Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 31 (1867)
- Issue
- Heft 12 (19.3.1867)
- Date
- 1867-03-19
- Page
- Seite 241 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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Ui AuS dieser gedrängten chronologischen Uebersicht werden Sie die für die Gegenwart — in dem neuen Verhältnisse zum weiteren Vaterlande — wichtigsten Punkte 5. 7. 8. 9. u. 12. von selbst erkennen; und befremdet es noch hinsichtlich des letzten Punktes in der That, daß bis jetzt weder die Abgeordneten, noch die Juristen, noch die Rabbiner jüdischer Confession den Vorwand, daß zum Richteramte kein Jude zugelassen werden könne wegen des christlichen Parteieneides, nicht dadurch zu beseitigen strebten, daß man, wie in den andern freisinnigen Staaten, die für die Bekenner aller positiven — ja sogar deistischen —Religionen bindende Eidesformel „So währ mir Gott helfe!" einführe, da der mystische Anhang heut zu Tage selbst bei vielen Christen keinen so innigen Glauben beanspruchen dürfte!*) *) Die letztere Bemerkung des Herrn Korresp. trifft nicht zu. Das Verlangen nach dieser allgemeinen Ei« desformel ist oft genug ausgesprochen, aber von der Kön. Staatsregierung und dem Herrenhause zurückgewiesen worden. Die Redaktion. Anzeigen. Offene Lehrerstelle. Es ist die Stelle eines Lehrers an der hiesigen dreiklafsigen Gemeindeschule vom 1. April c. ab anderweitig zu besetzen. Dieselbe ist mit einem fixirten Einkommen von 400 Thlr. jährlich dotirt. Anstellungsberechtigte Schulmänner, welche die Qualification zur Vorbereitung für die Quarta eines Gymnasiums Nachweisen können, werden aufgefordert, sich portofrei unter Beifügung ihrer Zeugnisse und eines kurzen Lebenslaufs zu melden. Kattowitz in Oberschlesien, den 1. März 1867. Der Synagogen-Vorstand. Hammer. Am 1. April dieses Jahres wird eine Lehrerstelle an unserer Schule vacant, welche mit einem jährlichen Gehalte von 250 Thlr. verbunden ist. Reflectanten belieben sich unter Einreichung' ihrer Zeugnisse bei dem Unterzeichneten Schulvorstande baldigst zu melden. Wenn der sich Bewerbende die Leitung des Chorgesanges übernimmt, so steht dafür noch eine Remuneration in Aussicht. Märkisch Friedland, 26. Februar 1867. Der Vorstand der israelitischen Stadtschule. | Baeairz. Durch einen Ruf unseres Lehrers Herrn Kuttnauer nach Baltimore wird unsre Religionslehrer- und Cantorstelle mit dem 1. März vacant. Der starte Gehalt beträgt fl. 400 sowie weitere 50 fl. als Wohnungsvergütung. Nebengefälle nicht unbedeutend. Reflectirende wollen ihre Anmeldungen francirt unter Beilage ihrer Zeugnisse an den Unterzeichneten alsbald machen. Musikalisch gebildete, sowie solche welche befähigt sind deutsche religiöse Vorträge zu halten, werden bevorzugt. Seligenstadt b. Frankfurt a/M., 24. Febr. 1867. Für den Vorstand der isr. Gemeinde _M. Bacharach._ Die hiesige Kantor- Schächter- und Religionslehrerstelle wird zum 1. April d. I. vacant. Fester Jahresgehalt 250 Thlr. freie Wohnung mit freier Benutzung eines hinter derselben befindlichen großen Baum- und Gemüsegartens, sowie circa 50 Thlr. Nebenrevenuen. Befähigte, hierauf Reflektirende Bewerber, welche einen zeitgemäßen Gottesdienst zu leiten im Stande sind, wollen schleunigst unter portofreier Einsendung ihrer Qualifications-Atteste ihre desfallsigen Anträge an den Unterzeichneten Vorstand richten. Carlsruhe, o/Schl. 25. Februar 1867. Der Vorstand hiesiger Shnagogen-Gemeinde. _S. Heinrich._ Die hiesige Schächteru. Synagogendienerstelle kann bis zum 15. April d. I. besetzt werden. Das fixe Jahreseinkommen beträgt 350 fl. und hat der Posten bisher über 100 fl. an Nebengefällen abgeworfen. Bewerber wollen ihre Anmeldungen mit entsprechenden Zeugnissen je ehrer, je lieber frankirt anher senden. Sulzbnrg nächst Roth, den 11. März 1867. Hirsch Feuchtwanger Cultusvorstand. Die Stelle der Hauseltern an der Jacobson- Schule zu Seesen im Herzogthum Brauuschweig wird am 1. Juli a. c. vacant und soll alsdann anderweitig besetzt werden. Die leibliche Pflege der — 7 5 — Zöglinge der Anstalt, sowie die specielle Leitung aller ökonomischen Angelegenheiten des Hauses liegen den Hauseltern ob. Ehepaare, welche sich zur Uebernahme der Stelle geeignet halten, wollen sich unter Einreichung der betr. Zeugnisse und genauer Angabe ihrer persöhnlichen Verhältnisse baldmöglichst an den Unterzeichneten Direktor de.r Anstalt gef. wenden. Befähigung für die Verwaltung des Hauswesens ist Hauptbedingung; daß der Hausvater zugleich Lehrer sei, wird nicht gefordert. Die Stelle ist mit freier Station und 800 Thlr. p. a. dotirt. Im Namen des Curatoriums der Jacobson-Schule. vr. Arnheim.