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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1896-07-17 · Heft 29 (17.7.1896) · p. Seite 338

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
60 (1896)
Issue
Heft 29 (17.7.1896)
Date
1896-07-17
Page
Seite 338 (sequence 2)
Language
German
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338 Rechtsgrundsätze erfolgen solle, zumal den in der Zeit von 1875 bis j vor einigen Jahren angestellten jüdischen Lehrpersonen bei ihrer.Anstellung eine Verpflichtung zur Ertheilung jüdischen Religionsunterrichts; überhaupt nicht auferlegt worden ist. Wir wollen indessen auf den Rechtspunkt nicht einmal entscheidendes ( Gewicht legen, wir meinen, daß gegen die den jüdischen Lehrkräften auferlegten Beschränkungen so zahlreiche Billigkeits- und Zweckmaßigkeitsgründe entgegenstehen, daß schon diese zur Beseitigung dieser Beschränkungen Ähren sollten. Wir gestatten uns, zunächst Bezug zu; nehmen auf die Ausführungen des hiesigen Magistrats in seiner Euer Exzellenz unterbreiteten Vorstellung vom 6. März 1696, in welcher der; Nachweis geführt worden ist, daß ein großer Theil der neu angeordneten Beschränkungen mit den Einrichtungen der Gemeindeschulen in Berlin unvereinbar und deshalb undurchführbar ist. Der Theil dieser Vor-! stellung freilich, welcher den Glauben erwecken könnte, daß Lehrer und Lehrerinnen, welche dem jüdischen Glauben angehören, einer von der des Christenthums verschiedenen Moral huldigen müßten und daß lediglich die Vorbildung auf christlichen Lehranstalten dieselben vor den Irrlehren des „Talmud" und des „Schulchan Aruch" bewahre, beruht; auf vollständiger Verkennung der einschlägigen Verhältnisse. Es giebt kein jüdisches. Religionsgesetz, welches mil irgend einem Grundsatz der christlichen Sittenlehre in Widerspruch stände. - lieber die Bedeutung des Talmud und des Schulchan Aruch haben Rabbiner, welche den verschiedenen religiösen Richtungen im Judenthum angehören, in einer Erklärung vom Februar 1893 sich ausgesprochen, welche Euer Exzellenz wir in einem Druckexemplar zur hochgeneigten Einsicht in der Anlage zu unterbreiten nicht verfehlen. Wir gestatten uns zu gleichem Zwecke ein Exemplar der Belegstellen zu den Grundsätzen der jüdischen Sittenlehre, welche namentlich für unsere Religionsschulen bestimmt sind, gehorsamst beizufügen, und wir dürfen vertrauen, daß Euer Exzellenz sich davon überzeugen werden, daß ein, in diesen Grundsätzen erzogener Lehrer weder zur Entchristlichung der; Schule beitragen, noch der christlichen Moral der Schüler Eintrag thun i könnte. Wenn hinsichtlich der Sittenlehre des Judenthums diesen Grund-! sätzen Entgegenstehendes behauptet worden ist, so beruhen solche Behauptungen theils auf absichtlicher Entstellung aus dem Zusammenhang > gerissener Sätze der vorerwähnten Schriften, und zwar solcher Sätze,! welche überhaupt keinen religionsgesetzlichen Inhalt haben, theils auf unrichtigen Vorstellungen, welche durch unlautere Machinationen der sogenannten Antisemitenpartei hervorgerusen worden sind. Mit freudigem Stolze dürfen wir aber auch hervorheben, daß die gedachten Moralgrundsätze von der jüdischen Religion nicht nur gelehrt, sondern von. den Bekennern derselben und insbesondere von den Mitgliedern unserer .Gemeinde im Allgemeinen auch bethätigt werden. In der Liebe zu Kaiser und Reich, in der Verehrung des Staatsoberhauptes, in der Vaterlandsliebe und der Achtung vor den Gesetzen, in der Reinheit des Familien- , lebens und in den- Beweisen werkthätiger Liebe gegenüber ihren Mitmenschen stehen die Juden hinter den Bekennern anderer Religionen nicht! zurück: die Akten der städtischen Stiftungsdeputation ergeben, daß die! Beweise solcher Menschenliebe von Seiten der Juden sich keineswegs auf ihre Glaubensgenossen beschränken, daß sie keinen Unterschied des' Glaubens und der Abstammung kennen; wenn es gilt, zu helfen oder< das Gemeinwohl zu fördern. Eines weiteren Beweises dieser all-! gemein bekannten Thatsachen glauben wir überhoben zu sein, wir; wollen nur beispielsweise an das neu errichtete Waisenhaus für Kinder j aller Konfessionenzu Schmargendorf und an den unter dem segensj reichen Protektorat Ihrer Majestät der Kaiserin in neuester Zeit begründeten Heilstätten-Verein für Lungenkranke erinnern, für welchen; die jüdischen Mitbürger etwa drei Viertel der bisher aufgebrachten! Mittel gewährt haben. .Nicht Rühmens halber haben wir geglaubt, auf; diese Thatsachen