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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1864-09-13 · Heft 38 (13.9.1864) · p. Seite 597

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
28 (1864)
Issue
Heft 38 (13.9.1864)
Date
1864-09-13
Page
Seite 597 (sequence 11)
Language
German
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SSvon Dauer sein, es unumgänglich nothwendig ist, daß sich die pesth-ofener Lehrer auch mit denen der Provinz in Einvernehinen setzen. Dieses aber vorzüglich deshalb, weil so bei der endgiltigen Gründung des Vereins manche lebensfähige Idee mitberücksichtigt werden könnte, andererseits aber, weil es in der Mehrzahl der Landlehrer ein ihr Selbstbewußtsein verletzendes Gefühl erregen muß, sich von ebenbürdigen College«, vielleicht gar ohne Wissen und Willen, bevormundet zu sehen. Z . . . . Frankreich. Paris, im August. Der Großrabbiner von Marseille, Hr. Cohen, hat die Ehrenlegion erhalten, ebenso Professor Weil in Besanoon (Sohn des Di-. Jacob Weil in Frankfurt a/Main). — Enfantin, auch?>;>e Enfantin, einst Haupt der St. Simonisten — zuletzt Eisenbahn-Direktor'— ist gestorben. Als sein letztes Werk erschien: 8c>6neo de l’liomme. Italien. Rom, Anfang September. Es könnte auffallen, daß gerade die A. Z. d. Jud. über den Cocn'schen Fall sich darauf beschränkt, die Nachrichten darüber zu sammeln, ohne, wie es doch so natürlich wäre, der Entrüstung über diesen neuen Vorgang des grausamsten Glaubenszwanges Worte zu geben. Allein wir überlassen dies vielmehr den christlichen Blättern der civilisirten Welt, besonders in den vorzugsweise katholischen Staaten, und wir haben hieraus, Gott sei Dank! nicht zu warten. In den pariser Journalen, dem „Journal des Debats", dem „Siecle" und dem „Temps", wird sogar unumwunden ausgesprochen, daß die moralische Verantwortlichkeit auf Frankreich falle, das in letzter Instanz durch seine Bajonnette solche Gewaltthaten möglich macht. Dagegen fällt das Schweigen der norddeutschen Blätter, z. B. der sonst so redseligen „Kölnischen Zeitung" auf, während die wiener Zeitungen sich mit rühmenswerther Offenheit für Recht und Humanität gegen kirchliche Vergewaltigung aussprechen. Es scheint also doch, daß die Kölnische Zeitung von gewissen Gefahren mehr bedroht ist als die Journale in Wien. Wir halten es nicht für ungeeignet, einen und den andern desfallsigen Artikel hier wiederzugeben, damit die Nachwelt, welche erstaunt sein wird, daß solche Vorfälle im 19. Jahrhundert noch möglich waren, doch zugleich die Ueberzeugung gewinne, wie nachdrücklich gegen sie auch von katholischer Seite protestirt worden ist. So schreibt die wiener „Presse" unter dem 27. August: „Die gewaltsame Taufe des Judenknaben Coen in Rom erweckt neuerdings allgemeines Aufsehen. Die Taufe des jungen Mortara vor einigen Jahren hat das Interesse für den neuen Fall nicht abgestumpft. Wie könnte es auch anders sein! Ein Kinderraub, selbst im Namen der Religion ausgeführt, hat für alle, die Herz und Gefühl haben für die Bande, welche Eltern und Kinder verbinden, etwas Empörendes. Der humane Geist unseres Jahrhunderts versteht es nicht, daß eine Religion — und fei es auch welche sie wolle — gebieten könnte, lieblos und grausam zu handeln. Die Entrüstung der gesammten civilisirten Welt ist eine viel größere Gefahr für Rom, als es die etwaigen Vorstellungen sind, die Kaiser Napoleon beim päpstlichen Stuhle gemacht hat." In dein Werke „Judentaufen in Oesterreich" wird der Beweis geführt, daß Kaiser Karl VI., die große Kaiserin Maria Theresia und der unsterbliche Joseph II. in gegebenen Fällen solche Taufen für ungiltig erklärten. Sollte es jetzt, nach dem abgeschlossenen Concordate, geschehen, daß im Kaiserstaate ein jüdisches Kind gewaltsain getauft würde, so glauben wir nicht, daß die weltliche Gewalt der Kirche zu Hilfe käme. Es fragt sich jedoch im allgemeinen: Ist es nicht die Pflicht der katholischen Kirche, einem Nebel abzuhelfen, welches das Glück der Familie zerstört und der Kirche zahllose Feinde schafft? Wohl wissen wir, daß man uns von kirchlicher Seite mit dem Non possnmus begegnen wird. Man wird sein Bedauern über den Sachverhalt aussprechen, man wird zugeben, daß das Gesetz hart sei, aber auf die Pflicht Hinweisen, dasselbe zu halten. Es entsteht nun die Frage: Sind Gesetze von ewigen Zeiten her und sind Gesetze für ewige Zeiten gegeben? Ohne uns in eine Kritik der Evangelien einzulassen, wollen wir blos darauf Hinweisen, daß Jesus ausgesprochen hat: „Ich bin nicht gekommen, das Gesetz Mosis zu ändern", und wie wir wissen, wurde dieses Gesetz dennoch von der Kirche bedeutend verändert; denn nach der Lehre der katholischen Kirche hat Christus den Päpsten die Gewalt gegeben, zu lösen und zu binden, und sie haben von dieser Gewalt Gebrauch gemacht. Der Vorgang und das Gesetz in Beziehung auf gewaltsame Taufen beruht aus der Constitution von Papst Bene- 38**

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