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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1864-03-29 · Heft 14 (29.3.1864) · p. Seite 214

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
28 (1864)
Issue
Heft 14 (29.3.1864)
Date
1864-03-29
Page
Seite 214 (sequence 12)
Language
German
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214 bürg nur wegen deS unterdeß unerwartet schnell eingetroffenen Todes des Königs. Wie sein ganzes Leben dem ärztlichen Berufe geweiht war, so starb er auch in der Ausübung desselben. Im Begriffe, einen Patienten, für den ihn ein College consultirte, zu besuchen, erkrankte er plötzlich und wenige Stunden später endete ein schönes und segensreiches Leben. Er erreichte ein Alter von 63 Jahren. In seinem überaus zahlreichen Leichengefolge bemerkte man außer anderen hochgestellten Personen auch einen königl. Minister. In der schönen, nun auch in Druck erschienenen Leichenrede schilderte Herr Dr. A. A. Wolfs in beredten Worten sein Leben und sein Wirken und hob unter anderm auch die Charakterfestigkeit und Glaubenstreue des Verstorbenen hervor, mit der er in einer früheren Zeit, wo sein sürisches Glaubensbekenntniß ihm noch ein Hinderniß war, hohe Aernter und Würden zu bekleiden, allen Zuflüsterungen und Versuchungen, dieses Hinderniß durch ein bloßes Wort zu beseitigen, widerstand. Ja zum Exempel sür viele seiner Glaubens- und Standesgenossen sei noch bemerkt, daß dieser hochgestellte und unablässig in Anspruch genommene Arzt es nie verabsäumte, wenigstens einmal im Jahre, nämlich am Kol-nivre-Abend, sich mit seiner ganzen Familie in der Synagoge einzufinden und im Vereine mit seinen Glaubensbrüvern zu beten. Kopenhagen, im Februar. (Privatmitth.) Nach wiederholten Vorstellungen, die Herr Oberrabbiner Di'. A. A. Wolfs dem Ministerium über die Zweckmäßigkeit einer zeitgemäßen Modification des seit 1843 hier bestehenden Gesetzes über die Eidesleistung der jüdischen Glaubensbekenner gemacht, hat dasselbe nun endlich dem Reichstage eine darauf bezügliche Gesetzvorlage gemacht, nach welcher die Anwesenheit eines jüdischen Geistlichen und die Berührung eines hebräischen Pentateuchs von seiten des Schwörenden bei einem solchen Acte nicht mehr erforderlich sein und die Eidesleistung einfach in der Weise vor sich gehen soll, daß der Schwörende, nachdem ihm vom Richter eine Admonition vorgelesen worden, seine rechte Hand emporhebt und seine Aussage mit folgenden Worten zu bekräftigen hat: Dies bekräfte ich mit meinem Eire auf meine Seligkeit, so wahr helfe mir Gott, der Schöpfer von Himmel und Erde! Kopenhagen, im März. (Privatmitth.) Beiden in diesen Tagen hier im Lande abgehaltenen Reichstagswahlen sind zwei hiesige Israeliten, die Herren D. B. Adler und Julius Rse, der eine in Helfingör und der andere in Randers, einstimmig als Mitglieder des Folkethings gewählt worden. Anzeigen. Die Concurrenz um die Stelle als yu) in der hiesigen Synagogen-Gemeinde, wird mit dem 1. Mai d. I. geschlossen. Exin, den 20. März 1864. Der Synagogen-Vorstand. Die Stelle eines Vorbeters (nicht Schächters) in unserer Synagoge, soll wie möglich sofort mit einem vorläufigen festen Gehalt von 350 Thlr. nebst freier Wohnung, besetzt werden. Hierzu Qualificirte müssen musikalisch gebildet sein, und die Befähigung sowie die Concession der königl. Regierung besitzen, den hebräischen und Religions-Unterricht ertheilen zu können. Hierauf Reflectirende wollen ihre Zeugnisse schleunigst franco an den Unterzeichneten Vorstand senden. Reisekosten behufs Probevorträge werden nicht erstattet. Schönlanke, den 22. Marz 1864. Der Corporations-Vorstand. I. S. Salzburg. Ein geprüfter Religionslehrer, Schächter und Vorbeter, soll bei der hiesigen jüdischen Gemeinde mit 300 Thlr. Fixum, excl. Neben-Einkommen, zum 1. Juli d. I. engrgirl werden. Reflectanten wollen ihre Befähigungsatteste franco einsenden. Neumarkt i/Schles., den 20. März 1864. Der Vorstand. „Wir beabsichten für die hiesige Synagogen-Gemeinde einen Cantor und Lehrer anzustellen und werden nach Befähigung ein Gehalt von 250 Thlr. und darüber bewilligen. Qualificirte Bewerber wollen sich unter Einsendung ihrer Atteste melden. Enger bei Herford, im Marz 1864. Der Synagogen-Vorstand. _I. Jsaeson._ Die hiesige jüdische Lehrerstelle, mit welcher ein festes jährliches Gehalt von 250 Thlr. verbunden ist, wird zum 1. Mai c. vacant. Qualificirte Bewerber, die ans diese Stelle refleetiren, wollen sich unter Einreichung ihrer Zeugnisse bis zum 15. April e. bei dem Unterzeichneten Vorstände melden. Könitz in Westpr.> den 11. März 1864. Der Vorstand der Synagogen-Gemeinde.

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