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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1867-04-23 · Heft 17 (23.4.1867) · p. Seite 345

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
31 (1867)
Issue
Heft 17 (23.4.1867)
Date
1867-04-23
Page
Seite 345 (sequence 17)
Language
German
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Allgemeine Zeitung des Zudenthums. Feuilleton-Leilage M Nr. 17. Leipzig, den 23. April 1867. Gallerte von Abgeordneten jüdischen Glaubens. 3. Achille Fonld. Achille Fould ist am 31. Okt. 1800 in Paris als der Sohn eines reichen israelitischen Banquiers, der 1855 verstorben ist, geboren, arbeitete Anfangs im Hause seines Vaters, vervollständigte seine Erziehung durch Reisen in dem südlichen Frankreich, in Italien und dem Orient, und übernahm später mit seinem älteren Bruder Benedikt Fould die Leitung des weltbekannten Pariser Banquierhauses Fould, Oppenheim und Comp., dessen Assoeio er blieb, bis er nach dem 2. Dezember 185! zum ersten Mal das Finanzministerium übernahrn. Schon neun Jahre früher war er in das politische Leben eingetreten, indem er 1842 für Tarbes in die Deputirtenkammer gewählt ward. Als Redner trat er hier fast nur über Finanz- und national-ökonomische Fragen auf und wurde bald darin eine Autorität. Vornehmlich betheiligte er sich bei den Debatten über die Eisenbahnen, den Rübenzuckerzoll, die .Sparkassen und die Rentenconversion, die er später durchzuführen selbst bestimmt war. In der auswärtigen Politik war er ein Anhänger des Ministeriums Guizot, wie er auch im übrigen mit der damaligen Majorität stimmte. ' Nach der Februarrevolution fügte sich Fould der vollendeten Thatsache und unterstützte durch seine Rathfchläge und Erfahrungen die provisorische Regierung. In die Nationalversammlung gelangte er durch Nachwahl am 8. Juli, nachdem er durch zwei Broschüren, „keine Assignaten" und „Ansicht des Herrn A. Fould über die Assignaten", worin er die staatsökonomischen Theorien bekämpfte, welche einige Mitglieder der Regierung in Anwendung bringen wollten, ein entscheidendes Wort in einer der wichtigsten Tagesfragen gesprochen hatte. Dieselben Grundsätze vertheidigte er auf der Tribüne, und die Art, wie er sich über die Schatzscheine und die Verwendung der Gelder der Sparkasse, über die Getränkesteuer, über den Plan der Vollendung des Louvre u. s. w. aussprach, gewann ihm das Vertrauen der Majorität der Versammlung. Vornehmlich als Berichterstatter über die Rechenschaftsablegung der provisorischen Regierung kam er in Zwiespalt mit der republikanischen Partei der Versammlung und hatte von ihr die heftigsten Angriffe zu erdulden, die er mit Enschiedenheit und Muth zurückwies. Als Altconservativer und Gegner der Republikaner schloß sich Fould gleich iw Anfänge nahe an Ludwig Napoleon an, unter dem er vier mal Finanzminister gewesen ist. Als solcher war er bestrebt, das Vertrauen der Capitalisten wieder zu erwecken, und zog die Gesetzentwürfe über die Einkommen-, die Mieths- und Hypothekensteuer zurück, verlangte auch die Fortdauer der Octroi-Abgaben und der Getränkesteuer, welche die provisorische Regierung abgeschasft hatte. Auch stammt von ihm der Gedanke, bei der Aufnahme von Anleihen die Vermittelung der Banquiers zu umgehen, um sich direct an das Publicum zu wenden, ein Gedanke, der in seiner Ausführung großen Erfolg gehabt hat. Außerdem erstreckte sich seine gesetzgeberische Thätigkeit auf die Regelung der Einregistrirungs-Abgaben, des Postdienstes, des Briefportos, auf die Aufhebung des Zwangscourses der Banknoten, auf eine gleichmäßigere Verkeilung der Grundsteuern durch eine neue Abschätzung des Grundeinkommens, auf die Civilpensionen und auf wichtige Reformen der Forstgesetzgebung und des Handelsgesetzbuchs. Die Gründung der Bank von Algerien und die Errichtung von Cayenne als Strafcolonie sind hauptsächlich von ihm ausgegangen. In Fragen der Handelspolitik weichen seine Ansichten von denen des Kaisers ab, denn er ist ein Anhänger des Schutzzollsystems, dabei aber geneigt, unumgänglich nothwendige Reformen in der Richtung einer Herabsetzung der Zölle eintreten zu lassen. Die Meinungsverschiedenheiten, die während der Präsidentschaft Ludwig Napoleons zwischen diesem und Fould zu verschiedenen Zeiten an den Tag traten, hielten den Letzteren nicht ab, nach dem Staatsstreich vom 2. Dez. 1851 das Ministerium der Finanzen wieder zu übernehmen. Er behielt es jedoch nur bis zum 20. Jan. 1852, wo er in Folge des Dekrets, welches die Confiscation der Güter der Familie Orleans aussprach, seine Entlassung nahm. Die Gewissensscrupel, die ihn zu diesem Schritte veranlaßten, scheint er bald überwunden zu haben, denn nachdem er am Tage seines Rücktritts zum

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