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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1896-03-13 · Heft 11 (13.3.1896) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
60 (1896)
Issue
Heft 11 (13.3.1896)
Date
1896-03-13
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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Berlin, 13. Mar; 1896. 60. Jahrgang. Nr. 11. Allgemeine eilung öes Audenthums. Gin unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. Diese Zeitung erscheint wöchentlich. Abonnements-Preis: Durch Buchhandel, Postoder direkt von der Expedition in Berlin unter Streifband bezogen vierteljährl.3 M. Redactenr: Gustav Karpeles. Begründet von Katibiner D- Ludwig Philippson-Konn. Verlags-Crpedition: Berlin, Zerufalemerstr. 48/4S Alle Zusendungen für Redaktion und Expedition sind an die Adresse: Verlag der „Allgem. Zeitung des Judenthums*, Berlin SW., Jerusalemer Straße 48/49 zu richten. Verlag von Rudolf Masse, Berlin. Inhalt. Leitartikel: Die jüdischen Lehrkräfte an den Berliner Kommunalschnlen. — Die Woche. — Der Hilfsverein für jüdische Ltudirende. — Aus Ostpreußen. Von Moritz Sckerbel. — Schulandachteu. Don I. Baumgart.— Friedrich Hebbel und die Juden. Von Dr. Adolf,Bi ach. — Abraham Geigers Briefe an I. Derenbourg. Von Pros. Dr. Ludwig Geiger. — Feuilleton: Leib Weihnachtskucken und sein Kind. Novelle von Karl Emil Franzos. Der Gemeindebote. Korrespondenzen und Nachrichten: Berlin. Aus der Provinz Posen. Aus Oberschlesien. Mvslowitz. Zittau. München. Wien. Budapest. London New-Port. Von Nah und Fern. — Misccllen. Die jüdischen Lehrkräfte an den Berliner Kommnnalschulen. Berlin, 10. März. Sie Reskripte imb Verordnungen, welche in dieser Frage jüngst erlassen wurden, haben den Magistrat von Berlin veranlaßt, sich mit einer Eingabe an den Kultusminister zu wendeil, die ein weit mehr als lokales Interesse, ja sogar eine prinzipielle Bedeutung hat, und die wir deshalb an dieser Stelle im volleil Wortlaute mittheilen: „Der Erlaß Ew. Exzellenz vom 27. Dezember 1895, betreffend die Verhältnisse der jüdischen Lehrkräfte, ist uns von dem kol. Provinzialschulkollegium durch Verfügung vom 29. Januar 1896 zugefertigt. Nach den Regeln des Geschäftsganges würde uns nunmehr nur noch eine Vorstellung gegen die letztere bei Eurer Exzellenz gestattet sein. Um der großen Tragweite willen, welche dieser Angelegenheit in unserer Verwaltung zukommt, bitten wir aber ehrerbietigst, auch auf den Erlaß Eurer Exzellenz selbst zurückkommen zu dürfen Wir möchten nichts unversucht lassen, um von der Besorgniß befreit zu werden, daß die Volksschule aufhöre, das Gebiet zu sein, auf welchem die Stadtgemeinde durch freiwillige Leistungen zu der Hebung des Bildungsstandes und der Erziehung der Gesammtheit der Einwohner ohne Unterschied des Bekenntnisses beitragen könne. Diese Besorgniß entspringt aus dem Grundgedanken des Erlasses, daß die Interessen der christlichen Kinder verletzt werden, wenn unter der Zahl der Lehrenden einer Schule sich ein Jude befindet. Dieser Satz charakterisirt es als ein Unrecht, wofür wir uns seit zwanzig Jahren als für einen Kulturfortschritt bemüht haben. Wenn die Schule in den Gedankenkreis der Erwachsenen einführen soll, wenn in unserer Stadt das gewerbliche, das wissenschaftliche und das öffentliche Leben zwischen Christen und Juden Wettbewerb und gemeinsames Trachten nach gemeinsamen Zielen erzeugt und die ethischen Grundanschauungen ausgeglichen hat, wenn der erwachsene Christ den Juden als vollwerthigen Mitbürger ansehen, unter Umständen als Kompagnon, Vorgesetzten oder Richter achten, wenn in Wohlthätigkeitsbestrebungen und in Bethätigung vaterländischer Gesinnung der Gegensatz der Bekenntnisse und Rassen überwunden werden soll, zu dem vollen Bewußtsein der alle