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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1864-06-07 · Heft 24 (7.6.1864) · p. Seite 375

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
28 (1864)
Issue
Heft 24 (7.6.1864)
Date
1864-06-07
Page
Seite 375 (sequence 13)
Language
German
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S7S Es kann allerdings sehr leicht sein, daß unsere Glaubensgenossen unter dem in ganz Nordafrika, in Tunis, Algier und Marokko vorsichgehenden Aufstand Schweres zu leiden haben werden, da die Gesinnung der arabischen Bevölkerung gegen die Juden, welche dem französischen Regime sich angeschlossen haben, eine sehr feindselige ist. Man erinnere sich nur an die Unthaten der Turcos, die doch unter französischem Commando standen. Aber die vom Moniteur gebrachte Erklärung des Aufstandes erscheint uns erfunden und abgeschmackt, eine Aushilfe, um die eigentlichen Ursachen des Aufstandes in Algerien etwas zu verdecken. Denn erstens hat der Ferman des Kaisers von Marokko durchaus keine Gleichberechtigung der Israeliten, sondern nur den Schutz seitens der Gerichte ausgesprochen, was schwerlich einen großen Theil der Bevölkerung zu einer revolutionären Bewegung getrieben, wohingegen eine solche gegen den jetzt regierenden Kaiser schon früher stattgefunden. Zweitens ist der Aufstand der muselmännischen Bevölkerung ein allgemeiner in Tunis, Algerien und Marokko und muß also eine gemeinschaftliche Ursache haben, die hauptsächlich im religiösen Fanatismus zu suchen ist. Anzeigen. Ein geprüfter Religionslehrer, Schächter und Vorbeter kann bei der hiesigen jüdischen Gemeinde mit 150 Thlr. Fixum excl. Schechita und Nebeneinkommen zum 1. Juli d. I. engagirt werden. Reflectanten wollen ihre Befähigungs-Atteste franco einsenden. Acken a. d. Elbe, den 1. Juni 1864. Der Vorstand. Herrmann Ascher. Offene Stelle. Die Stelle des ersten Cantors in Gothen bürg in Schweden ist sofort zu besetzen. Gewünscht wird ein unverheiratheter Mann, der eine schöne Stimme hat, musikalische Kenntnisse besitzt, um die Chorknaben heranzubilden, Schochei und in der hebräischen Sprache bewandert ist. — Gehalt 700 Thlr. preußisch Courant und kann durch Privatunterricht, wozu viel Zeit übrig bleibt, erhöht werden. Sich qualifieirende Bewerber belieben sofort ihre Gesuche, mit beglaubigten Zeugnissen versehen, an den Vorstand der „Mosaischen Gemeinde" in Gothenburg in Schweden per Post einzusenden. Der Vorstand. Die Cantorstelle bei hiesiger Gemeinde ist zu besetzen und belieben sich Bewerber sofort zu melden. Es wird gewünscht, daß Bewerber musikalisch gebildet sein soll, daß er die älteren ritualen wie die neueren Gesänge in geordneter und angenehmer Weise vorzutragen verstehe, wie, daß er als Hilfslehrer an der Gemeindeschule fungiren kann. Gehalt ist 500 Thlr. festgesetzt, kann jedoch auf 600 Thlr. erhöht werden. Reisekosten werden nicht vergütet. Der Vorstand der Synagogen-Gemeinde Lhorn. Verlangt. Die Gemeinde Emanu-El in San-Franciseo, Cal. wünscht einen Chasan und Baal-Koreh für den Zeitraum von drei Jahren, mit einem jährlichen Gehalte von 2500 Dollars zu engagiren. Derselbe muß eine gute Stimme, gründliche Kenntniß der Musik und hebräischen Sprache und die Tüchtigkeit besitzen, den Chor zu leiten und zu unterrichten. Nur wer sich im Besitze dieser Fähigkeiten weiß und über diese wie über seinen Charakter genügende Zeugnisse vorzulegen im Stande ist, wolle sich um diese Stelle bewerben und sich unverzüglich an den Präsidenten der Gemeinde, Hrn. L. Sachs wenden. KL. Sollte der erwähnte Chasan zugleich fähig sein, in Religion und hebräischer Sprache zu unterrichten, so hätte er die Aussicht, auch als Lehrer für die Religionsschule der Gemeinde mit besonderer Besoldung angestellt zu werden. Besondere Auskunft über die Gemeinde wie über diese Stelle wird der Redacteur der A. Z. des I., ganz besonders auch der frühere Präsident dieser Gemeinde, Hr. Henry Seligmann, jetzt in Worms wohnhaft, gern ertheilen. San-Francisco, den 22. Januar 1864. B. Hagan, Secretair der Gemeinde Emanu-El. Zum 1. October a. c. soll in hiesiger Gemeinde die Cantor- und Schächterstelle mit einem fixirten Jahrgehalt von 500 Thlr. und freier Wohnung besetzt werden. Bewerber, welche hinreichende Musikkenntnisse besitzen einen Chor zu leiten, wollen ihre Qualificationzeugnisse an dem Unterzeichneten Vorstande einsenden. Stolp i/Pom., im Mai 1864. Der Vorstand der Sgnagogen-Gememde. Ein verheiratheter Cantor, der auch Schächter und geprüfter Lehrer sein muß, wird für die Gemeinde zu Cremmen sofort oder zum 1. Juli d. I. verlangt. Das Gehalt beträgt jährlich 170 Thlr. nebst Schechita- Einkünfte und Kibudim. Qualifieirende, die gute Zeugnisse besitzen, wollen diese an den Vorsteher Herrn Meyerstein in Cremmen franco einsenden. Der Vorstand der Synagogen-Gemeinde zu Nauen.

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