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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1864-02-16 · Heft 8 (16.2.1864) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
28 (1864)
Issue
Heft 8 (16.2.1864)
Date
1864-02-16
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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88. Jahrgang. Allgemeine _^ 8._ Zeitung des Zudenthums. Ein unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. Herausgegeben von Rabbiner Dr. Ludwig Philippfon in Bonn. Leipzig, den 16. Februar 1864. Diese Zeitung erscheint wöchentlich einmal, Dienstags, in 1*/2 bis 2 Bogen. Preis des Jahrgangs S Dblr. Hall'jährig 1 Tblr.!5 Ngr. Vierteljährig 22'/2Ngr. Inserate werden mit 1 '/r Ngr. für die Petitzeile oder deren Raum berechnet. Beilagegebichrcn betragen für l Bogen 4 Tblr., für 1/2 Bogen 3 Thlr., für lk Dogen 2 Thlr. 9llle Buchhandlungen, Postämter und Zcitnngs - Expeditionen nehmen Bestellungen an; der Haupt. Expedition für beide Letztere har sich das Königs. Sachs. Haupt-Zeitungs-Bureau hier unterzogen. Inhalt. Leitende Artikel; Einige kritische Blicke auf Zweck und Grund der Gesetze nach Maimonides. IV. — Zerstreute Bemerkungen. — Literarischer Wochenbericht. — Zeitungsnachrichten r Deutschland: Frankfurt aM., Baireuth. Preußen: Berlin, Berlin. Oesterreichischer Kaiserstart: Krakau, Aus Böhmen. Frankreich: Paris, Paris. Italien: Ferrara, Aus Oberitalien. Rußland: Petersburg. Amerika: Baltimore. Portugal: Lissabon. Neu-Seeland: Dunedin. Leitende Artikel. Bonn, 7. Februar. Einige kritische Sticke auf Zweck und Grund der Gesetze nach Maimonides. IV. Wenn wir hier versuchen manche Schwäche und Einseitigkeit, die wir in den Ansichten des Maimonides über Zweck und Grund der Gesetze zu erblicken glauben, nachzuweisen, so geschieht dies sicherlich nicht, um den Ruhm dieses unseres größten Denkers und Gelehrten im Mittelalter zu verringern oder seine Autorität zu schwächen — dazu stehen beide zu fest und unser Gegenstand, so wichtig er auch an sich ist, bedeutet im großen Ganzen zu wenig, dazu ist unsere Verehrung dieses riesenhaften Geistes und edlen Charakters zu groß. Aber wo es die Sache selbst gilt, darf das Ansehen der Person niemals zurückhalten, und wäre es durchaus unjudisch, von einem Menschen vorauszusetzen, daß er niemals irre. Vielmehr liegt es in der Entwickelung der Zeiten, daß auch betreffs der Werke der größten Genies sich das Wahre vom Irrigen, das Stetsgiltige vom Zeitlichrichtigen, das Jmmerschöne von den Auswüchsen und Gebrechen des Zeitalters abscheide und kläre, und auf Grund dieses Prozesses vermag im Laufe der Zeiten auch der Schwächere dem Stärkeren Irrungen nachzuweisen und sein Streben, das Richtigere an die Stelle zu setzen, nicht mißglückt zu sehen. In diesem Sinne fahren wir fort, Einzelnes auS der maimonidischen Teleologie des Gesetzes hier einer Prüfung zu unterziehen. Glücklicherweise hat der systematische Geist unseres Maimonides ihn von der conseguenten Durchführung seiner Absicht zurückgehalten, alle diejenigen Verordnungen unbesprochen zu lassen, deren Zweck nach seiner Meinung von selbst einleuchte. Denn indem er das ganze Gesetz in vierzehn Classen theilte und diese nacheinander durchging, mußte er sich über jede derselben äußern und so auch vieles Allgemeine berühren, was er mit großer Einsicht und glücklichem Geschick that. So behandelt er aus unserm Gesichtspunkte die Vorschriften des Rechts und der Barmherzigkeit in sinnigster und edelster Weise, was nun hier näher auszuführen nicht zu unserm Zwecke gehört. Doch mischen sich auch hier einige Sonderbarkeiten ein. So findet er bei den Verordnungen über Trumah, Chalah, Erstlinge u. s. w. noch

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