Bevölkerungselemente verschmelzenden Staats- und Reichseinheit — dann kann bei uns, wie in anderen Ländern ein Christenkind zeitweise der Leitung eines Juden anvertraut werden, ohne Schaden für seine religiöse Entwickelung und mit dem Erfolge, daß es in früher Erfahrung erkennen lernt die Wege der Vorsehung, die dem Volke, welchem das alte Testament offenbart wurde, nach Irrwegen und Verfolgungen in der Zerstreuung zwischen den Völkern der Erde, Dauer, Begabung und kulturelle Wirkungsfähigkeit bewahrt hat. Der Versuch ist bei uns gemacht und trotz mancherlei Gegenagitationen gelungen: Die gehorsamst beigesügten Urtheile der Schulinspektoren geben über den Erfolg der jüdischen Lehrkräfte Auskunft, welche, obschon mit dem jüdischen Unterricht betraut, doch nicht nach dem Typus Shylock geformt sind und den etwaigen mit christlichen Anschauungen in Widerspruch stehenden Lehren des Schulchan Aruch nicht unterliegen. Vielmehr hat sich der jüdische Religionsunterricht nach den Formen des christlichen dahin entwickelt, daß im Wesentlichen dieselben biblischen Geschichten des alten Testaments nach der sebr korrekten Uebersetzung von Auerbach mit den Kindern durchgenommen werden, die auch für die christlichen Kinder ausgewählt find und daß dazu die Herxheimersche Sittenlehre tritt, welche sich mit Kant und Lessing näher berührt als mit dem Talmud, so daß deren Aeußerungen wohl geeignet erscheinen, auch in christlichen Schulen erziehlich zu wirken. Wir glauben nicht fehl zu gehen, wenn wir annehmen, daß aus demselben Grundgedanken alle die beschränkenden Bestimmungen geflossen sind, mit welchen Euere Exzellenz den Erlaß vom 8. Juli 1875 umgeben haben. Aus unseren Schulverhältnissen scheint ein besonderer Anlaß dazu nicht abgeleitet werden zu können. Haben wir doch relativ eher eine Beschränkung als eine Vermehrung der jüdischen Lehrkräfte eintreten lassen. Während in der Verfügung des königlichen Provinzialschulkollegiums vom 3. Juli 1883 monirt wurde, daß auf etwa 54 evangelische und 62 katholische Kinder ein die Konfession der Kinder theilender Lehrer, dagegen schon auf 44 jüdische Kinder ein jüdischer Lehrer entfalle, kam im Dezember 1894 eine evangelische Lehrkraft auf 52,56 evangelische Kinder, eine katholische Lehrkraft auf 50,95 katholische Kinder, eine jüdische Lehrkraft auf 63,07 jüdische Kinder. Die Vertheilung der 55 von jüdischen Lehrkräften geführten Klassen auf eine große Zahl von Schulen (darunter auch solche, welche von wenig jüdischen Kindern besucht sind), folgt einer Bewegung, die sich in den Wohnsitzen der jüdischen Bevölkerung vollzieht und als heilsam bezeichnet^werden muß; es ist das Aufhören der sogenannten Judenviertel oder die Verbreitung der jüdischen Kinder über das Stadtgebiet.^ Im Jahr<1874 waren in den städtischen Gemeindeschulen überhaupt 265 jüdische Kinder, und nur in den Schulen 11, 21, 24, 45, 55, 63 befanden sich mehr, als je 10. Die jüdischen Eltern, welche ihre Kinder in Volksschulen schickten, saßen damals in größerer Menge nur in der Gegend der Rosenthaler-, Neuen Friedrich- Gips-, Hamburger Straße, jetzt verbreiten sich die jüdischen Kinder über das Stadtgebiet in der Weise, wie aus den Zahlen zu erkennen ist, welche der Erlaß Eurer Exzellenz angiebt Die Ausführung der neuen Bestimmungen würde dieser Bewegung entgegenwirken; sie würde zur Folge haben, daß sich die jüdischen Kinder in einzelnen Schulen sammeln, und hiermit wäre dann das Gegentheil der beabsichtigten Wirkung herbeigesührt; denn die größere Menge der mit den christlichen Kindern gemeinsam unterrlchteten jüdischen würde gerade das Uebergewicht der in der Schule bisher von selbst zur Geltung kommenden christlichen Tradition in viel höherem Maße schmälern. Das Ende

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