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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1867-03-05 · Heft 10 (5.3.1867) · p. Seite 200

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
31 (1867)
Issue
Heft 10 (5.3.1867)
Date
1867-03-05
Page
Seite 200 (sequence 16)
Language
German
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200 hat Hr. Dr. E. eine solche Antwort nicht veröffentlicht, was er, wäre sie eine befriedigende gewesen, sicherlich gethan haben würde. Der Führer der Radikalen im Unterhause, I. Stevens, brachte neulich daselbst seine sogenannte „Reconstructionsbill" für Nord-Carolina ein, in welcher folgende Eidesformel vorgeschrieben ist: „By the Holy Evangelists of the Almighty God“, an und für sich schon, abgesehen von der Intoleranz und Constitutionswidrigkeit der Formel, eine unsinnige Phrase. Ueber die judenfeindlichen Aeußerungen zweier anderen hervorragenden Mitglieder dieser Partei, des Senators Wilson und des ehemaligen Generals Benjamin Butler, beide aus dem frommen Massachusetts, wurde in diesen Blättern schon berichtet. <S. Jahrgang 1862, Seite 95 und Jahrg. 1864, S. 245.) Daß dieses nicht blos Aeußerungen Einzelner sind, daß im Unterhause sogar die Mehrheit von einem solchen Geiste der Unduldsamkeit geleitet wird und dem Geiste und dem Buchstaben der Verfassung Hohn spricht, davon möge Sie ein Artikel in den „Blättern für freies Leben", herausgegeben von Schünemann Pott, überzeugen, den ich Ihnen hier beischließe. Haben sich doch eine Anzahl Senatoren und Mitglieder des Hauses zu dem gottesfürchtigen Zweck vereinigt, täglich eine Betstunde abzuhalten — in den Hallen des Congresses!! Die Stadt Neu-Iork hat ihr strenges Sonntagsgesetz der radicalen Mehrheit in der Legislatur zu verdanken, die in Albanh tagt. Den Jubel der guten Neu-Aorker hätten Sie mitanhören sollen, als der jüdische Richter Cardoza das christliche Sonntagsgesetz als unconstitutionell erklärte und über den Haufen warf. Leider war die Freude nur von kurzer Dauer. Das Appellationsgericht verwarf die Entscheidung Cordoza's, und so stehen die Dinge wieder, wie sie gestanden. Auch Maryland hat sein barbarisches Sonntagsgesetz dieser Partei zu verdanken. Oder verdient ein Gesetz nicht barbarisch genannt zu werden, das am Sonntage, wenige Stunden ausgenommen, sogar die Apotheken schließt? Wie wir hören, haben die Israeliten Baltimore's an die gegenwärtig in Annapolis tagenden Gesetzgeber lEegislalorsi, die in ihrer großen Mehrheit aus Nichtradicalen bestehen, eine Petition eingereicht, die sehr bescheidene Ansprüche macht. Die Israeliten Baltimore's verlangen keineswegs, daß sie ihre Geschäftshäuser am Sonntag öffnen dürfen, wie dieses in den Staaten Neu-Aork, Virginia, Ohio u. s. w. allen denen gestattet ist, die am Sabbath ihre Geschäftshäuser abschließen, nein, sie stellen blos das einfache Verlangen, in ihren Privatwohnungen nicht gestört zu werden. Jeder kann jetzt von seinem Nachbar angeklagt werden «und an böswilligen Nachbarn, die ein solches Gesetz mißbrauchen, fehlt es nicht), daß er am Sonntage irgend eine, wenn auch noch so geräuschlose Arbeit vorgenommen habe, um in bedeutende Geldstrafe und, nach Umständen, in Kerkerstrafe zu verfallen. Bereits sind schon einige Pfaffen nach Annapolis abgegangen um gegen jede Milderung des Gesetzes zu protestiren — und wir fürchten mit Erfolg, da man, um populär zu bleiben, mit den einflußreichen und wühlerischen „weißen Cravatten verhalten sich" muß. Doch hoffen wir das Beste. Anzeigen. Zu besetzende Rabbiner-Stelle. Die orthodoxe Gemeinde „Rodeph Schalom" in Clinton Street, New-Uork, wünscht einen Rabbiner und tüchtigen deutschen Prediger, welcher gute theologische Kenntniffe besitzt und mit guten Zeugniffen versehen ist, auf 3 Jahre mit 2500 Dollars Gehalt per Jahr anzustellen. Reflectanten wollen sich längstens bis zum 14. April 1'867 an den Präsidenten der Gemeinde, Mr. Salomon Heymann, No. 81, 7ten Street, schriftlich wenden. NB. Die Gemeinde vergütet keine Reisekosten. Im Aufträge des Vorstandes Philip Michaelfon, Secretary. In der hiesigen jüdischen Gemeinde ist die Stelle eines 2 um y:: yio vacant. Das jährliche Einkommen ist fest 200 Thlr. Nebenemolumente circa ivo Thlr. Außerdem für Privat-Unterricht mit >2 Kindern 120 Thlr. Qualificirte Bewerber wollen sich schleunigst Behufs Probehaltung persönlich melden. Reisekosten werden nicht erstattet. Raszkow (Posen», im Januar 1887. Der Corporations-Vorstand. Am 1. April er. wird in unserer Gemeinde die Stelle eines Vorbeters, Schächters und Religions-Lebrers vacant. Honorar 38« Thlr. nebst freier Wohnung und sonstigem Nebeneinkornmen. Qualificirte Bewerber wollen sich, unter Einreichung ihrer Zeugnisse über ihre bisherige Thätigkeit, bei Unterzeichnetem melden. Polzin, den 15. Februar 1867. Vorstand der Synagogen-Gemeinde. F. Herdemann.

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