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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1864-06-21 · Heft 26 (21.6.1864) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
28 (1864)
Issue
Heft 26 (21.6.1864)
Date
1864-06-21
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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28. Jahrgang Allgemeine 26. Zeitung des Zu-enthums. Ein unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. HerauSgegeben von Rabbiner Dr. Ludwig Philipps»« in Bonn. Leipzig, den 21. Juni 1864. Diese Zeitung erscheint wöchentlich einmal, Dienstags, in l'/r bis 2 Bogen. Preis des Jahrgangs 3 Thlr. Halbjährig 1 Thlr. 15 Ngr. Vierteljährig 22^/rNgr. Inserate werden mit l'/r Ngr. für die Pctitzeile oder deren Raum berechnet. Beilagegebührcn betragen für 1 Bogen 4 Thlr., für */a Logen 3 Thlr.. für '/4 Bogen 2 Thlr. Alle Buchhandlungen, Postämter und Zeitungs-Expeditionen nehmen Bestellungen an; der Haupt- Expedition für beide Letztere hat sich das Königl. Sachs. Haupt-Zeitungs-Bureau hier unterzogen. Inhalt. Leitende Artikel: Die individuelle Freiheit. (Schluß.) — Die Sobotniki. — Literarischer Wochenbericht. — . Zeitungsnachrichtenr Deutschland: Bad Homburg, Augsburg. Preußen: Bonn, Berlin, Berlin, Krefeld. Oesterreichischer Kaiserstaat: Wien. Frankreich: Paris. Italien: Aus Oberitalien. Dänemark: Kopenhagen. — Leitende Artikel. Bonn, 12. Juni. Die individuelle Freiheit. (Schluß.) Auch auf dem religiösen Gebiete erkennen wir leicht, daß Stahl von dem Grundsätze ausgeht, den auszusprechen er sich aber wohl hütet, daß der Staat den Individuen gegenüber allmächtig und allberechtigt sei, daß der Staat über die Freiheit und das Wesen der Individuen verfügen und sie behandeln könne, wie er es für sich angemessen hält, ohne irgendwie das unveräußerliche Wesen des Menschen in Betracht zu ziehen. Dieser Grundsatz, der dem brutalsten Despotismus zur Stütze dienen kann, kommt natürlich auf dem religiösen Gebiete noch deutlicher als auf dem politischen und socialen zum Vorschein. Denn während wir uns immer denken können, daß die Verwendung der materiellen Kräfte des Menschen z. B. in gewerblicher Beziehung sich auch innerhalb vom Staate eng gezogener Schranken, wie der alten Zunft, noch Bahn brechen kann und hier nur der größere oder geringere Erfolg bedingt ist, so ist dagegen die religiöse Ueberzeugung des Menschen ein Theil seines Wesens selbst, der von außen her nicht alterirt und modificirt werden kann, dessen Beschränkung und Bedrückung daher das Wesen selbst trifft und den höheren Inhalt und Beruf des Menschen antastet. Man erlebt hier den eigenthümlichen Vorgang, daß diejenigen, welche in der Religion des Menschen dessen ganzes Heil, dessen irdische und jenseitige Glückseligkeit, dessen Werth und Unwerth, dessen Verdienst und Unverdienst nicht allein finden, sondern immerwährend besprechen und betonen, daß gerade diese das religiöse Wesen dem Zwang, der Vergewaltigung, der drückendsten Bevormundung und Einschränkung unterwerfen wollen — als ob das religiöse Gebahren des Menschen, wenn es erzwungen und ermaßregelt ist, irgend einen wahren Werth für sein Heil und vor Gott hätte, als ob nicht gerade für das religiöse Verhalten allein das von Bedeutung ist, was sich in ihm frei und aus sich selbst entwickelt! Das religiöse Moment des Menschen bedarf daher mehr als jedes andere der individuellen Freiheit, weil es nur durch diese Werth und Wirksamkeit besitzt, dem Wesen des Individuums angehört und für dieses allein Geltung hat. Von diesem Gesichtspunkte aus fällt das ganze

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