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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1896-02-21 · Heft 8 (21.2.1896) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
60 (1896)
Issue
Heft 8 (21.2.1896)
Date
1896-02-21
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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60. Jahrgang. Nr. 8. Berlin, 21. Februar 1896. Gin unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. Diese Zeitung erscheint wöchentlich. Abonnements-Preis: Durch Buchhandel, Post oder direkt von der Expedition in Berlin unter Streifband bezogen vierteljährl.3 M. Nedactenr: Gustav Kcrrpeles. Begründet von Rabbiner Ludwig PHUippson-Konn Verlags-Drpedition: ßeriitt, Jerufalemerftr. 48/49 Alle Zusendungen für Redaktion und Expedition sind an die Adresse: Verlag der „Allgcm. Zeitung des Judenthums*, Berlin SW., Jerusalemer Straße 48/49 zu richten. Verlag von Rudolf Masse, Berlin. Inhalt. Leitartikel: Die soziale Lage des jüdischen Lehrerstandes. — Die Woche. — Die Unterricktsverwaltuna und die jüdischen Lehrkräfte Berlins. Von Dr. Adler. — Aus Oberschlesien. Von einem Eingeweihten. - Jüdische Litteraturbriefe. I. — Abraham Geigers Briefe an I. Terenbourg. Von Pros. Dr. Ludwig Geiger. — Feuilleton: Josef der Träumer. Erzählung von I. Zangwill. — Leib Weibnachtskuchen und sein Kind. Novelle von Karl Emil Franzos. — Litlerarische Mittlieilrrngerr. — Sprechsaal. Der Gemeindebote. Korrespondenzen und Nachrichten: Berlin. Pankow. Gollantsch. Aus der Provinz Posen. Breslau, Hamburg. Düsseldorf. Frankfurt a. Bi.. Burgprevpach, Wien. Kolin, Budapest. London. New-Aork. — Von Nah und Fern. — Miseellen. Nie soziale Lage des jüdischen Lehrerstandes. Berlin, 20. Februar. Lehrerbefoldnugs-Gesetz beherrscht augenblicklich das öffentliche Interesse. Während bisher in den einzelnen Landestheilen das Lehrereinkommen entsprechend den verschiedenen wirtschaftlichen und kulturellen Verhältnissen sehr verschieden war, will der aus de^ preußischen Finanzlind Kultusministerium hervorgegangene Gesetzentwurf, der demnächst nach Vorberathung durch die 21 gliedrige Kommission wieder den preußischen Landtag beschäftigen wird, für ganz Preußen die gesetzliche Festlegung einer Reihe von Grundsätzen, die auch für unsere Lehrer eine große Bedeutung haben. Die rechtliche Stellung des jüdischen Lehrers innerhalb der Gemeinde ist ja noch eine wenig geklärte. Hier petitionirt ein Lehrerverein um Gewährung von Alterszulagen, dort wird eine gesetzliche Regelung der Anstellungsnormeti zu erlangen gesucht. Wird das neue Lehrerbesoldungsgesetz in der Volksvertretung angenommen, so werden sich bei dem kräftigen Streben der jüdischen Lehrerschaft nach Zusammenschluß auch unsere Gemeinden dem Bedürfniß einer geordneten Gehaltsskala für ihre Lehrer nicht ganz verschließen können. Zu rechter Zeit hat über die soziale Lage des jüdischen Lehrerstandes der Verein von Rabbinern und jüdischen Lehrern in Rheinland und Westfalen eine Denkschrift herausgegeben. Nach der dieser Denkschrift beigegebenen Statistik haben an. öffentlichen Volksschulen nur zwei Lehrer ein Gehalt von 900 Mk.. die meisten ein Gehalt von 1200 Mk. Tieftraurig ist es dagegen um die Lehrergehälter in kleinen Gemeinden bestellt. Es werden da Gehälter von 240, 250, 450, 650/ 750 Mark in Rheinland