Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 31 (1867)
- Issue
- Heft 4 (22.1.1867)
- Date
- 1867-01-22
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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M 4. _3t3a|tannfl. Allgemeine Zeitung des Zu-enthums. Ein unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. Herausgegeben von Rabbiner Dr. Ludwig Philippfon in Bonn. Leipzig, den 22. Januar 1867. Diese Zeitung erscheint wöchentlich einmal, Dienstags, in 2 bis 2'/2 Bogen. Preis des Jahrgangs 4 Thlr. Halbjährig 2Thlr. Vierteljährig l Thlr. Inserate werden mit M/2 Ngr. für die Petitzeile oder deren Raum berechnet. Alle Buchhandlungen, Postämter und Leitungs-Expeditionen nehmen Bestellungen an; der Haupt-Expedition für beide Letztere hat sich das Königl. Sachs. Haupt-Zeitungs-Bureau hier unterzogen. Inhalt. Leitende Artikel.: Die Verhandlungen im Preußischen Abgeordneten-Hause über die Petition der jüdischen Gemeinden. Ein Sieg! — Die Petition an das norddeutsche Parlament. — Literarischer Wochenbericht. Zeitungsnachrichten r Deutschland: Berlin, Bonn. Oesterreichischer Kaiserstaat: Wien, Brody, Lemberg. Italien: Venedig. Nordamerika: Aus Nord- Carolina Feuilleton-Beilage: Verschenkt! Verkauft! (Forts.) — Kuriosum. Leitende Artikel. Bonn, den 13. Januar 1867. Die Verhandlungen im Preußischen Abgcordneten-Hause über die Petition der jüdischen Gemeinden. Cin Sieg! Nachdem in der Petitions-Commission über die Petition der (schließlich) 303 Gemeinden unter 27 Mitgliedern in der Justizfrage 25 gegen 2, in der Unterrichtsfrage 24^gegen 3 für Ueberweisung an das Ministerium zur Abhülfe gestimmt hatten und der Abg. Lent den auch diesem Blatte beigelegten vortrefflichen Commissionsbericht abgestattet, kam dieser in der Sitzung vom 12. im Plenum zur Verhandlung. Wir geben diese nach den öffentlichen Blattern, uns vorbehaltend, aus dem stenographischen Berichte nachzutragen, was irgend bemerkenswerth wäre. Die namentliche Abstimmung ergab 171 für den Commissionsantrag d. i. für die Petition, 81 gegen dieselbe, also mehr als 2,a Majorität dafür. Das Verhältniß würde jedenfalls noch günstiger ausgefallen sein, wenn nicht 102 Abgeordnete fehlten. Wohl zu beachten ist, daß selbst ein Theil der Konservativen für die Petition stimmte und alle anderen Fraktionen, selbst die Katholiken und Polen. Bei der viel größeren Zahl von konservativen Mitgliedern in dem gegenwärtigen Abgeordnetenhause als in den früheren, ist diese Abstimmung von entschiedenem Werthe, denn sie zeigt, daß in ganz Preußen allein die extremsten Konservativen die unbedingte Anstellung von qualifizirten Juden in allen Zweigen des öffentlichen Dienstes verneinen. Der wesentliche Sieg, den wir diesmal errungen haben, besteht prinzipiell darin: daß sämmtliche Ministerien nunmehr erklärt haben, daß alle der Verfassung widersprechenden Bestimmungen des Gesetzes vom 23. Juli 1847 aufgehoben und rechtsungültig seien. Der politische Theil dieses Gesetzes ist hiermit für immer begraben, und selbst ein späteres Ministerium kann nicht mehr darauf zurückkommen. Praktisch stellen sich die Dinge so: das Ministerium des Innern hat es in seinem Ressort für völlig unbedenklich erklärt, Juden anzustellen. Das gesammte Gebiet der Verwaltung innerhalb des Ressorts dieses Ministeriums ist uns also zugänglich. Das Ministerium der Justiz hat diesmal die Staatsanwaltschaft den Juden für eröffnet erklärt. (Bekanntlich .ist die Rechtsanwalt-