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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1896-10-30 · Heft 44 (30.10.1896) · p. Seite 518

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
60 (1896)
Issue
Heft 44 (30.10.1896)
Date
1896-10-30
Page
Seite 518 (sequence 2)
Language
German
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518 Me Woche. f Berlin, 28. Oktober, osUrtheil in dem^itualmord-Preßprozeß Sedlqtzek hat' aus die antisemitische Presse eine wahrhaft konsternirende Wirkung ausgeübt. Sie ist einfach sprachlos geworden. Ueber den Prozeß selbst wie über die Motivirung des Urtheils ließe sich Vieles sagen, aber freilich nichts, was nicht schon hundertmal vorher gesagt, erklärt und bewiesen worden wäre. Die an das Märchen glauben', sind eben nicht zu kuriren, und für die Anderen bedarf es eben keiner Gegenbeweise. Aber ein Moment in diesem Prozeß muffen wir trotzdem hervorheben. Der Vertheidiger des Angeklagten hat in seinem Plaidoyer ausdrücklich die Vorladung einiger Zeugen beantrag^, welche geneigt seien, zu bekunden, daß die Juden sich zu rituellen Zwecken Christenblut verschaffen. Es wurden ein gewisser Krüger in Eisleben, ein Steueraufseher Schilling in Berlin, Novalisstraße 5; „ein in Ostpreußen wohnender Lehrer" Dieck (allerdings eine etwas ungenaue Adresse) und der Schriftsteller Johann von Sojecki (der früher natürlich Redakteur des Ahlwardt'schen „Volksrecht" war)!' als solche Zeugen genannt. Wir meinen nun, daß der „Centralverein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens", da er einmal die Sache in die Hand .genommen, gut daran thun würde, sie auch weiter zu verfolgen. Es geht doch nicht an, daß irgend Jemand öffentlich einfach behaupten darf, es sei ihm von seinen Nachbarn Blut ausgesogen worden. Da müssen doch die Behörden einschceiten, um ben schädlichen Nachbar unschädlich zu machen. Der Vollständigkeit halber wollen wir noch anfügen, daß eine* antisemitische Volksversmnmlung, die am Freitag Abend in dem Germaniasälen abgehalten wurde, im Anschluß an eine Besprechung des jüngsten Ritualmord-Preßprozesses eine Resolution gefaßt hat, die Reichstagsfraktion zu ersuchen, die in jeneui Prozeß zu Tage getretene „Schwankung der Jndikatur" des Reichsgerichts in Bezug auf den Thatbestand der Gotteslästerung beim Reichsjustizetat zur Sprache zu bringen.- * , , T Die Brandenburgische Provinzialsynode hat sich in ihrer letzten Sitzung auch mit der Frage der Judentaufen beschäftigt, und zwar anläßlich des Berichts über die Thätigkeit der Gesellschaft zur Beförderung des Christenthums unter den Juden während der letzten drei Jahre. Referent war Synodale Pastor Knak. Aus dem Bericht ist bemerkenswerth, daß sich in Berlin während der drei letzten Jahre insgesammt 80 Juden zur Taufe gemeldet Habens es konnten davon nur 36 in die christliche Gemeinde ausgenommen, werden. Synodale v. Hefter erklärte bei dieser Gelegenheit, daß in Berlin das Gerücht verbreitet sei, daß es den Juden sehr leicht gemacht werde, zur evangelischen Kirche überzutreten. Man nenne dies in den Zeitungen die „Schnelltaufe". Dies Gerücht gereiche - der evangelischen Kirche nicht zur Ehre, und es müsse Aufgabe der Synode sein, dem Gerücht entgegen zu treten. Er berufe sich auf-" den „Vorwärts", der erzählt habe, daß sich eine jüdische Lehrerin um eine Anstellung bewarb, aber zurückgewiesen wurde. Nach kurzer' Zeit habe sie ihre Bewerbung mit Erfolg wiederholt, weil sie ein' Taufzeugniß vorgezeigt habe. Eine Aufnahme in das Christenthum sei doch ohne eingehenden Unterricht nicht möglich, und er müsse es „als eine Herabwürdigung des Sakraments" bezeichnen, wenn es : wirklich eine sogenannte „Schnelltäufe" gäbe. Eigentlich sollte man es nicht für möglich halten, denn von jeder Taufe einer jüdischen Persönlichkeit