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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1867-01-15 · Heft 3 (15.1.1867) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
31 (1867)
Issue
Heft 3 (15.1.1867)
Date
1867-01-15
Page
[Seite] (sequence 21)
Language
German
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Beilage zu No. 3 -er Mg. Ztg. des Zudeuthums. Bericht der Petiüonskommission des Preußischen Abgeordnetenhauses über, die Berhältnisse der Juden betreffende Petitionen. Berichterstatter: Abgeordneter Le nt. Der Ober-Rabbiner Abraham Sutro zu Münster, sowie der emeritirte Rabbiner Dr. Ludwig Philippson zu Bonn, Letzterer Namens 273 Vorständen von Synagogen-Gemeinden in Preußen, und im Anschluß an diese letztere Petition noch eine größere Anzahl von Synagogen-Gemeinden und Privatpersonen, haben Petitionen eingereicht, durch welche sie die Intervention des Hauses der Abgeordneten zum Zwecke der „endlichen Verwirklichung der Art. 4 und 12 der Preußischen Verfassungs-Urkunde, der Ungültigkeits-Erklärung der der Verfassung widersprechenden Bestimmungen des Gesetzes vom 23. Juli 1847 und der Beseitigung verfassungswidriger Ministerial-Reskripte" in Anspruch nehmen. Im Einzelnen ist A. die Petition des Ober-Rabbiners Sutro vom 16. Oktober 1866 eine Fortsetzung seiner langjährigen, auf thatsächliche Ausführung der Verfassungs-Artikel 4. und 12. gerichteten, nnermüdet wiederholten Bestrebungen. Unter dem Ausdrucke des Dankes für die seither seinen Petitionen zu Theil gewordene Unterstützung spricht er sein Bedauern aus, daß Seitens der Staats-Regierung die Verwirklichung der den jüdischen Glaubensgenossen verfapungsmäßig zustehenden Rechte seither nicht erfolgt sei. Insbesondere seien Seitens der Ministerien der Justiz, des Kultus und des Handels die Juden von Anstellungen als Richter und Staats-Anwalte, als Lehrer an öffentlichen Schulen und anderen Unterrichts-Anstalten, sowie als Baubeamte nach wie vor ausgeschlossen. Unter Hinweis auf seine eigenen, in früheren Petitionen enthaltenen uub auf die in früheren Kommissions-Berichten und Beschlüssen des Hauses der Abgeordneten wiederholt ausgesprochenen Rechtsansichten unb Ausführungen beantragt Herr Sutro: „Das Haus der Abgeordneten wolle auch fernerhin die verfassungsmäßigen Rechte der Juden wahren und demgemäß dahin wirken, daß die Art. 4 und 12 der Verfassungs-Urkunde zur Allsführung gebracht und die denselben entgegenstehenden, die Juden von Anstellungen im Staatsdienste ausschließenden Ministerial-Reskripte ausgehoben werden." B. Die Petition d. d. 1. November d. I., welche der emeritirte Rabbiner Dr. Philippson eingereicht hat, ist von ihm als angeblich Bevollmächtigtem von 256 namentlich aufgeführten Vorständen von Synagogen-Gemeinden mit dem Bemerken unterzeichnet, daß die Vollmachten zu den 256 Unterschriften sich in seinen Händen befinden. In gleicher Weise hat Herr Philippso n in zwei Nachträgen vom 14. November und 2. December e. den Beitritt von noch 17 und resp. 20 ferneren Vorständen von Synagogen-Gemeinden erklärt. Außerdem haben die Vorstände der Synagogen-Gemeinden zu Schwerin a. W. am 16. November e. und zu Insterburg am 18. November c., die Herren Silber st ein und Genossen zu Havelberg am 11. November c. und die Herren Lehrer Bruck und 89 Genossen zu Birnbaum am 1. Dezember c. wörtlich dieselbe Petition, wie die Ph ili pp son'sche, der Vorstand der Synagogen-Gemeinde zu Petershagen am 18. November c., sowie Herr Frank und 336 Genossen zu Köln am 12. November c. eine in ihrer Begründung im Wesentlichen und im Anträge wörtlich mit der Philippson'schen übereinstimmende Petition eingereicht, und es hat schließlich der Vorstand der Synagogen-Äemeinde zll Breslau am 24. November d.J. seinen Beitritt zur Philip p so n'schen Petition angereigt Die P h i l i p p s o n'sche Petition hebt hervor, daß das nach glorreichen Siegen vergrößerte Preußen über 300,000 jüdische Einwohner umfasse, daß die Preußen jüdischer Religion allen Pflichten, welche Gesetz und Vaterlandsliebe allen Bürgern ohne Unterschied der Konfession aiiserlege, stets mit Freuden nachgekommen seien, daß auf den Schlachtfeldern die Juden nicht anders als die Christen ihr Blut und ihr Leben für das Vaterland hingegeben, und daß alle durch den Krieg hervorgerufenen Lasten, Opfer und Anstrengungen von ihnen gleich ihren christlichen Mitbürgern willig getragen seien. Mit Ausnahme derjenigen Ministerien, welche in den Jahren 1849 und 1860 im Amte gewesen, sei von der Königlichen Staats- Regierung die Ansicht ausgesprochen: daß durch die Bestimmungen der Art. 4. und 12. der Verfassungs-Urkunde das Spezial- Gesetz vom 23. Juli 1847 nicht beseitigt sei; oder es sei doch der Zustand faktisch aufrecht erhalten, welchen das Gesetz vom 23. Juli 1847 hervorgerufen habe; ja in einigen Beziehungen gehe die Verwaltung in beschränkender Weise noch über die Bestimmungen des Gesetzes vom 23. Juli 1847 hinaus, z.B. über 2., die Anstellung von Juden als Lehrer betreffend. So seien die Juden noch heute vom Richteramte, von beinahe allen Zwei gen der Verwa ltun$ und mit Ausnah me einiger außerordentlichen Professuren von allen Staats- und städtischen Lehrämtern ausgeschlossen. Hiernach seien die Bestimmungen des Staats-Grundgesetzes für die 300,000 Preußen jüdischen Glaubens nur illusorische. Die Petition trägt darauf an: „Das Hans der Abgeordneten wolle auf die endliche Verwirklichung der Art. 4. und 12. der Preußischen Verfassungs-Urkunde vom 31. Januar 1850 auch für die Preußen jüdischer Religion dringen und die Erklärung abgeben, daß Dieder Verfassung widersprechenden Bestimmungen des Gesetzes vom 23. Juli 1847, die Verhältnisse der Juden betreffend, ausgehoben und ungültig seien." Bei dem Eintritt in die Berathung dieser Petitionen, welche unter der Theilnahme von Kommissarien der Königlichen Ministerien der Justiz, des Innern und des Kultus- und Unterrichts- Ministeriums stattfand, gedachte die Kommission zunächst der seit einer Reihe von Jahren fast alljährlich stattgehabten Berathung gleicher Petitionen, deren Verlauf im Wesentlichen immer derselbe gewesen war; man erinnerte sich, daß das Abgeordnetenhaus

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