Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 28 (1864)
- Issue
- Heft 49 (29.11.1864)
- Date
- 1864-11-29
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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28» ÄaHkgang. meine 49^ Zeitung -es Zu-enthums. Ein unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. Herausgegeben von Rabbiner Dr. Ludwig Philippfon in Bonn. Leipzig, den 29. November 1864. Diese Zeitung erscheint wöchentlich einmal, Dienstag-, in l1/* bi- 2 Bogen. Preis de- Jahrgangs 3 Thlr. Halbjährig 1 Thlr. 1» Ngr. Biertcljährig 22^2 Ngr. Inserate werden mit l'/r Ngr. für die Pelitzeile oder deren Raum berechnet. Beilagegebühren betragen für 1 Bogen 4 Thlr., für >/r Bogen 3 Thlr., für */* Bogen 2 Thlr. Alle Buchhandlungen, Postämter und Zeitungs-Expeditionen nehmen Bestellungen an; der Haupts Expedition für beide Letztere hat sich das Königl. Sachs. Hanpt-Zeitungs-Bureau hier unterzogen. Inhalt. Leitende Artikel r Gott nach der Bibel. Von Guizot. (Schluß.) — Ist der Talmud ein kanonisches Buch? — Rom. VII. — Zeitungsnachrichtenr Deutschland: Kassel. Preußen: Breslau, Kreseld, Berlin. Oesterreichischer Kaiserf staat: Wien, Lemberg. Großbritannien: London. Nordamerika: New-Vork. — Nach trag: Berlin, Stuttgart, Frankfurt. — Leitende Artikel. Bonn, 20. November. Gott nach der Bibel. Von Guizot. (Schluß.) Guizot sagt: „Von solcher Beschaffenheit war vor 3500 Jahren und von solcher Beschaffenheit ist jetzt der Ort, wo Moses von Gott empfing und dem Volke Israel übergab jenes Gesetz der zehn Gebote, welches noch heute in allen christlichen Kirchen widerhallt, als die erste Grundlage des Glaubens und als die erste Sittenlehre der Völker. — Die Hebräer waren in dem Momente, wo der Dekalog, ihr Fundamentalgesetz gesetzt wurde, in einer Krise socialer Umgestaltung und bereit, vom Zustande der Hirten und Nomaden zum Zustande der Ackerbauer und Ansässigen überzugehen. Es scheint, daß in einer solchen Epoche die politischen Institutionen eines Volkes, die Grundlagen seiner Regierung, seine natürlichste und drängendste Angelegenheit wären. Die zehn Gebote bleiben diesen gänzlich fremd, machen hierauf nicht die entfernteste, nicht die mittelbarste Anspielung. Sie sind ein ausschließlich religiöses und moralisches Gesetz, welches sich nur mit den Pflichten der Menschen gegen Gott und ihre Mitmenschen beschäftigt und anderweitig durch sein Stillschweigen alle Formen der Regierung, welche der innere oder äußere Zustand der Gesellschaft vorschreiben oder hervorbringen kann, zuläßt.*) Es ist dies ein großer und origineller Charakterzug, dem wir in den primitiven Gesetzen der entstehenden Staaten nicht wieder begegnen und in welchem sich die göttliche Quelle jener offenbart: an die sittliche Natur und Bestimmung des Menschen wendet sich der Dekalog; seine Seele und innere Freiheit will er regeln, seine äußerliche und bürgerliche Lage überläßt er allen den veränd^lichen Chancen der Ocrtlichkeiten und der Zeiten." „Ein anderer Charakterzug dieses Gesetzes ist nicht weniger originell, nicht weniger heilig; es stellt Gott und die Pflichten gegen Gott an die Spitze des Lebens und der Pflichten der Menschen; es vereinigt aufs in- *) Jedoch immer mit der Voraussetzung der persönlichen und socialen Freiheit, welche das erste der zehn Gebote in der von der heil. Schrift gegebenen, in den christlichen Katechismen aber in abgebrochener Fassung proclamirt wird. Dies hat Guizot übersehen. Die Redaction.