Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 28 (1864)
- Issue
- Heft 13 (22.3.1864)
- Date
- 1864-03-22
- Page
- Seite 199 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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199 fentlichkeit gelangt und Ihnen bald — vielleicht mit der Antwort des Senators — mitgetheilt werden wird. Anzeige«. Die Synagogen-Gemeinde N a m s l a u sucht gegen 350 Thlr. jährliches Gehalt und mindestens 50 Thlr. Neben-Einnahmen vom I. October d. I. einen Cantor und Religionslehrer, der auch stellvertretungsweise als Schächter und Vorbeter der Thora functioniren kann. Anmeldungen schriftlich an den Synagogen-Vorstand. Die hiesige Religions-Lehrerstelle ist besetzt. Bonn, den 10. März 1864. Der Vorstand der Synagogen-Gemeinde. Die Bewerber um die hiesige Stelle des Cultns-Beamten benachrichten wir hierdurch, daß dieselbe besetzt ist. Wollin, im März 1864. B. Crohn. Inserat. An der hiesigen jüdischen Gemeindeschule ist die Iste Lehrerstelle mit einem jährlichen Einkommen von circa 400 Thlr. vom 1. April c. vacant. Bewerber wollen sich unter Beilegung ihrer Zeugnisse in frankirten Briefen oder persönlich an den Unterzeichneten Vorstand wenden. Loslau, den 7. März 1864. Der Vorstand der jüdischen Synagogen-Gemeinde. D. Steirritz. E Aufrecht. Die hiesige jüdische Lehrerstelle, mit welcher ein festes jährliches Gehalt von 250 Thlr. verbunden ist, wird zum 1. Mai e. vacant. Qualificirte Bewerber, die auf diese Stelle reflectiren, wollen sich unter Einreichung ihrer Zeugnisse bis zum 15. April c. bei dem Unterzeichneten Vorstande melden. Könitz in Westpr., den 11. März 1864. Der Vorstand der Synagogen-Gemeinde. Bekanntmachung. Die Concurrenz um die Rabbiner-Stelle bei der hiesigen Synagogen-Gemeinde soll erst mit dem 1. Juni d. I. geschlossen werden. Bis zu diesem Zeitpunkte also werden von uns Bewerbungen berücksichtigt werden. Spätere, nach dem 1. Äuni d. I. eingehende, Meldungen können jedoch keinesfalls mehr Berücksichtigung sinden. Gnesen, den 25. Februar 1864. Der Synagogen - Gemeinde - Vorstand. M. Rrrffak. Bekanntmachung. Die zweite Lehrerstelle an der hiesigen jüdischen Elementarschule, neben freier Wohnung, mit einem Jahresgehalte von 160 Thlr., das unter Umstände erhöht werden würde, verbunden, soll sofort anderweit besetzt werden. Bewerber mosaischer Confession, wollen sich unter Einreichung ihrer Befähigungs- und Führungs-Zeugnisse in portofreien Eingaben an uns wenden. Ex in, den 26. Februar 1864. Der Magistrat. | „Ein im besten Mannesalter stehender israelit. A « „Cultusbeamter, welcher auch Religtonslehrer, Vor- I I „beter und arrna ist, von den berühmtesten Rabbi- I % „neu zur Abhaltung religiöser Vorträge, Vornahme! I „von Trauungen rc. autorisirt, befähigt, den Gottes- | 1 „dienst unter Mitwirkung eines Chors zu leiten, der | | „seit 15 Jahren in diesen Eigenschaften segensreich | I „gewirkt (durch Lebensversicherung für die Zukunft | | „seiner Familie gesorgt), wünscht eine, seinen Fähig- A f „keilen angemessene Anstellung bei einer größeren | f. „Gemeinde. — Reflectirende erfahren das Nähere | „unter P. P. in der Expedition d. Blattes." | Auch ich kann aus persönlich gewonnener Ueber- £ I zeugung diesen Herrn Prediger und Religionslehrer, f | als einen sehr fähigen und tüchtigen Cultusbeamten A aufs Beste empfehlen. | | vr. M. Joel, Rabbiner zu Breslau. | Für einen tüchtigen Hauslehrer wird in meinem Hause am I. April die Stelle vacant. Bei ganz freier Station biete ich demselben einen Lehr guten Gehalt. Goldberg in Mecklenburg, im März 1864. S. Bernhard. Ein Cultus-Beamter, der die Function eines Vorbeters und Schächters versehen kann, wird zum 1. Mai 1864 mit einem Gehalt von 300 Thlr. zu engagiren gesucht. Reflectanten können sich brieflich unter Beilegung ihrer Zeugnisse beim Unterzeichneten melden. Culmsee, Kreis Thorn, den 27. Februar 1864. Der Vorstand der Synagogen-Gemeinde. M. Wittenberg. I. Heymann. I. Jaeobsohn. Ein Erzieher zur Heranbildung eines siebenjährigen Knaben, israelitischer Confession, kann sogleich gegen einen jährlichen Gehalt von 800—1000 fl. nebst freier Station Aufnahme finden. Mündliche oder schriftliche Offerten mit Nachweis vollkommener pädagogischer Befähigung und bisheriger Verwendung, werden vom Herrn Friedr. Hirsch in Wien, Graben 3., l. Stock, bis Ende März l. I. entgegengenvmmen.