Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 31 (1867)
- Issue
- Heft 15 (9.4.1867)
- Date
- 1867-04-09
- Page
- Seite 291 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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291 Die Petition an den norddeutschen Reichstag. Nachträglich erhielten wir durch Vermittlung des Gemeindevorstandes von Emden die Vollmachten der Gemeinden Esens, Jemgum, Norden, Bunde und Weener. Zeitungsnachrichten. Deutschland. Berlin, 18. März. Die Juden in Mecklenburg haben sich, wie die „V.Ztg." mittheilt, mit einer Petition an den Reichstag gewandt, in welcher sie den Antrag stellen, den geheiligten Grundsatz der bürgerlichen Gleichstellung in Bezug auf die Mecklenburger jüdischen Glaubens zur Geltung zu bringen. Zum ersten Male werden hier dem Reichstage die Mecklenburgischen Zustände in drastischer Weise angeführt. „Aus der Tiefe des politischen Elendes, in welchem die Mecklenburger jüdischen Glaubens noch immer schmachten, richten wir hoffnungsvoll den Blick zum hohen Reichstage empor", so beginnt die Eingabe ihre Mittheilungen. Man erfährt nun, daß die Mecklenburgischen Juden wie eine Pariakaste behandelt werden. Sie sind von dem Erwerbe eines ländlichen Grundstückes ganz ausgeschlossen und können ein städtisches Grundstück nur nach eingeholter Erlaubniß des Ministeriums, deren Kosten etwa 16 Thaler betragen und in die großherzogliche Kasse fließen, erwerben. Der Jude ist dort ausgeschlossen von der Gewinnung des Bürgerrechts, in den Städten Rostock und Wismar ist ihm bis auf den heutigen Tag überhaupt die Niederlassung verwehrt. Der jüdische Kaufmann darf nach gewonnener Niederlassung nicht ohne landesherrliche Concession sein Geschäft betreiben. Zur Advocatur wird der Jude zugelassen, aber nicht zum Notariate, nicht zu einem richterlichen Amte. Der französische Jude darf nach dem Mecklenburg-Französischen Handelsverträge in Mecklenburg Landgüter und Häuser erwerben und ohne Concession des Ministeriums Handel treiben, nicht so der Mecklenburgische Jude oder der Jude in einem der andern deutschen Staaten u. s. w. Berlin, 12. März. (Privatmitth.) Mit Recht haben Sie wiederholt als einen Maßstab für den Gesittungszustand der Bevölkerung den Antheil der Jugend am Schulunterrichte, besonders an den höheren Lehranstalten, angesehen. Es haben sich da ganz besonders günstige Verhältnisse bei den Juden in Preußen herausgestellt. Es giebt dies immer ein Zeugniß für das Streben der Eltern und eine Bürgschaft für die Bildung in der Zukunft. Es ist dies aber auch für uns von Wichtigkeit deshalb, weil hieraus die Behörden unmittelbar eine günstige Beurtheilung über die Intelligenz bei den Juden ziehen und bei jeder näheren Erwägung ein solches vortheilhaftes Urtheil selbst aussprechen müssen. Je mehr Thatsachen hierfür beigebracht werden, desto unwiderleglicher wird das Faktum und geht so endlich in die öffentliche Meinung über. Cs wird Ihnen daher willkommen sein, wenn ich Ihnen aus dem eben erschienenen „Berliner Stadt- und Gemeindekalender, ein städtisches Jahrbuch für 1867 1. Jahrgang, herausgegeben vom statistischen Bureau der Stadt" die folgenden Mittheilungen hervorhebe. Zum besseren Berständniß schicke ich aus demselben die Angabe voraus, daß die Bevölkerung Berlins aus 585,646 Christen, also 96 Prozent der Gesammtbevölkerung, und 24,189 Juden, also 4 Prozent, und 8 Mohammedanern besteht (im gesammten preußischen Staate macht die jüdische Bevölkerung nur 1,3 Prozent aus, in Berlin ist der 25. Mensch ein Jude, während im gesammten Preußen erst der 76. Ich gebe nun die folgende Tabelle und die hinzugefügten Bemerkungen aus dem angeführten Jahrbuch. „Die umstehende Tabelle bringt dieConfessions- Berhältnisse sämmtlicher Berliner Schulen zur Anschauung. „Die Anordnung dieser Tabelle ist, deren Zweck entsprechend, so gestaltet worden, daß zunächst die Summe aller Schüler und Schülerinnen gesondert und innerhalb dieser Haupt-Abtheilungen der rein öffentliche Unterricht, welcher in königlichen und städtischen Lehranstalten geboten wird,, der Unterricht in Kirchen-, Vereins- und Stiftungsschulen und der reine Privatunterricht nach seinem Hauptunterschicde zusamnicngestellt worden ist. Hierbei sind die jüdischen Schulen, welche in der vorigen Tabelle gesondert auftreten, den Kirchen-, Vereins- und Stiftungsschulen zugerechnet worden. Bei dieser Kategorie allein nehmen naturgemäß die evangelischen Schüler und Schüler- 15*