Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 60 (1896)
- Issue
- Heft 43 (23.10.1896)
- Date
- 1896-10-23
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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60. IahrgariK. Ar. 43. ßetlttt, 23. Oktober 1896. Gm unparteiisches Organ für alles Mische Interesse. Diese Zeitung erscheint wöchentlich. Abonnements-Preis.- Durch Buchhandel, Postoder direkt von der Expedition in Berlin unter Streifband bezogen Vierteljahr!. 3 M. Nedacteur: Gustav Karpeles. Begründet von - Naübiner Dr Ludwig PHilippson - ^onn. Verlags-Crpeöition: iöerlin, Jerufalemerftr. 48/49 Alle Zusendungen für Redaktion und Expedition sind an die Adresse: Verlag der .Allgem. Zeitung deS JudenthumS", Berlin SW., Jerusalemer Straße 48/49 zu richten. Verlag von Rudolf Mokse, Berlin. Inhalt. Leitartikel: Noch ein Ritualmord-Prozeß. — Die Woche. — Konfessionell-jüdische Volksschulen. Von Max Cohn. — Christus und Wuotan. — Das Buch Hiob. IV. Von Georg Brandes. — Feuilleton: Das Tagebuch eines Abtrünnigen. Von I. Zangwill. (Forts.) — Andere Zeiten. Eine Erzählung von Gotthard Deutsch. (Forts.) — Eur Herbstgang. Von M. F ri e d e b e r g.—Kitterarische MittheUrriigeir. — Sprechsaal. Der Geineindebote. Korrespondenzen nnd Nachrichten: Berlin, Osterode Ostpr., Suhl,'Hamburg, Einbeck, .Laurahütte, Wien,.. Prag,, Albanj- Szünto. — Von Rah nnd Fern. — Miseellen. ' ' Noch ein Nituatmord-Prozeß. __ Berlin, 21. Oktober. ein trauriges Zeichen der Zeit sind doch diese immerwährenden Ritualmordprozesse! Vergeblich fragt, man sich': Ist die alte Jammerfabel, die nichtswürdige Bosheit wieder ausgegraben, noch immer nicht vergessen? Leider nein — denn gewisse Kreise haben, ein mehr als lebhaftes Interesse daran, sie immer von Neuem einer leichtgläubigen Menge aufzutischen. . Unsere Leser erinnern sich noch der Affaire des Urgermanen Sed'latzek, dessen Artikel „Der jüngste Ritualmord" in dem von ihm geleiteten „Generalanzeiger", Nr. 80 vom Jahrg. 1895/ auf Veranlassung des k. Staatsanwalts mehrfach inkrimmirt wurde. Im Orte Garam-Kis-Sallo in Ungarn war das öVsjährige Töcht'erchen des Johann Balars ermordet worden, und es wurde wieder das Gerücht verbreitet, daß es sich um einen Ritualmord handele. Der unter Anklage gestellte Artikel warf im Anschluß hieran dem Judeuthum vor, daß es trotz seiner schlimmen Erfahrungen der letzten Jahre nicht einmal, von dem schlimmsten semitischen Verbrechen, von dem Ermorden, christlicher Kinder zu, gottesdienstlichen Zwecken ablaffe. Es heißt dann weiter: Und solcher Unthaten bedarf das Judenthum alljährlich, um sein Osterfest und seine „grüße Festwoche" mit dem „Versöhnungstage" in einer dem Judengotte wohlgefälligen Weise feiern zu können. Das Blut eines hingeschlachteten Christenkindes wird getrocknet und zu Pulver gestoße'p, und die Agenten, des ritualen Mördergeheimbundes: bringen dann) je eine kleine „Pille" der „vernichteten Feindesseele" den einzelnen Judengemeinden, deren Rabbi die Pille im Osterwein auflöst, um die,ganze Gemeinde an dem „Feindesmahl" theilnehnum zu lassen!)