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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1864-05-17 · Heft 21 (17.5.1864) · p. Seite 326

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
28 (1864)
Issue
Heft 21 (17.5.1864)
Date
1864-05-17
Page
Seite 326 (sequence 12)
Language
German
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826 Schweiz. Bern, 28. April. Der „M. Z." schreibt man von hier: „Der nächsten Bundesversammlung steht eine höchst interessante Debatte über den Recurs einer glarner Familie bevor, welche die bündner Regierung aus ihrem Canton ausgewiesen hat, weil sie sich zu dem Mormonismus bekannt. Bekanntlich ist laut §. 41 der Bundesverfassung nur den Schweizern christlicher Confession der Aufenthalt und die Niederlassung in allen Theilen der Schweiz gestattet. Trotzdem hat der Bundesrath den Recurs der glarner Familie gegen ihre Ausweisung aus dem Canton Tessin für begründet erklärt, was als ein erster ofstcieller Schritt zu einer Revision der Bundesverfassung, welche zu einer vollständigen confessionellen Freiheit führen dürfte, zu betrachten ist. Da man in der Schweiz allgemach zu der Einsicht gelangt, daß die Schweiz als freier Staat in dieser Beziehung hinter anderen Staaten nicht zurückbleiben darf, so wird das Votum der eidgenössischen Räthe unzweifelhaft der Auffassung des Bundesraths entsprechen." — (Im übrigen bemerken wir, daß die Verhandlungen über den schweizerischfranzösischen Handelsvertrag in Paris sehr lebhaft wieder ausgenommen worden und daß einige „gute Dienste" der Schweiz jüngst die französische Regierung geneigter gemacht haben sollen. Wir hoffen, daß das feierlich gegebene Wort des Herrn Drouhn de Lhuhs, den Vertrag nur auf die Gleichberechtigung aller Franzosen abzuschließen, nicht von dieser Nachgiebigkeit alterirt werden wird. Die Red. d. A. Z. d. Jud.) Meriko. Mexiko, 29. März. Das Haupt-Ostervergnügen unserer Lepreros «Lazaronij und der Straßenjugend, das Abbrennen von Pappfiguren mit Feuerwerkskörpern, sogenannter „Judasse", am Samstag vor Ostern, und zwar am hellen Tage um zehn Uhr morgens, unterblieb diesmal auf höhere policeiliche Anordnung, da man, diesen Gebrauch auf die Menschenverbrennung der Inquisition zurückführend, darin eine Beeinträchtigung der von den Franzosen proclamirten Religionsfreiheit erblicken will. Anzeigen. Mit dem 15. Juni d. I. soll die vacante Cantor¬ und Schächterstelle bei der hiesigen jüdischen Gemeinde besetzt werden. Qualificirte mit guten Zeugnissen versehene Bewerber wollen sich bis dahin bei dem Unterzeichneten Vorstande persönlich oder schriftlich melden. Reisekosten werden nicht vergütigt. Exin, am 1. Mai 1864. Der Synagogen-Vorstand. Die hiesige vacante Elementar- und Religionslehrer- Stelle, verbunden mit dem Vorbeter- und Schächter-Amt, kann sofort mit einem fixen Gehalt von 250 Thlr. nebst circa 100 Thlr. Nebengesälle, besetzt werden. Bewerber derselben wollen sich unter portofreier Einsendung ihrer Zeugnisse an den Unterzeichneten wenden. Wittlich, den 10. Mai 1864. Der Vorstand. _Z. Frank._ An der neuerrichteten Fortbildungs-Schule in israelitisch Lengnau wird die Stelle eines Lehrers mit einer jährlichen Besoldung von Frcs. 1500. zur freien Bewerbung ausgeschrieben. Der Lehrer hat höchstens 30 wöchentliche Stunden in den für Fortbildungs-Schulen gesetzlich vorgeschriebenen Fächern und nebst dem auch in der französischen Sprache Unterricht zu ertheilen. Schriftliche Anmeldung beim tit. Bezirksschulrath Zuezach: bis zum 6. Juni nächsthin. Beizulegende Ausweise: Wahlfähigkeitsakte und Sittenzeugnisse vom Pfarramt und Gemeinderath des letzten Wohnortes; Nichtkantonsbürger haben, auf den Ernennungsfall, die zu ihrer hierortigen Niederlassung erforderlichen Schriften beizubringen. Aarau, den 9. Mai 1864. Für die Erzrehungsdirection: Frikker, Directionssecretär. Zum 1. October d. 9. ist die Stelle des Religionslehrers und Cantors in der hiesigen israelitischen Gemeinde vacant. Das sixirte Gehalt beträgt excl. dem Einkommen für die Eidesabnahme und den üblichen Nebenemolumenten 350 Thlr. jährlich. Diejenigen Bewerber, welche die NLi'-jin mnn besitzen, erhalten den Vorzug und können eine Erhöhung des Einkommens gewärtigen. Die Reflectanten wollen sich bis zum 1. Juli mit Einreichung ihrer Qualifications - Atteste in frankirten Briefen bei dem Unterzeichneten Vorstande melden. Rosenberg O/Schl., den 8. Mai 1864. Der Vorstand der Synagoqen-Gerneinde. I. A. Weigert. A. Karmeinsky. M. Bloch.

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