Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 28 (1864)
- Issue
- Heft 52 (20.12.1864)
- Date
- 1864-12-20
- Page
- Seite 816 (sequence 12)
- Language
- German
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816 des 18. Jahrhunderts erhielten nur dann und wann reiche Juden die Erlaubnis, in Paris zu wohnen. So unter Ludwig XI V. der reiche Samuel Bernard, der seine einzige Tochter taufen ließ und mit dem Kanzler Matthieu Mol6 verheirathete, dessen Enkel der berühmte Graf Molo war, Justizminister und Ministerpräsident unter dem Kaiserreiche und Julikönigthume, der — eigenthürnliches Geschick — kaiserlicher Commissarius bei dem Sanhedrin 1806 und 1807 war. Die erste Ansiedlung unserer Glaubensgenoffen in Paris wieder geschah von einigen aus dem mittäglichen Frankreich und vereinigten sie sich seit 1770 in einem Zimmer, später in einem Betsaal bis 1829, wo die Synagoge an ihrem heutigen Platze eröffnet wurde. Sie besaßen auch einen kleinen Gottesacker, Rue de Flandre 44, der bis 1809 diente und 23 Grabsteine noch heute enthält. Von 1809 an mußten sie sich des P&re-Lachaise bedienen. Einen anderen besaßen die Juden vom deutschen Ritus zu Montrouge, wo man 67 Gräber findet, das älteste von 1781. Zwischen 1770 und 1780 nämlich hatten sich ungefähr 40 Familien vom deutschen Ritus aus dem Elsaß, Lothringen, Holland, Deutschland und Polen in Paris angesiedelt. Sie standen unmittelbar unter dem Polieeilieutenant und hatten seit 1780 einen Betsaal in der Straße Renard-St.-Merry, einige Jahre später noch mehrere andere, welche von der Localität Carmeliterschul und Hutmacherschul genannt wurden. Es wurden damals auch zwei kleine Knabenschulen gehalten, welche während der Schreckenszeit an allen Dekadetagen in den „Tempel der Vernunft" (Notredamekirche) zugeführt werden mußten. Bekanntlich wurden die Juden von der constituirenden Versammlung in der denkwürdigen Sitzung vom 28. September 1791 emancipirt und für französische Bürger erklärt. Die Geschichte der Notablenversammlung und des Sanhedrin 1806 und 1807 ist bekannt, sowie die Schöpfung der Consistorien 1808. Das Central- Conststorium bestand zuerst aus drei Rabbinen, Sinzheim, Cologna und Segr6, letzterer nach seinem Tode 1811 durch Deutz ersetzt, und zwei Laien. Die Hilfsquellen der Gemeinde waren damals so beschränkt, daß man sich z. B. nicht im Stande sah, den jüdischen Gefangenen Mazoth zu gewähren, während man jetzt jährlich 13,000 Kilogramm an die Armen, Soldaten und Gefangenen ertheilt. Die Rabbinen und Beamten erhielten oft mehrere Monate hindurch ihre Gehälter nicht, die noch dazu sehr gering waren. — Anzeigen. Bekanntmachung. Zum 1. Juni a. k. wird die Stelle eines Vorbeters, Schächters und Lehrers mit einem Gehalte von 150 Thlr., freier Wohnung, kleinem Garten und sonstigen Nebeneinkünften, vacant. Qualificirte Personen haben sich unter Franco-Einsendung ihrer Zeugnisse bis zum 1. Februar k. I. bei uns zu melden. Derenburg, den 6. December 1864. Der Synagogen-Vorstand. Wittmund._ Die Stelle eines Cantors und Religionslehrers, welcher auch die Qualification als Schächter haben muß, ist mit einem fixirten jährlichen Gehalte von 350 Thlr. vom 1. Januar 1865 ab bei der hiesigen Gemeinde zu besetzen. Hierauf Reflectirende wollen ihre Qualifications- und sonstigen Zeugnisse an den Unterzeichneten Vorstand portofrei einsenden. Neustadt O/S., im November 1864. Der Vorstand der Synagogen-Gemeinde. | Wir wünschen zum 1. April oder 1. Mai k. | I. einen Vorbeter anzustellen, welcher einen Chor % « zu leiten vermag, den ersten Elementar-Unterricht ü % erlheilen und gleichzeitig als llnw fungiren kann. j| % Jährlicher fester Gehalt 300 Thlr. und einige Ne- 1 beneinkünfte. A % Qualificirte Bewerber wollen sich bald an den f Unterzeichneten Vorstand wenden. | Neuwedel, den 11. December 1864. j| | Der Vorstand der Synagogen-Gemeinde. | Die Stelle eines musikalisch gebildeten Cantors, welcher jedoch auch an der öffentlichen Religions- und Elementarschule in den seinen Fähigkeiten entsprechenden Fächern oder Classen mit zu unterrichten hat, ist hierorts vacant und gleich oder auch mit Frühjahr zu besetzen. Das Gehalt ist vorläufig, außer den Nebeneinkünften, auf Thlr. 300 fixirt. Qualificirte Bewerber wollen sich baldigst melden. Neuwied, Ans. December 1864. Wer Vorstand der ögnagogen-Gemeinde. Die hiesige israel. Cultusgemeinde sucht zum baldigen Eintritt einen Religionslehrer, der auch zugleich das Vorbeteramt zu übernehmen hat. Jährlicher Gehalt beträgt 350 fl. Hierauf Reflectirende wollen sich an den Unterzeichneten wenden. Simon Wolf, Mitglied des Vorstandes. Hadamar, den 4. December 1864.