Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 28 (1864)
- Issue
- Heft 32 (2.8.1864)
- Date
- 1864-08-02
- Page
- Seite 497 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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497 des Raths, jpaS zir HW sei. Bon Der Drachttheorie^ diesem so vernünftigen Resormobject unserer asten Lehrer, um dadurch wenigstens den Schein eines nicht mehr i zu beobachtenden Gesetzes zu retten, mußte Abstand ge« - nommen werden, weil man denn doch in unserer Zest; nicht durch phantastische Drahtthore für Thoren und Narren ausgeschrieen sein wollte. In dieser Bedräng-; niß opferte ein Mitglied der Religionsgesellschaft seinen i gesunden Menschenverstand und stellte in einer Eingabe! dem Sengte vor, daß die Orthodoxie nicht ohne Abi sperrung bestehen kömie^ und da, wie gesagt, die Ge-? setzestre.uen die JOenheit und diese die Menschheit sei,: so dürfe man ohne Anmaßung die Bitte stellen : hoher [ Senat möge aus den vorgebrachten Gründen von der? Niederreißung der Stadtthore Abstand nehmen. Der s Senat übergab dies Gesuch zur Berichterstattung dem Bau-Amte, die dahin ausfiel, daß heute mit dem Abbrechen der Stadtthore der Anfang gemacht wurde.: Ob die Orthodoxie, von Hindernissen gedrängt, denn doch am Ende zur Drahtsperre zurückkehren werde, oder ob die erfinderische Romantik ein neues Surrogat entdecken werde, darüber werden wir zur Zeit berichten. Hat doch einer der ersten Wortführer dieser Richtung verflossenen Sommer seiner zur Badecur in Schwalbach befindlichen Frau gestattet, ihren Ln-tout-cas am Sabbath zu tragen, so sie nur die Schleife des Griffes um die Hand wickelt! Kchm. Preußen. Nenß, sm Juli. (Privatmstth.) Das erfteuliche und in Deutschland in dieser Weise noch nicht stattgefundene, von uns in No. 30 gemeldete Ereigniß, daß die städtischen Behörden 2000 Thlr. als Beitrag zum Bau einer Synagoge bewilligt haben , veranlaßt die Redastion d. Bl., den löbl. Vorstand der dortigen Gemeinde um nähere Mittheilung zu bitteu, und diese erfolgte in Folgendem: „stuf Ihre geehrte Zuschrift vom 17. d. haben wir Ihnen mstzutheilen, daß seit dem Jahre 1831, wo zuerst hier die Communalsteuern eingeführt wurden , die hiesigen Israeliten sowohl als die.ckatholischen und evangelischen Einwohner zu den Cultus-Bedürfnissen der beiden letztgenannten Confessionen, natürlich nach Ver- 'hältniß sämmtlicher Staytssteuern, aus Communalmitteln beigetragen haben. Es. bestehen hier also keine getrennten Budgets für Cultuszwecke im städtischen Haushaste für die verschiedenen christlichen Glaubensgenossen, wie dieses au vielen anderen Orten ist. Diese Ausgaben, für Katholiken «nd Evangelische waren hauptsächlich: die sehr bedeutenden Restaurationen und Neubauten an verschiedenen Kirchen, Wohnungen der Geistlichen uyd der Schulen, Ausgaben für daS katholische Knaben-Convict und das Waisenhaus und viele andere, lediglich für christliche Confessionen geschehene Anschaffungen, wozu die Israeliten, wie nachgewiesen wurde, vor und nach circa 2000 Thlr. aus den gezahlten Communalsteuern beigetragen hatten. Während nun an den christlichen Elementarschulen hier seit 1848 kein Schulgeld bezahlt wird, war es das Einzige, was die Israeliten jemals aus städtischen Mitteln bezogen, daß ihnen seit circa 15 Jahren jährlich 75 Thlr. als Beitrag zum Lehrer-Gehalt vergütet wurde. Wir hatten nun zwar eine größere Summe als Beitrag für den Neubau einer Synagoge von der Civil-Gemeinde verlangt, indem die hiesigen Israeliten, außer den bedeutenden Communalsteuern, viel zur Hebung des Verkehrs am hiesigen Platze beitragen. Es stand uns aber auch selbst für Zurückzahlung jener 2000 Thlr. kein gesetzliches Recht zur Seite. Dagegen hat der hiesige Bürgermeister und der größte Theil der Stadtverordneten, trotz großer Opposition einer starken bigotten Partei, eingesehen, moralisch, wenn auch nicht gesetzlich verpflichtet zu sein, uns einen Zuschuß zu den Baukosten der Synagoge zu erstatten und bewilligte uns daher die 2000 Thlr. — Dieses die gewünschte Auskunft. Neuß, den 21. Juli 1864. Der Vorstand der israelitischen Gemeinde. S. Winter. N. Simon." Rawicz (Prov. Posen), 7. Juli. lPrivatmitth.) Der Stand eines Lehrers ist ein so dornenvoller, daß uns die Art und Weise, wie das 25jährige Amtsjubiläum des Rector Cohn an hiesiger jüdischer Schule begangen worden ist, sehr wohlgethan hat. Am verflossenen Freitag waren es 25 Jahre, daß derselbe sein Amt an der hiesigen jüd. Schule unter sehr schwierigen Verhältnissen mit kräftiger, jugendfrischer Hand übernommen hatte. ES war eine äußerst schwierige Aufgabe, die Anstalt bei dem damaligen Culturzustande zu reorganisiren, und dennoch gelang es dem unermüdlichen Fleiße aller Widerwärtigkeiten ungeachtet, diese auf einen so festen, wohlgeordneten Standpunkt zu bringen,