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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1867-01-08 · Heft 2 (8.1.1867) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
31 (1867)
Issue
Heft 2 (8.1.1867)
Date
1867-01-08
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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31. Jahrgang. Allgemeine 2. Zcitmig des Zudenthums. Ein unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. Herausgegeben von Rabbiner Dr. Ludwig Philipps»« in Bonn. Leipzig, den 8. Januar 1867. Diese Zeitung erscheint wöchentlich einmal, Dienstags, in 2 bis 2>/•* Bogen. Preis des Jahrgangs t Thlr. Halbjährig 2Thlr. Vierteljährig 1 Thlr. Inserate werden mit 1J/2 Ngr. für die Petitzeile oder deren Rauni berechnet. Sllle Buchhandlungen, Postämter und Zeitungs-Expeditionen nehmen Bestellungen an; der Haupt-Expedition für beide Letztere hat sich das Königl. Sachs. Haupt-Zeitungs-Bureau hier unterzogen. Inhalt. Leitende Artikel: Dreißig Jahr (Fortsetzung'. — Polemisches: Dre ultramontane Presse I. — Literarischer Wochenbericht. Zeitungsnachrichten r Deutschland: Berlin, Glogau, Pleschen, Trier, Bayreuth. O e st e r r e i ch i s ch e r Kaiserstaat: Aus dem Tokajergebirge, Pest. Spanien: Madrid. Nordamerika: Chicago. Feuilleton-Beilage: Die Zukunft. — Verschenkt! Verkauft! (Forts.) — Correspondenz. — Kuriosum. Leitende Artikel. Bonn, zum 1. Januar 1867. Dreißig Jahr. (Fortsetzung.) Kein Land der Erde bietet in Bezug auf die Inden ein so eigentümliches Bild dar, wie Deutschland, seitdem die Frage der Gleichberechtigung auf die Tagesordnung gekommen ist. Ueberall, in Nordamerika und Frankreich, in England und Italien und so weiter, wird diese Frage, sei es nach kürzerer oder längerer Zeit, mit Einem Male entschieden, und, war sie dies, ehrlich ausgeführt. In Deutschland, in allen deutschen Staaten war es anders. Statt einer einmaligen und totalen Lösung, fand ein allmäliges Vorwärtsschreiten auf immer wiederholtes Drängen und Drängen statt, und, wenn der Gegenstand auf dem Papiere abgethan war, so fand dies in der Wirklichkeit noch lange nicht statt. Interpretationen des Gesetzes wurden zur Hülfe genommen, und wo diese nicht ausreichten, war es die Willkür der Verwaltung, welche den Willen des Gesetzes in seiner Realisirnng behinderte. Es galt daher in den deutschen Staaten, einen beständigen Kampf zu führen, theils um rückgängige Bewegungen zu verhindern, theils um vorwärts gerichtete zu bewirken. Es half z. B. gar nichts, daß die Verfassung in Kurhessen schon 1833 die völlige Gleichstellung bestimmte; es bedurfte des Einzuges der Preußen in Kassel, um einem Arzte und einem Juristen jüdischen Glaubens die Praxis zu gewähren. Wir wollen hier nicht auf die Ursachen dieser eigenthümlichen Erscheinung eingehen. Allerdings hängt sie mit der überaus schwierigen Verwirklichung liberaler Grundsätze, mit dem Kampfe des echten Constitutionalismus in den deutschen Staaten zusammen. Aber ganz allein ist sie hiervon nicht bedingt. Denn wir sehen auch in anderen Ländern den Constitutionalismus vielfachen Veränderungen unterworfen, so daß er von schon erlangten Standpunkten wieder zurückgedrängt wird; wir sehen aber dort selbst von den eonstitutionellen Rückschritten die religiöse Gleichberechtigung gar nicht berührt, z. B. vom napoleonischen Imperialismus ebenso gewissenhaft gewahrt, wie vom orleanistischen Constitutionalismus oder der kurzlebigen Republik von 1848. So betrübend diese Beobachtung auch für den deutschen Patrioten ist, so sehr müssen wir gerade sie als einen Beweis des Vordersatzes, von welchem wir in dieser Rückschau ansgegaugen, von der unwiderstehlichen Gewalt des Fortschrittes, anseheu, ja als einen glänzendern Beweis, denn die völlige Emanzipa-

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