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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1864-06-14 · Heft 25 (14.6.1864) · p. Seite 391

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
28 (1864)
Issue
Heft 25 (14.6.1864)
Date
1864-06-14
Page
Seite 391 (sequence 13)
Language
German
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Wir bezeugen Herrn Rabb. Pucher, daß er den qu. Artikel weder verfaßt noch uns übersandt hat. Wir gestatten uns jedoch, auch die Bemerkung hieran zu knüpfen, daß in obiger Erklärung mit keinem Worte die Richtigkeit der dort referirten Thatsachen angezweifelt ist. Wenn der qu. Artikel in Mitau Sensation gemacht, wenn er die Besonnenen und Glaubenstreuen dort — und wir hoffen, daß derer recht viele sein werden — aneifert, sich zu vereinigen, um die gerügten Uebelstände zu beseitigen, so würden sich unsere dortigen Glaubensgenossen als ehrenfeste Männer erweisep und der Verfasser des Artikels sich Verdienst erworben haben. Jedenfalls ist es stets ein gutes Zeichen, wenn die Mitglieder einer Gemeinde nicht gleichgiltig gegen die Aeußerungen der Presse sind und nicht indifferent für die Kundthuungen über ihre Gemeindeverhältnisie. Die Redaction. Bon der russischen Grenze, im Mai. (Privatmitth.) Wenn der Artikel aus Mitau in No. 18 und 19 hier überaus empfindlich ausgenommen worden, so wird er mit Gottes Hilfe auch seine segensreiche Wirkung nicht verfehlen. Dahingegen darf man die eigenthümlichen Verhältnisse nicht übersehen, welche dazu beitragen, die Uebelstände hierorts zu verewigen. Bekanntlich sind die Judengemeinden ihrer korporativen Organisation entkleidet und die Kahalsämter aufgehoben. Zwar wurden in dem desfallsigen Befehle Riga und Kurland ausgenommen. Allein nur Riga besitzt noch sein Kahal, die anderen kurländischen Städte nicht. Wo das Kahal aufgehoben wurde, haben die Juden aus ihrer Mitte ein Mitglied in den Stadtmagistrat und bei der Stadt-Duma einzusetzen; dies ist überall geschehen, nur in Kurland nicht. Dafür wurden jüdische Steuereinnehmer, Steuerälteste genannt, der christlichen Steuerverwaltung beigegeben, welche aber nur das Interesse der Kopfsteuerpflichtigen zu vertreten haben und von diesen allein gewählt werden. Der Kaufmannsstand aber ist von der Wahl ausgeschlossen, obgleich dieser den bemittelteren und intelligenteren Theil jeder Gemeinde ausmacht und schonungslos besteuert wird, wie z. B. in Mitau die circa 70 Kaufmannsfirmen die Hälfte der Gemeindelasten tragen, die 2000 Kopfsteuerpflichtigen die andere Hälfte. Der jüdische Kaufmann in Kurland steht somit in dieser Beziehung rechtslos da, weil er weder bei den christlichen noch bei den jüdischen Communalämtern mitsprechen oder mitwählen darf. Was ist für ihn unter solchen Umständen zu thun? Soll er sich von allen Gemeindeangelegenheiten zurückziehen oder Schritt für Schritt sich mit der Masse der Kopfsteuerpflichtigen in Widerspruch und Kampf setzen und doch nichts auörichten? Dies ist die wahrhafte Schuld an der betrübenden Stagnation, welche hier schon so lange Platz gegriffen. Mitau, im Mai. (Privatmitth.) Als Gegensatz zu dem Artikel d. Ztg. No. 18 und 19 von hier mag die erfreuliche Notiz mitgetheilt werden, daß die hiesige Gemeinde gegenwärtig eine neue, höchst anständige Mikwa (Frauenbad) erbaut, welches Gebäude nahezu 5 bis 6000 Rub. Silb. kostet und größtentheils aus freiwilligen, von den Gemeindegliedern subscribirten Gaben bestritten wird. Der Bau — den eine Commission von angesehenen Männern mit Umsicht und Sachkenntniß uneigennützig leitet — ist schon jetzt so weit fortgeschritten, daß nur noch die inneren Einrichtungen fehlen. Hoffen wir, mit Gottes Hilfe von hier recht bald noch viel mehr Erfreuliches mittheilen zu können, pyon «an 'S D'nffln i» ib. Anzeigen. Die hiesige Synagoge»-Gemeinde beabsichtigt einen musikalisch gebildeten Cantor zu engagiren, welcher nächst seiner Function als Vorbeter auch befähigt ist, einen Chor heranzubilden und denselben zu dirigiren; auch wäre es wünschenswerth, wenn derselbe als Lehrer approbirt wäre, um event. Religions-Unterricht ertheilen zu können. An Gehalt soll — außer den üblichen Emolumenten — 450 bis 500 Thlr. gewährt werden. Qualisicirte Bewerber wollen sich baldigst, unter Einsendung ihrer Atteste, bei dem Unterzeichneten Vorstande melden. Ratibor, den 1. Juni 1884. Der Vorstand der hiesigen Synagogen-Gemeinde. Guhrauer._ »Die Stelle eines musikalisch gebildeten Cantors, „welcher auch befähigt ist, an der öffentlichen Elementar- „und Religionsschule den Unterricht bei einigen Claffen „zu übernehmen, ist hierorts vacant." Nähere Auskunft ertheilt auf portofreie Bewerbungen Der Vorstand der Shnagogen-Gemeinde. Neuwied a/Rhein, den 20. Mai 1863. Ein verheiratheter, geprüfter Lehrer, Schächter und Vorbeter findet sofort ein Unterkommen in Regenwalde in Pommern. Das Einkommen beträgt 300 Thlr.

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