Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 31 (1867)
- Issue
- Heft 12 (19.3.1867)
- Date
- 1867-03-19
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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3i. Jahrgang. Allgemeine _m \:a. Zkitmlg des Zildenthums. Ein unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. Herausgegeben von Rabbiner vr. Ludwig Philippfon in Bonn. Leipzig, den 19. März 1867. Diese Leitung erscheint wöchentlich einmal, Dienstags, in 2 bis 2»/» Bogen. Preis des Jahrgangs 4 Thlr. Halbjährig 2Thlr. Vierteljährig l Thlr. Inserate werben mit t»/2 Ngr. für die Petitzeile oder deren Raum berechnet. Alle Buchhandlungen, Postämter und Zeitungs-Expeditionen nehmen Bestellungen an; der Haupt-Expedition für beide Letztere hat sich das Königs. Sachs. Haupt-Zeitungs-Bureau hier unterzogen. . Inhalt. Leitende Artikel: Die Petition und die Denkschrift an das norddeutsche Parlament. — Das Verbot des Schächteus der Thiere nach jüdischem Ritus in der Schweiz. Zeitungsnachrichten: Oesterreichischer Kaiserstaat: Pest, Prag, Aus Ungarn. S ch w ei z: St. Gallen. Frankreich : Paris. Rußland: Warschau. Correspondenzr Chronologische Uebersicht. Die allmälige, jedoch völlige Emanzipation der Juden und des Judenthums iw bisherigen Herzogthum Nassau. Feuilleton-Beilage: Verschenkt! — Verkauft! (Forts.» Eine Audienz bei Gelegenheit der Krönung Joseph U. tu Frankfurt a. Main. — Kuriosum. Leitende Artikel. Bonn, den 10. März 1867. Die Petition und die Denkschrift an das norddeutsche Parlament. Der Petition haben sich noch folgende Gemeinden angeschloffen: von preußischen, welche bei der Petition an das Abgeordnetenhaus, durch Zufall verhindert, nicht unterzeichnet waren, die Gemeinden zu Schwetz, Arnsberg, Hüsten und Warstein; die Gemeinden in der Provinz Oberhessen durch Vermittelung des Vorstandes der Gemeinde zu Gießen, nemlich: Mendorf a. d. Luneda, Altenbuseck, Altenstadt, Alsfeld, Angenrod, Bobenhausen, Bellersheim, Beuern, Bindsachsen, Birklar, Bönstadt, Büdingen, Burggräfenrode, Crainfeld, Düdelsheim, Eckartshausen, Eckzel, Gedern, Griedel, Großen Buseck, Großkarben, Grüningen, Heldenbergen, Homberg, Holzhausen, Kestrich, Kirtorf, Langgöns, Laubach, Londorf, Lich, Niederohmen, Niedermerkstadt, Nidda, Niederweisel, Oberseemen, Obernhofen, Obergleen, Rodheim, Steinbach, Ständen, Schotten, Storndorf, Steinfurt, Vilbel, Wohnbach, Wenings. Die Zahl der Gemeinden, die an der-Petition partizipiren, ist hierdurch auf 422 gestiegen. Die Petition und die Denkschrift find am 10. März nach Berlin abgegangen. Nachdem der Verfassungsentwurf für den norddeutschen Bund, wie er dem Reichstage vorgelegt worden, veröffentlicht ward, ergab es sich, daß es am füglichsten fei, das Petitum dem Artikel 3 anzupassen, und nur eventuell das Petitum hinzuzufügen, wie wir es in dem Petitionsentwurfe aufgestellt hatten. Die Petition lautet daher nunmehr folgendermaßen: Hoher Reichstag! Berufen, das große Werk der Einigung der deutschen Nation, zunächst für die norddeutschen Lande, zu begründen, kann Ein hoher Reichstag nur von der Ansicht ausgehen, daß das Wesen dieser Einigung vorzugsweise in der Gleichheit vor dem Gesetze für alle Deutsche, die den Staaten des Bundes angehören, bestehe. Diese Gleichheit vor dem Gesetze kann weder durch'spezifisch staatliche, noch durch confessionelle Bedingungen beschränkt werden. Ohne diese Gleichheit vor dem Gesetze würde die Einigung der Nation doch nur wieder illusorisch sein. In dieser Ueberzeugung kommen auch wir als Vertreter der Deutschen jüdischer Religion in den norddeutschen Gauen ehrerbietigst vor Einen hohen Reichstag, die gesetzliche Feststellung dieser Gleichheit vor dem Gesetze, in Pflichten und Rechten, auch für uns in den Grund sätzen des norddeutschen Bundes nachzusuchen. Einem