Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 46 (1882)
- Issue
- Heft 35 (29.8.1882)
- Date
- 1882-08-29
- Page
- [Seite] (sequence 17)
- Language
- German
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Mage M Mgemeimn Zeituag des Iudenthums. Aktenstücke zur Tißa-Eßlarer Affaire. Die Verteidiger Karl Eötvös, Ferdinand Horänßky und Alexander Funtäk haben an den königl. Gerichtshof in NyiregyhLza folgende Eingaben gerichtet: I. Löblicher königl. Gerichtshof als Strafgericht! In der in Untersuchungshaft befindlichen Strafangelegenheil von Josef Scharf und Genossen sehen wir uns veranlaßt, auf Grund des §. 38 des Regulativs für das Strafverfahren achtungsvoll das Folgende zu unterbreiten: Unsere Bertheidiger haben in Erfahrung gebracht, daß das in Budapest erscheinende Journal „Neues Politisches Volksblatt" in seiner am 12. d. erschienenen Nummer 221 unter der Überschrift: „Bericht aus Tißa-Eßlar" eine Mittheilung enthalten hat, deren manche Einzelheiten in engem Zusammenhänge mit jener Untersuchung und der Art und Weise der Untersuchung zu stehen scheinen, welche gegen uns geführt wird. In dieser Mittheilung wird nämlich behauptet, daß der Tißa-Eßlarer. Einwohner Martin Groß um den 20. Juli in Tißa-Lök in derHühnersteige des Stuhlrichters vierundzwanzig Stunden hindurch, in Tißa-Eßlar aber in einem Keller eingesperrt war, wo er kaum Luft zum Athmen hatte. Es wird behauptet, daß: das Untersuchungs-Gericht die verhafteten Angeklagten häufig dem Angaffen und mündlichen Jnvektiven von Seite fremder ' Privatpersonen preisgegeben habe; imfr fprner das Untersuchungsgericht fammt den Angeklagten sich von Zeit zu Zeit in fremden Privatpersonen gehörigen Häusern pläcirt habe; daß es endlich gestattet habe, daß eine fremde Privatperson, ein Tißa-Eßlarer Einwohner, an die die Verhafteten eskortirenden Polizei-Organe die Aufforderung richten dürfe: „Gehet an meinem Hofe vorüber, daß auchmeine Frau die „Jordane" sehen könnet' Es wird behauptet, daß.gewisse Polizei-Organe, namentlich ein Pandur Namens Röka die Angeklagten in roher und verletzender Weise behandelt habe und daß die Tißa-Eßlarer Einwohnerin Frau Martin Groß wegen eines harmlosen Wortwechsels mit einer Privatperson in Tißa-Eßlar auf drei Tage eingesperrt wurde. Endlich wird behauptet, daß einige der Verhafteten während der Vorerhebung gefoltert wurden und daß insbesondere Auschel Vogel derart gefoltert wurde, daß er kaum gehen konnte. Weder wir, die wir uns in Untersuchungshaft befinden, noch unsere Bertheidiger sind in der Lage, für die Wahrheit der hier behaupteten Thatsachen zu bürgen; doch kann eine Zeitungsnachricht, welche in Betreff irgend eines Verbrechens, oder eines wichtigeren strafgerichtlichen Verfahrens mit bestimmter Bezeichnung von Ort, Zeit, Situation und Personen positive Thatsachen mittheilt, der Aufmerksamkeit des Gerichtes -nicht entgehen; ja, es ist Pflicht des Gerichtes, die gerichtliche Feststellung solcher Thatsachen oder die Klarstellung der Unwahrheit derselben auf dem Wege der Untersuchung zu versuchen. Und diese Pflicht besteht, gleichviel ob diese Thatsachen für die Angeklagten entlastend oder belastend seien, und sie besteht selbst dann — ja dann in gesteigertem Maße—, wenn diese Thatsachen auf eine Befangenheit, Versäumniß oder amtliche Uebergtiffe der mit der Untersuchung betrauten richterlichen Organe Hinweisen. Das erwähnte Zeitungsblatt ist schon vor mehreren Tagen erschienen und ist unseren Informationen zufolge auf Grund der bezeichneten Mittheilung bisher die Untersuchung nicht nur nicht bewerkstelligt, sondern nicht einmal in Angriff genommen worden. Dieses Umstandes halber müssen wir von dem Rechte Gebrauch machen, welches der §. 38 des Regulativs über das Strafverfahren uns sichert. Die in der erwähnten Mittheilung angeführten Mißbräuche sind schwerer Natur. Jede über das Maß des Nothwendigen hinausgehende mündliche oder thätliche Insulte ist eine nicht zu entschuldigende Rohheit, die sich als strafbare Handlung qualifizirt, sobald sie von einem gerichtlichen oder behördlichen Organe begangen wird. Die Angeklagten vor dem ohnehin aufgestachelten Volke öffentlich Hunde schimpfen, hin- und"'herstoßen, wegen ihrer Konfession mit spöttischen