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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1863-12-29 · Heft 1 (29.12.1863) · p. Seite 10

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
28 (1864)
Issue
Heft 1 (29.12.1863)
Date
1863-12-29
Page
Seite 10 (sequence 10)
Language
German
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10 fielt Viivm, das; bic Steuer für ju schlachtendes j>'t, iinlcbc im iW'bcml'ov mifljcrctt sollte und die in einem Jahre 11,000 sl. ö. W. in bic Gemciudelasse lieferte, doch wieder verpachtet leerten ist. — 33er kurzem schlichen sich einige Ehassidim in daS Beth-Hamidrasch und zerrissen die jüdisch-religionSphilosophischen Werke, denen eine lateinische Vorrede beigedrnckt ist. — Eö entstand daraus ein Handgemenge, in welchem die Chassidiin Sieger blieben. — Die hiesige israelitische Waisenaiistalt war in großen Verfall gerathen. Durch die Bemühungen des Herrn S. Herzog sind sechs jüngere Männer zum Beirath für den Frauenverein, unter dessen Aegide die Waisenanstalt steht, erwählt worden. Der erste Erfolg, den diese Herren bewirkten, war, daß die Waisenkinder von nun an in die israelitische Hauptschule geschickt werden. In der That wäre auch hier in Krakau viel Gutes zu schaffen und die verfallenen Gemeindeanstalteu bieten genug Gelegenheit dazu dar, wenn sich der rechte Führer finden wollte. — Ein Herr Eypres hier hat ein prächtiges Haus zu einem Belh-Hamidrasch gestiftet. Ob es nicht angemessener gewesen wäre, dasselbe, da wir an Lehrhäusern hier keinen Mangel haben, zu einem Waiscnhause zu bestimmen, lassen wir dahingestellt. — Ein trauriger Vorfall, der von der Untauglichkeit unseres chaffidifchen Oberrabbi neu zu feinem Amte einen Beweis liefert, hat hier großes Aufsehen gemacht. Ein gewisser M. aus Pesth ivollte hier die Sünde der Bigamie begehen. Der Oberrabbiner Dr. Meifel in Pesth erhält davon Kunde und benachrichtigt davon den hiesigen Oberrabbiner. Eö war Gefahr in Verzug und daö Schreiben daher am Chol Hamoed von Snkkoth abgefaßt. Der Krakauer läßt aber, weil der Brief am Halbfeiertage geschrieben und deutsch abgesaßt war, ihn unerbrochen liegen, vergißt dann denselben und die That geht vor sich. Bald darauf wird die Sache ruchbar und der Verbrecher entflieht. Die Sache kommt vor das NabbinatScollegium und nun erst bringt der hiesige Oberrabbiner das pesther Schreiben zum Vorschein. In die näheren Details wollen wir hier nicht eiugehen; aber es ist hier einmal ein factischer Beweis geführt, welchen Schaden die Hyperorthodoxie anrichtet, und der hiesige Oberrabbiner hat erwiesen, daß er den Schulchen Arach durchaus nicht kennt. Da er sich lediglich mit dem Studium, Amulele anzufertigen, beschäftigt, so ist dies auch nicht von ihm zu verlangen. A. W. F r a n f r c i ch. Pnriü, 15. Deeember. Die isr. erzählen ans dem kaiserlichen Uuterrichtörathe folgendes Factum: Vor einigen Tagen wurde ein Programm der Moral zum Gebrauche für die (Surfe des gewerblichen Unterrichts der Prüfung der gelehrten Versammlung unterbreitet. Man las darin die Phrase: „Die Menschenliebe ist einer der hauptsächlichsten Grundsätze der christlichen Religion." Herr Franck, Vieepräsideut deü israelitischen CentralconsiftoriumS, bemerkte hierzu, daß die Menschenliebe schon mehr als zwölf Jahrhunderte, ehe sie eine christliche Tugend wurde, eine israelitische Tugend gewesen ist, daß daö Alle Testament die Vorschriften enthält: „Liebe deinen Nächsten wie dich selbst, — liebe den Fremdling wie dich selbst, — führe deinem Feinde sein verirrtes Rind zurück u. s. w.", und daß diese erhabenen Vorschriften nicht niedriger stehen, als der evangelische Grundsatz: „Liebet 'euch unter einander." Die Bemerkungen wurden mit dem größten Wohlwollen ausgenommen, besonders von dem Erzbischof von Paris. Dieser ehrwürdige Prälat schlug auö freien Stücken eine Umänderung vor, die, indem ]te daö Wort „christlich" ansstreicht, die Menschenliebe als den Grundsatz der Religion und der Civilisatiou im allgemeinen hinstellt. Lu diesem selben Programme, daö, wenn wir gut unterrichtet sind, fast einstimmig angenommen wurde, sieht man die Gewissensfreiheit, das Recht, Gott nach feinem Glauben zu 'dienen, als ein Fundamentalrecht figuriren, dessen Ausübung die Gesellschaft allen ihren Gliedern garantiren soll. Wenn man bedenkt, daß der kaiserliche Unterrichtörath fünf Bischöfe oder Erzbischöfe in seiner Mitte hat, ist eö unmöglich, sich zu verhehlen, daß daS Princip der religiösen Freiheit einen bedentcuden Fortschritt gemacht hat, daß eS aus unseru Gesetzen in unsere Verwaltung und in unsere Sitten übergegangen ist. Schon in der vorhergehenden Sitzung hatte mau bemerkt, daß der Erzbischof von Paris und nufer Glaubensgenosse Herr Franck vereint mit gleichem Eifer die Sache der Philosophie gegen die verlheidigten, welche sie aus unserem öffentlichen Unterrichte verbannen wollten.

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