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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1864-06-28 · Heft 27 (28.6.1864) · p. Seite 423

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
28 (1864)
Issue
Heft 27 (28.6.1864)
Date
1864-06-28
Page
Seite 423 (sequence 13)
Language
German
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423 Gebiete geschützt, nur um so mehr Muße haben, sich mit politischen Fragen zu beschäftigen"? Meriko. Wien, im Juni. Im Amtsblatt der Wiener-Zeitung ist heute über die Anwerbung des Freiwilligencorps nach Mexiko eine Kundmachung der niederösterreichischen Statthalterei erschienen. Die Religion der Anzuwerbenden betreffend, lautet die Bestimmung wörtlich wie folgt: „Dem Religionsbekenntnisse nach werden Individuen aller christlichen Consessionen angenommen." Diese Bemerkung ist charakteristisch. Wenn wir es auch durchaus nicht bellagen, daß kein jüdisches Blut für das neue mexikanische Kaiserreich fließen soll, so ersieht man doch daraus, wieweit die von den Franzosen in Mexiko mit so vielem Eclat proclamirte Glaubensfreiheit von den wirllichen Behörden des zukünftigen, durch europäisches Blut und Geld gegründeten Mexikos gehen soll. Da die Angeworbenen ein Anrecht auf Ansiedelung bekommen, so will man die Juden von Mexiko fernhalten. Mit jüdischem Gelds wird man es bei den mexikanischen Anleihen nicht so genau halten. Anzeigen. Zu Michaelis d. I. ist die Lehrer- und Schächter- Stelle in hiesiger Gemeinde zu besetzen. Das Einkommen beträgt bei freier Station, außer Schlachtgebühren, 90 Thlr. Reslectirende wollen sich wenden an den Vorstand der israelitischen Gemeinde zu L a a g e in Mecklenburg. Erledigte Lehrer-Stelle. Die zweite israelitische Elementar- und Religionslehrerstelle dahier, mit welcher die Functionen des Vorsängers verbunden sind, ist erledigt. Bewerber um diese auf fl. 350 fatirte Stelle wollen sich baldigst unter Vorlage ihrer Zeugnisse an den Unterzeichneten Cultus-Vorstand wenden. Vorläufig wird bemerkt, daß einem tüchtigen der Gemeinde in jeder Beziehung zusagenden Lehrer bedeutende Accedentien zugesichert werden, sowie ihm auch, namentlich wenn er in Musik und fremden Sprachen Unterricht ertheilen kann, viel Gelegenheit zu Nebenverdiensten geboten ist. Burgkundstadt (Oberfranken), am 12. Juni 1864. Der Cultus-Vorstand. Max Lauer. Die vaeante zweite Lehrerstelle an der hiesigen israel. Gemeindeschule kann sofort besetzt werden. Jährliches Fixum vorläufig 200 Thlr. — Tüchtige pädagogische Bildung ist Bedingung; die Fähigkeit vorzubeten, nur wünschenswerth. Reflectanten wollen sich unter portofreier Einsendung ihrer Qualifications-Zeugnisse und eines Curriculum vilae baldigst an den Unterzeichneten wenden. Aurich, den 30. Mai 1864. Der Schulvorsteher: Joseph Seckels. Ässene Stelle. Die Stelle des ersten Cantors in Gothenburg in Schweden ist sofort zu besetzen. Gewünscht wird ein unverheiratheter Mann, der eine schöne Stimme hat, musikalische Kenntnisse besitzt, um die Chorknaben heranzubilden, Schochet und in der hebräischen Sprache bewandert ist. — Gehalt 700 Thlr. preußisch Courant und kann durch Privatunterricht, wozu viel Zeit übrig bleibt, erhöht werden. Sich qualificirende Bewerber belieben sofort ihre Gesuche, mit beglaubigten Zeugnissen versehen, an den Vorstand der „Mosaischen Gemeinde" in Gothenburg in Schweden per Post einzusenden. _Der Vorstand._ Die hiesige jüdische Gemeinde sucht einen y'm y'u) oder einen tüchtigen Cantor, der zugleich auch Schächter sein muß. Mit dieser Stelle ist ein Fixum von 200 Thlr. und Nebeneinkünsten verbunden. Bewerber können sofort oder spätestens bis zum 1. August d. Ä. angestellt werden. Reisekosten werden nicht erstattet. Portofreie Meldungen werden gewärtigt. Exin, im Juni 1864. Der Synagogen-Vorstand._ Zum 1. October a. c. soll in hiesiger Gemeinde die Cantor- und Schächterstelle mit einem fixirten Jahrgehalt von 500 Thlr. und freier Wohnung besetzt werden. Bewerber, welche hinreichende Musikkenntnisie besitzen einen Chor zu leiten, wollen ihre Qualificationzeugnisse an dem Unterzeichneten Vorstande einsenden. Stolp i/Pom., im Mai 1864. Der Vorstand der ögnagogen-Gememde. Bei der israelitischen Gemeinde zu Gadebusch soll zum im d. I. ein Religionslehrer, der zugleich Schächter und Vorbeter ist, engagirt werden. Mit dieser Stelle ist ein jährliches Einkommen von 150 Thlr. incl. der Schechita nebst freier Station verbunden. Bewerber wollen sich in frankirten Einsendungen ihrer Zeugnisse bei dem großherz, mecklenburg-schwerinschen Landes-Rabbiner Herrn Dr. Cohn in Schwerin melden. Ein verheiratheter, geprüfter Lehrer, Schächter und Vorbeter findet sofort ein Unterkommen in Regenwalde in Pommern. Das Einkommen beträgt 300 Thlr.

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