Hinweisen zu müssen, wir sind vielmehr hierzu genöthigt,' um einerseits den systematischen Verleumdungen entgegenzutreten, welchen : unser Glaubensbekenntniß seit vielen Jahren ausgesetzt, ist, und ander-1 seits darzulegen, daß diese Religion es ist, welche das Gebot „Liebe! deinen Nächsten' wie dich. selbst" (3. B. Moses 19, 18) für ihren Haupt-; grundsatz erklärt hat. ' Und dennoch sollen Lehrkräfte, nur weil sie dieser Religion angehören, obwohl sie dieselbe Vorbildung genossen haben und in den-: selben Moralgrundfätzen erzogen sind, wie. ihre Standesgenossen der beiden christlichen Konfessionen, Beschränkungen ausgesetzt werden, welche ihre Stellung und ihre Berufsfreudigkeit erheblich herab zu drücken geeignet sind. Sie sollen vorwiegend Religionsunterricht ertheilen, obwohl sie gerade in diesem Unterrlchtsgegenstande einen staatlich geordneten Befähigungsnachweis nicht zu führen vermögen, es soll ihnen nur . ganz ausnahmsweise ein Ordinariat übertragen werden, und es soll ihnen nicht gestattet sein, die ihrem Unterricht anvertrauten Kinder durch mehrere Klassen hinaufzuführen. Wir können nicht einsehen, wodurch die jüdischen Lehrer und Lehrerinnen eine solche Zurücksetzung verdient Haben. Es ist bereits angedeutet, daß nach den Einrichtungen der Berliner Volksschulen mit dem Ordinariat der Unterricht in den wichtigsten Unterrichtsgegenständen, namentlich im ^Deutschen" verknüpft ist. Die Entziehung des Ordinariats ist demnach materiell fast gleichbedeutend mit der Entziehung der Lehrbefugniß überhaupt, abgesehen von dem Unterrichte in der jüdischen Religion. Zu dem gleichen Er-, gebnisse führt die Anordnung, daß eine Neuanstellung von Lehrpersonen jüdischen Glaubens nur zulässig ist, wenn die angestellten Lehrkräfte bis je zu zwölf Religionsstunden herangezogen sind, wie der Magistrat in seiner oben angezogenen Vorstellung bereits dargelegt hat. Es wird gesagt, die Rücksicht auf die Schüler christlicher Religion gebiete'solche Maßnahmen. Wir erlauben, uns, demgegenüber zunächst anzuführen, daß der jetzt seit länger als zwanzig Jahren in Berlin von Seiten jüdischer Lehrer und Lehrerinnen ertheilte Unterricht in profanen Wissenschaften von Seiten der Eltern der so unterrichteten Kinder keinerlei Beschwerden hervorgerufen hat, wie dies der Magistrat und die städtischen Schulbehörden bestätigen werden, wir glauben aber auch weiter hervorheben zu dürfen, daß auch vom Unterricht christlicher Kinder durch jüdische Lehrer gilt, was über den gemeinschaftlichen Unterricht von Kindern verschiedener Konfessionen von einem der hervorragendsten Schulmänner Preußens gesagt worden ist, daß die Kinder dadurch „Toleranz und Humanität lernen, die größten Tugenden und Eigenschaften, welche die Staatsbehörde nach allen möglichen Richtungen zu. fördern die Pflicht hat." Das Gegentheil würde unseres unvorgreislichen Dafürhaltens erreicht, der Frieden und Bekenner der verschiedenen Religionen bedroht, das Gift des Antisemitismus /schon der Kinderseele eingeimpft werden, wenn die Kinder wahrnehmen, daß Lehrer, nur weil sie der jüdischen Religion, an gehören, trotzdem sie im Einzelfall die Liebe und .Verehrung der 'ihnen anvertrauten Schüler in gleicher Weise wie ihre christlichen Standesgenossen sich zu erwerben verstanden haben, in . der mehrgedachten Weise zurückgesetzt werden. Wir glauben uns auf das Zeugniß sowohl der staatlichen, als der städtischen Schulbehörden dafür berufen zu dürfen, daß jüdische Lehrer und Lehrerinnen in den ihnen bisher anvertrauten Lehrstellungen sich bewährt haben, wir sind damit einverstanden, daß von ihren Leistungen das höchst zulässige Maß erfordert werde, und wir bitten Eure Exzellenz, vor der Entscheidung über unser Gesuch in eine Prüfung der Wirksamkeit jüdischer Lehrkräfte nach dieser Richtung hochgeneigtest eintretenzu wollen. Wir zweifeln nicht, daß alsdann Eure Exzellenz zu dem Ergebnisse gelangen werden, welches wir inständigst erbitten: bezüglich der Anstellung und Beschäftigung jüdischer Lehrkräfte in Berlin eine Veränderung der bisherigen Praxis nicht eintreten lassen zu wollen. In Ehrerbietung Der Vorstand der jüdischen Gemeinde. (Unterschriften.) Die Repräsentanten-Versammlung der jüdischen Gemeinde. (Unterschriften.) An des Königlichen Staätsministers und Ministers der geistlichen Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten Herrn Dr. Bosse, Exzellenz zu Berlin.

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