müsse dem Konsistorium doch Mittheilung gemacht und udessen Genehmigung eingeholt werden. I Generalsuperintendent Faber erwiederte: Es ist Vorschrift, daß von jeder Judentaufe, die beabsichtigt wird, dem Kirchen- Regiment von dem Geistlichen Mittheilung gemacht wird, und daß das Kirchen- Regiment ifcie Genehmigung ertheilt. Vorher ist also keine Taufe möglich an einem Juden. Ueber den erwähnten Fall kann ich nichts sagen, auch der Referent des .Kirchen - Regiments könne es nicht denn es sei ihnen nicht erinnerlich, daß eine jüdische Lehrerin um die Taufe beim Kirchen-Regiment eingekommen sei. Er halte es an sich nicht für unmöglich, daß ein durch evangelischen Schulunterricht und durchleben unter Evangelischen vorgebildeter Jude in wenigen Wochen sich, eine solche Reife in der Glaubenssache erwerben könne, daß er getauft werden könne. — Der erwähnte Fall also ist uns nicht erinnerlich; ich möchte bitten, daß man mit solchen Fällen keine Unruhe und Verwirrung anrichtet. Wird der Fall mit den Daten vorgelegt, so wird das Kirchen-Regiment mit allem Ernst ihm nachgehen und den Geistlichen eventuell zur Rechenschaft ziehen. Mit allgemeinen Notizen ist nichts zu machen. In seinem Schlußwort machte der Berichterstatter Synodale Knak folgende Bemerkung: „Die Judenfrage ist dann gelöst, wenn Christen und Juden eins geworden sind in der Anbetung des dreieinigen Gottes und in der Anbetung Christi als des Sohnes Gottes, des alleinigen Mittlers." Es gelangte darauf folgender Antrag zur Annahme: „Die Synode hat mit Interesse Kenntniß von der Wirksamkeit der von der Gesellschaft zur Beförderung des Christenthunis unter den Juden angestellten Missionsarbeit genommen. Sie empfiehlt den Synodalvorständen, bei der Vorbereitung über die Versammlungen der Kreissynoden darauf Bedacht zu nehmen, ,.daß möglichst alljährlich auch über den Stand der Judenlnission Bericht erstattet werde." Wir haben zu diesem Bericht nur wenig hinzuzufügen. Daß in Berlin die sogenannten „Schnelltaufen" thatsächlich Vorkommen, ist so bekannt, daß es kaum noch erörtert zu werden braucht. Wir könnten erbauliche Geschichten darüber erzählen. Die Angelegenheit der Lehrerin, die so rasch den Weg von einem Glauben zum anderen gefunden, haben tvir bereits erörtert. In dem Bericht über die Thätigkeit der Judenmission fehlt nur ein kleiner, aber sehr wichtiger Punkt. Es steht nämlich nicht darin, wie viel diese 36 Täuflinge die Gesellschaft gekostet haben. ' * O ja, wir haben es „herrlich weit gebracht" am Schluffe des 19. Jahrhunderts — bis zur Verherrlichung der spanischen Inquisition. Ein klerikales Blatt in Tirol, der „Burggräfler", bringt in seiner neuesten Nummer vom 14. d. M. eine begeisterte Apotheose der spanischen Inquisition, indem es zunächst den Blättern, die „Aufklärung auf ihre Fahne geschrieben", den Text darüber liest, daß sie über einen den römischen „Analecta ecclesiastica“ entnommenen Satz zu Gunsten der „gesegneten flammenden Scheiterhaufen der Inquisition" ihre Entrüstung ausgesprochen und diese als eine der größten Schändlichkeiten bezeichnen, die jemals den christlichen Namen verunstaltet haben. Diese Aualecta, die der „Burggräfler" nicht zu kennen vorgiebt, die aber nichts Geringeres als ein alle Monate erscheinendes offizielles Organ der Kurie sind, enthalten in der ersten-Lieferung des Jahrganges 1895 jenen lobpreisenden Artikel von der heiligen Inquisition, der von einem Kapuziner Pius a Longonio verfaßt ist. Der Kapuziner erzählt in dem Schriftstück von einen: „judaisirenden Ketzer", welcher mit einem Strick um den Hals auf einem Esel zur Richtstätte geführt und lebendig verbrannt wurde. Daran knüpft er den Wunsch, „solche Wölfe im Schafsstall müssen mit Feuer und Schwert vertrieben werde::."

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