!! Auf Betreibeil des „Central- . Vereins deutscher Staatsbürger jüdischen: Glaubens" war. wegen dieses. Artikels die Anklage erhoben worden. Der Angeklagte ward beschuldigt, durch diesen Artikel öffentlich in beschimpfenden Aeußerungen Gott gelästert und dadurch ein Aergerniß gegeben, sowie die jüdische Religionsgesellschaft oder ihre Einrichtungen oder ihre Gebräuche beschimpft zu haben. Die Strafkammer VIII. hatte damals den .Angeklagten freigesprochen, weijl nach ihrer'Ansicht' 8-166 des Strafgesetzbuchs verlange, daß direkte Schimpfworte in Anwendung gebracht sein müssen. Das Reichsgericht aber hatte das .Mtheil aufgehoben und zu nochmaliger Verhandlung an diel.Strafkammer des Landgerichts II. verwiesen. Das diesbezügliche Erkenntnis, das erst vor Kurzem publizirt wurde, ist nach mehreren Richtungen hin bemerkenswert. Allerdings müsse der Angriff beim Beschimpfen durch eine Rohheit oder besonders verletzende Form des-. Ausdrucks sich kennzeichnen, wodurch an sich die Verachtung oder. Nichtachtung dessen, was Achtung und Verehrung erfordert, kundgegeben wird. Damit sei aber nicht gesagt, daß „beschimpfende Aeußerungen" oder eine „Beschimpfung" im Sinne des 8 166 des Strafgesetzbuchs „nur vorliegen können beim Gebrauche sogenannter Schimpfworte. Es werde sich vielmehr namentlich fragen, ob nicht im Fälle der „Behauptung oder Verbreitung von Thatsachen in Bezug auf „Gott" . — insbesondere den „Judengott", d. h. den Gott nach Maßgabe der jüdischen Religionslehre — oder in Bezug auf eine Religionsgesellschäft — z. B. wie hier die jüdische — oder deren Einrichtungen und Gebräucheeine Beschimpfung auch dann vorliege, .wenn die behauptete THatsache an sich schimpflicher Art M, mag auch die Form, in der die Beschimpfung aufgestellt wird, eine besonders rohe nicht sein, namentlich des .Gebrauchs sogenannter Schimpfworte entbehren. Diese Frage ist nach dem Uriheil des Reichsgerichts zu bejahen. ..Es seien Thatsachen so ehrenrühriger Art denkbar, daß ihre Zurückführung auf eine Person, eine Gesellschaft, auf gewisse Einrichtungen oder Gebräuche für diese selbst geradezu schimpflich sei. Der Glaube an die Wahrheit der ehrenrührigen Thatsache nehme der Behauptung nicht den Charakter der Beschimpfung. Die Thatsache selbst an sich sei schimpflich. Hiermit solle nicht ausgesprochen werden, daß der .gute Glaube für den Thatbestand des 8 166 gar nicht von Einfluß sein könne, vielmehr sei anzuerkennen, daß, soweit es in subjektiver Beziehung -auf das Bewußtsein von dem beschimpfenden Charakter der Aeußerungen ankommtdies möglicherweise durch den guten Glauben an die thatsächliche Richtigkeit der aufgestellten Behauptungen ausgeschlossen sein kann. - Mit diesem Erkenntnis können wir uns in jeder Weise zufrieden geben, wenn wir auch wohl wissen, was der „gute'Glaube" unserer Gegner in diesem wie in den meisten andern Fällen zu bedeuten hat. '■; : Gestern fand nun vor der I. Strafkammer des Landgerichts II. die Verhandlung gegen den Redakteur Sedlatzek statt, der, wie wir vor Kurzem berichtet, von-dem braven Kanonikus Rohling in Prag und dem noch braveren Mechaniker Schneider in Wien für diesen Zweck überreich mit Material' versehen wurde. Den Vorsitz führte ^Landgerichtsdirektör ' Gartz, die Anklage .vertrat Staatsanwalt