und Westfalen aufgeführt, 850 Mark beziehen drei Lehrer, 900 Mark beziehen 10, 1000 Mark beziehen 8,*1100 Mack beziehen 5, 1200 Mark die höchste Zahl, nämlich 10. Für die höheren Gehälter bis 3000 Mark ist nur je ein Lehrer angemerkt. Bei einer Beleuchtung des Rechtsverhältnisses, welches zwischen dem Lehrer und unseren Gemeinden besteht, scheiden ganz naturgemäß die Lehrer aus, deren Anstellung direkt vom Staate oder den Behörde,! geregelt wird. Indes; auch in dieser Hinsicht herrscht eine bunte Mannigfaltigkeit. In Württemberg z. B. ist der Lehrer und auch der Kantor nicht allein Staatsbeamter, sondern auch in kleineu Gemeinden Vorsitzender der Gemeindeleitung. Im Regierungsbezirk Kassel ist der Lehrer vom Staate, der Kantor vom Vorsteheramte eingesetzt. In Nassau ist zwar der Religionslehrer vom Staate angestellt, aber er genießt keine Pensionsberechtigung und keine Alterszulagen. In den meisten mittleren und kleinen Genieinden kann man indeß eher von einer rechtlosen als von einer rechtlichen Stellung des Lehrers sprechen. Daß es möglich ist, einzelne maßgebende staatliche Kreise für die jüdischen Lehrer und ihre Rechtslage zu interessiren, dafür theilt Carl Brisch in der genannten Denkschrift ein Beispiel mit. Vor etwa zwei Jahren hat der Oberpräsident der Rheniprovinz ein Rundschreiben an die Bürgermeistereien erlassen, bezüglich der von einzelnen jüdischen Lehrern behördlicherseits vorgebrachten Klagen. Darauf erging eine- Verfügung „dem anzustellenden Religions- und Elementarlehrer eine mindestens sechsmonatliche Kündigungsfrist zur Bedingung zu machen, ihrerseits aber einem solchem Lehrer ohne die vorher nachzusuchende Genehmigung der Negierung weder zu kündigen, noch denselben zu entlassen". In Krankheitsfällen und im Alter ist der jüdische Lehrer in kleinen Gemeinden oft recht- und schutzlos. Der' Deutsch-Israelitische Gemeindebund hat durch die Lebensversicherungeu und Altersversicheruugen den Anfang zu einer Lösung dieser schwebenden Frage gemacht. In der genannten Denkschrift wird für die kleinen Gemeinden ein weiterer Ausweg vorgeschlagen. Alle Gemeinden einer Provinz sollten sich zu einem Provinzialverbande vereinigen. Dieser Verband soll von jeder Gemeinde einen gewissen Prozentsatz der Gemeindeumlage zur Versorgnngskasse der Beamten eiuziehen und die Fürsorge für die invaliden Lehrer übernehmen. Selbst kleinste Gemeinden (Gemeinden unter 25 Familien) sollten nicht in die Lage versetzt werden, einem Lehrer Gehälter von 240 bis 250 Mark jährlich, wie sie die genannte Statistik anfführt, zahlen zu dürfen. Ein 68jähriger Lehrer giebt sein Jahresgehalt mit 250 Mark an. Ein anderer bezieht 450 Mark und betreibt, um leben zu können, mit "Genehmigung der Regierung ein Kurz- und Galanteriewaarmgeschäft. Mögen diese betrübenden Verhältnisse sich doch bald zum Besseren wenden und unsere Gemeinden, durch das staatliche Vorgehen mit dem Lehrerbesoldungsgesetz aufgerüttelt, es als Ehrenpflicht betrachten, die Lage ihrer Lehrer erträglicher zu gestalten. Mit Lust und Liebe werden die Lehrer dann ihren schwierigen und verantwortungsvollen Beruf erfüllen, wenn sie sehen, daß die jüdischen Gemeinden trotz ihrer beschränkten Leistungsfähigkeit sich der Lösung dieser Aufgabe nicht ganz entziehen.

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