300 Thlr. jährlich in Aussicht gestellt ist, am!. Mai d. I. vacant. Der anzustellende Lehrer muß der polnischen Sprache kundig und zum Ertheilen von Gesangunterricht befähigt sein. Kandidaten wollen sich unter Einsendung ihrer Zeugnisse bei uns melden. Gnesen, den 16. April 1857. Der Magistrat und jüdische Schulvorstand. Die in Nr. 4 d. Z. ausgeschriebene Stelle eines Religionslehrers rc. für die jüd. Gemeinde hier ist noch frei und soll zu Michaelis d. I. besetzt werden. Gehalt beträgt 150 Thlr. freie Wohnung, Mittagstisch und noch sonstige Nebeneinkünfte. Hierauf Reflectirende wollen ihre Zeugnisse in Fr anco-Briefen dem Unterzeichneten einsenden, um das Weitere zu ersehen. Dömitz, Mecklenburg Schwerin, im April 1867. Joel Wolffensteirr.

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