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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1867-03-12 · Heft 11 (12.3.1867) · p. Seite 228

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
31 (1867)
Issue
Heft 11 (12.3.1867)
Date
1867-03-12
Page
Seite 228 (sequence 20)
Language
German
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Hebräer haltet, als ob ich ein geborner Jude wäre," und mit einer Pfiffigen Miene setzte er hinzu: „übrigens bezahle ich nicht. Führt mich zum Richter." Lächelnd ließ sich Hebel durch die Stadt transportiren und Alles spottete ihn aus, und die Kinder schrien hinter ihm drein: „Hephep!" als ob sie's nach Noten in dee Schule gelernt hätten. Hebel aber lächelte und lächelte immer, selbst noch da, als er vor dem unsäglich einfältigen Richter stand, der ihn sofort mit einer Prügelsuppe bewirthen und dann frei beherbergen wollte. Nun fing der Spaß doch an überden Spaß hinaus zu gehen. Hebel legte seine Universttätszeugniffe und seinen Reisepaß vor. Der Richter stutzte, aber besiegt war er nicht; er wollte den Studenten bestrafen, weil er sich für einen ausgegeben, der er nicht war. Hebel wußte ihm indeß den Meister zu zeigen, denn natürlich mußte der Zöllner vorgenommen werden; er selber hatte sich für nichts anderes ausgegeben, als er war. Der Richter aber wollte dem Zöllner nichts thun, eine Krähe hackt der andern kein Auge aus, und hier wäre es noch besonders schlimm gewesen, denn der Zöllner hatte nur Ein Auge. Mit einigen groben Worten als Reisesegen wurde Hebel entlassen. Der Student hatte einen gesunden Durst gehabt,. als er sich dem Städtlein nahte, jetzt sollte er hier in keinem Wirthshaus einen Tropfen trinken; auf seiner Zunge lag's wie Galle und Wermuth. Er machte sich bald zum andern Thore hinaus, aber zurückschauend dachte er: „Seegringen! Dich vergeh' ich nicht!" Und er vergaß es nicht, denn er verlegte in späteren Jahren alle die albernen Schalkheiten, die er in wohlgemuthen Stunden ausheckte, am liebsten nach Seegringen. Auf dem fernern Heimwege mußte Hebel viel darüber Nachdenken, was das für eine Welt ist, in der man von einem Mitmenschen, weil er andern Glaubens ist, einen Leibzoll verlangt wie von einem Stück Vieh, und das Vieh hat's noch besser, denn es braucht seinen Zoll nicht selber zu bezahlen und kann sich nicht verfärben über die Schmach, die man ihm anthut. Hebel hat's noch erlebt und lange überlebt, daß der Judenzoll — wir können es kaum mehr glauben, daß er je bestand — abgeschafft werde; er hat aber in der Stunde, da er selbst für einen Juden gehalten worden war, das ganze tiefe Wehe kennen gelernt, das den Juden in der bürgerlichen Welt beschicken war. Der Leibzoll war abgeschafft, aber der Geisteszoll bestand und besteht in vielen Kreisen noch. Der Jude, nicht vorurtheilslos betrachtet, soll bei jeder neuen Begegnung, in jeder neuen Lebenslage sich dokumentiren, daß er ein gerader, ehrlicher, Menschen- und vaterlandsliebender Mensch sei. Hebel schloß sich mit besonderer Zuneigung den Juden an und lernte ihre Innigkeit, Dankbarkeit und Herzensgüte immer neu kennen. Daß es viele gab, die von einem Schachergeist umhergetrieben wurden, störte ihn nicht; es giebt solche in allerlei Confessionen unter allerlei Formen. Hebel erzählte gern gesprächlich und in seinem Kalender allerlei Witzworte und Schwänke von und mit Juden, und er war einer der eifrigsten, der in Aufsätzen, wie der über Moses Mendelssohn und über den Sanhedrin von Paris und viele andere, dazu beitrug, seine Mitchristen über die Juden aufzuklären und ihnen zu zeigen, daß das erst die echte Liebe ist, die man Menschen erweist, die andere Denk- und Glaubensformen haben, wenn sie nur in ihrer Weise das Rechtschaffene wollen. Wenn nur Jeder, der noch ein Vorurtheil gegen die Juden hegt — und es haben Unzählige noch ein Vorurtherl ohne es sich eingestehen zu wollen — wenn nur Jeder nur einmal einen Tag, eine Stunde für einen Juden gehalten worden wäre; er würde sein Vorurtheil ablegen und es in Gerechtigkeit und Liebe verwandeln. (Nachschrift.) Der Leser, der gern wissen möchte, woher diese Geschichte genommen ist, sehe: Hebel's Werke, Ausgabe 1843, Band 1, Seite U3. Dort steht's. Kuriosum. „Unglaublich — aber wahr." Unter diesem Titel bringt die „Wiener Gerichtshalle" folgendes drollige Exempel ungarischer Justiz, das ihr aus Preßburg zugeschickt worden, und das sie selbst für unmöglich gehalten hätte, würde der Einsender nicht für die volle Richtigkeit der Angaben einstehen. Der Fall ist folgender: Einem Lederhändler in St. Georgen {bei Preßburg) wurden Lederwaaren und Victualien gestohlen. Man wurde der Diebe habhaft, und sie sagten bei der Untersuchung aus, daß die gestohlenen Gegenstände sich im Keller einer Wittwe befinden, der sie als Mithelferin zur Aufbewahrung übergeben worden. Die im Keller vorgenommene Untersuchung bestätigte die Aussage der Diebe. Nun aber ist die bezeichnete Wittwe vor ungefähr einem halben Jahre vom Judenthume zum Christenthume übergetreten, und das Urtheil des Stadtgerichts betreffs ihrer lautete dahin: Dieselbe sei, weil noch nicht ein Jahr alt lweil erst vor einem halben Jahre getauft), also gleichsam eineinhalb Jahr altes neugebornes Kind, nicht zu bestrafen. Sofort betheiligte sie sich an einem zweiten Diebstahle und wurden die gestohlenen Gegenstände abermals bei ihr gefunden! Diese 2b Jahre alte Neophytin kann also noch eine lange Reihe von Jahren getrost den Ort unsicher machen, ohne eine Strafe zu befürchten. Verlag von Baumgärtner's Buchhandlung in Leipzig. — Druck von I. B. Hirschfeld. Verantwortlicher Redakteur Dr. H. Lotze.

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