Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 46 (1882)
- Issue
- Heft 33 (15.8.1882)
- Date
- 1882-08-15
- Page
- Seite 548 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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w ■ ’S 548 Jeuille ton. Correspondenz. Die vierte Generalversammlung der beiden Vereine der israelitischen Lehrer Schlesiens und Posens. (Schluß.) Die zweite Versammlung begann am 29. Mai um *^9 Uhr. Namens des Vorstandes referirte Or. Brann Breslau. Er constatirte mit Genugthuung, daß die Betheiligung an den Arbeiten des Vorstandes eine bedeutend lebhaftere geworden sei. Am 6. Juni 1881 hatte der Verein 99 Mitglieder, er verlor 3 und gewann 26 Mitglieder. Seit dem 1. Januar sind 2 Collegen durch Versetzung in eine andere amtliche Thätigkeit ausgeschieden, so daß der Verein gegenwärtig 120 Mitglieder zählt. — Im Aufträge der erwählten Revisoren theilte Herr Held-Breslau mit, daß die vom Schriftführer geführten Kassenbücher und die zugehörigen Belege eingehend geprüft seien und zu keinerlei Ausstellung Veranlassung gegeben haben. Auf seinen Antrag wird dem Schriftführer einstimmig Decharge ertheilt und nach § 8 des Status beschlossen, daß der aus dem Jahre 1880 verbleibende Kassenüberschuß an die Unterstützungskafse abgeführt werde. — Dr. Cohn-Kattowitz beantragt, daß die Jahresbeiträge nicht mehr direct durch den Schriftführer, sondern, wie bereits früher einmal, durch Vertrauensmänner eingezogen werden. Der Antrag erhielt die Majorität. Auf den Vorschlag von Liebermann-Brieg wird der dritte Punkt der Tagesordnung (Neuwahl des Vorstandes und der Vertrauensmänner) dadurch erledigt, daß der bisherige Vorstand und die bisherigen Vertrauensmänner durch Acclamation auf ein Jahr wiedergewählt werden. — Es folgt die Discussion des Normallehrplans der Religionsschule, ein geleitet vom Referenten Dr. Brann-Breslau. Nach einem kurzen historischen Ueberblick, in welchem Referent nachweist, daß die jüdische Religionsschule das Produkt des Entwickelungsganges sei, welchen das Judenthum seit etwa 100 Jahren, und zwar namentlich in Deutschland genommen habe, erörtert er eingehend, was von einem Normallehrplan zu erwarten sei. Er müsse nicht mehr und nicht weniger, als die allgemeinen Grundzüge des gesammten Schulorganismus enthalten. Er dürfe darum nicht ins Einzelne gehen und einer Abhandlung über Schulerziehung gleichen, er müsse vielmehr den Charakter eines Statuts festhalten und den Durchschnitt im Auge haben. Ermäßigung und Erweiterung bleibe nicht ausgeschlossen, sie selber aber gehöre schon in die Spezial-Pläne und habe im Normal-Plan keine Stätte. Der Commission habe eine Gemeinde vorgeschwebt, wie sie im Durchschnitte in den beiden Nachbarprovinzen vorhanden sei, eine Gemeinde, die eine Schule mit 2 Lehrkräften und etwa 100 Kindern unterhalte. Sie habe prinzipiell all dasjenige ausgeschlossen, was nicht überall verlangt werden müsse. Was hie und da nothwendig sei, was hie und da wünschenswerth erscheine, gehöre nicht in den Normalplan. Der der Versammlung vorliegende Entwurf sei das Resultat mühevoller Berathungen und erregter Discussionen. “ Die Commission habe die ihr von der vorigen General-Versammlung gegebene Directive, ihre Vorschläge einer Anzahl bewährter Schulmänner zur Begutachtung vorzulegen, in ausgiebigem Maße zur Anwendung gebracht. Sie habe mehr denn 70 Rabbinern, Predigern und Lehrern ihre Ausarbeitung zugeschickt und darauf etwa 12 mehr oder minder umfangreiche Gutachten, sämmtlich reich an dankenswerthen Anregungen und Belehrungen, erhalten. Mit Benutzung der letzteren sei der nochmals sorgfältig geprüfte Entwurf, der heute zur Berathung stehe und sich in den Händen der Mitglieder befinde, angefertigt worden. Referent ging sodann im Einzelnen auf die dem Plane vorausgeschickten allgemeinen Bemerkungen ein und behielt sich etwaige weitere Aufklärungen für die Spezialdebatte vor. Aus der sehr lebhaften und umfangreichen Debattte sei hier nur das Wichtigste hervorgehoben. Dr. Cohn-Kattowitz erklärt nach warmer Anerkennung der dankenswerthen Leistung der Commission, daß er seinem Standpunkte gemäß, sich an der Beschluß- , fassung über einen Plan, der, wie es bei dem vorliegenden den Anschein habe, die traditionelle Seite des Judenthums gänzlich verschweige, sich nicht betheiligen könne und stellt eine Reihe von Anträgen, die diesem Mangel abhelfen sollen. Im ersten Satze, der nach den Vorschlägen der Commission lautet: „Der Zweck des jüdischen Religionsunterrichts ist die religiöse Durchbildung der jüdischen Jugend, gegründet auf die Kenntniß des Lehrinhalts der jüdischen Religion, der jüdischen Geschichte und auf diejenige Kenntniß der hebräischen Sprache, die den Zögling befähigt, den Urtext der heil. Schrift zu verstehen und sich mit Verständniß und Frucht am öffentlichen Gottesdienst zu betheiligen," beantragt er hinter „Religion" einzuschalten: „und der praktisch religiösen Hebungen," und hinter „öffentlichen" hinzuzufügen: „und häuslichen." Ref. erwidert, daß er sich einen jüdischen Religionsunterricht, welcher prinzipiell die Tradition verschweige, nicht denken könne, daß es einen solchen wohl kaum in Deutschland geben werde. Daß der Commission eine derartige Tendenz auch völlig fern gelegen, weist er im Einzelnen an Beispielen aus dem speziellen Theil des Lehrplans nach. Die besondere Hervorhebung der praktisch religiösen Hebung sei nicht erforderlich. Mit demselben Rechte könne man eine nochmalige Betonung der sittlichen Gesinnungen verlangen. Der von der Commission gewählte Ausdruck: „Die Kenntniß des Lehrinhalls der jüdischen Religion" wolle eben beides.