Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 31 (1867)
- Issue
- Heft 2 (8.1.1867)
- Date
- 1867-01-08
- Page
- Seite 40 (sequence 20)
- Language
- German
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40 trümmert und in die Wohnung eingedrungen, woselbst sich die Menge von Ohrenstein mit Speise und Trank tractiren ließ und dann weiter nach Biechczin fuhr. Hier gesellte sich zu ihnen ein zweiter Haufe, der sie zum Hause des Juden Ignaz Steindler führte, woselbst die Menge gleichfalls plünderte. Nun wollten sie auch das Haus des Jacob Steindler stürmen, wurden aber durch andere dort versammelte Leute daran verhindert, jedoch war Jacob Steindler genöthigt, Bier und Eßwaaren herauszugeben, worauf die Menge wieder nach Hostomitz aufbrach. Dort war während dieser Zeit keine weitere Gewaltthätigkeit vorgekommen, allein die am Platze fortwährend versammelte Menge leistete der Aufforderung, auseinanderzugehen, keine Folge, und erst als das Militär einrückte, welches zur Herstellung der Ruhe reguirirt worden war, wurde die Ordnung wieder hergestellt. Wie bedeutend die Verwüstungen und Plünderungen waren, ergiebt die Summe des Schadens, der den einzelnen Beschädigten zugefügt wurde, denn es erleidet Samuel Brunner einen Schaden von 15,100 fl., Philipp Löwy 8000 fl., Ignaz Steindler 3114 fl. u. s. w. Der Gesammtschaden belief sich aus 27,061 fl. 83 kr. Dieser objective Thatbestand ist durch die eidlichen Aussagen der Beschädigten, der betreffenden Zeugen, wie durch den gerichtlichen Augenschein rechtlich erwiesen. Nach der Anklage ist in diesen Vorgängen der Thatbestand des im § 68 St. G. bezeichnten Verbrechens des Aufstandes, sowie das Verbrechen der öffentlichen Gewaltthätigkeit durch boshafte Beschädigung fremden Eigenthums (§85 a) und b) St. G.) und durch Erpressung (§98 b) St. G.) vorhanden. Das Verhör der Angeklagten, das mehrere Tage in Anspruch nahm, förderte durchaus nichts Neues zu Tage. Die Angeklagten befolgten sämmtlich das System gänzlichen Leugnens. Sie wollten alle nur müßige Zuschauer vor den betreffenden Häusern gewesen sein. Gab der Eine oder der Andere etwas zu, so war es wenig gravirend und sie wollten dabei in trunkenem Zustande gewesen sein. Am 14. Dezember begann das Zeugenverhör. Auch dieses bestätigt nur das bereits Bekannte. Wir heben nur die Aussage des Hauptbeschädigten, Sam. Brunner hervor. Dieser berichtet ausführlich über den Beginn der Judenhetzen und deren Verlauf. Der Zeuge beschäftigte alle Nagelschmiede der dortigen Gegend. Daß die Arbeiter wenig Zahlung erhielten, sei nicht seine Schuld, die Waare hatte eben keinen höhern Preis. Er habe schon früher den immer mehr wachsenden Judenhaß bemerkt und den Arbeitern gedroht, wenn ihm nur das Geringste geschehen sollte, Hostomitz zu verlassen. Er habe nur mit größter Noch sein und seiner Familie Leben gerettet; ein Bürger habe sie bei sich verborgen gehalten. Nachdem sein Haus demolirt und der größte Theil seiner Habe vernichtet worden war, habe er Hostomitz verlassen und wohne jetzt in Prag. Verlag von Baumgartners Buchhandlung i Verantwortlicher c Es werden noch die Frau Brunner und die Hausleute desselben vorgenommen. Dieselben machen ähnliche Angaben. Die Zeugenverhöre dauern fort, jeden Tag werden ungefähr 15 Zeugen vorgenommen. Wir heben Folgendes hervor: Wenzel Pech'ar, Bürgermeisterin Hostomitz, hat der Menge, als sie sich um sein Haus ansammelte und die Fensterscheiben einzuschlagen begann, zugerufen: „Was wollt ihr hier, das Haus gehört doch mir, einem Christen!" Alsbald habe Einer aus der Menge geschrien: „Halt, ein Jrrthum! Hier ist ein Christenhaus! Vorwärts, marsch!" Und gleich darauf wälzte sich der Haufe vom Hause weg. Auch in diesem Prozeß trat ein Geistlicher auf. Aber in anderem Sinne wie der Kaplan zu Schüttenhofen. In seiner Aussage sucht er die Schuld auf den Juden Sal. Brunner zu wälzen, den er als stolz, übermüthig, hart und bedrückend schildert, will die Plünderer, die nur wie durch ein Wunder von Mord und Todtschlag abgehalten wurden, und welche ihre Mißhandlungen auf so viele ausdehnten, die mit ihnen niemals in Verkehr standen, entschuldigen, und das Mitleid der Richter erregen. Obgleich dieser Kaplan lange Unterredungen mit den Aufrührern gehalten, will er keinen der Angeklagten anerkennen. Ein anderer Zeuge nimmt seine früher beschworene Aussage zurück, und bezeichnet sie als unwahr, indem er keinen der Angeklagten gesehen haben will — in Folge dessen wird er als meineidig in Haft gebracht. (Schluß folgt.) Kuriosum. Die ÄeÄeutung des Wortes Schubjnck. Schubjack ist der Name einer Sekte, die unter den Muselmännern entstanden ist; sie bekennen, daß man keinen Unterschied zwischen den Orthodoxen und Ungläubigen machen, daß wir uns gegen alle gleich gut betragen sollen und daß es Gottes Sache allein ist, das Herz und die Nieren zu untersuchen. So sehen wir, daß, wenn es in jedem Lande Thoren giebt, so auch in jedem Weise. Hier sind Leute, die hartnäckigsten in ihrer Religion unter allen Menschen in der Welt, welche Duldung gegen ihre Mitmenschen predigen. Da sie (wie man erwarten konnte) des Unglaubens, der Gleichgültigkeit und des Atheismus angeklagt werden, so sind sie genöthigt, ihre Lehre zu verheimlichen und sie werden von den Priestern verfolgt.— Diderot, Opinions des anciens philosophes, 3. *) *) Dfyne für diese Erklärung die Bürgschaft übernehmen zu wollen, bemerken wir doch, daß bekanntlich nicht wenige, bei den Juden gebräuchliche Wörter aus anderen Sprachen ihren Ursprung haben, z. B. Benschen aus dem Lateinischen, N ebbig aus dem Slavischen, Plett aus dem Französischen u. s. w. Redakt. : Leipzig. — Druck von Z. B. Hirschfeld. ' teur Dr. H. Lotze.