Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 46 (1882)
- Issue
- Heft 31 (1.8.1882)
- Date
- 1882-08-01
- Page
- Seite 517 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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517 garien und Griechenland machen , und wozu in jener Zeit die Herren Raubritter in allen Ländern die günstigste Gelegenheit hatten. —'• Auf diese Morgenbenediktionen folgen zwei von denen das erste Gott bittet „uns nicht in Sünde, Vergehung und Schuld, in Versuchung und Schande gerathen und den bösen Begierden anheimfallen zu lassen." Das zweite lautet: „Errette mich heute und alle Tage vor stechen Menschen und vor frechem Sinn, vor bösen Menschen, bösen Genossen und bösem Nachbar, vor bösem Begegniß, vor feindseligem Ankläger, vor hartem Rechtshandel und vor hartem Gegner im Gerichte, sei dieser ein Israelit oder ein Nichtisraelit." — Wir glauben nicht, daß es in irgend einem anderen Gebetbuche ein so einfaches und in das wirkliche Leben tief eingreifendes Gebet giebt. Es ist wie der Stoßseufzer eines vielbedrängten Bölkes, das unzählige Male erfahren hat, wie die Unschuld und Gerechtigkeit nicht ausreicht, um vor Gefahren und schwerer Mißhandlung zu schützen, eines Volkes, über dessen Haupte ununterbrochen das Damoklesschwert der Verleumdung, der Verdächtigung, der unbegründeten schwersten Anklagen, der härtesten Verfolgung schwebte, und aus dessen Mitte sich der Feind Einzelne als Opfer auserkor, um von da aus die ganze Masse zu treffen, zu schädigen, zu verjagen, . zu vernichten. Wer zu lesen versteht, vernimmt es deutlich aus den Worten dieses Gebetes. Wenn das erste Jehi Razon auf die eigene Schuldhaftigkeit und Versündigung gehtder der Mensch so leicht theilhaftig wird und zu deren Abwendung er die Hülfe Gottes erbittet: so wendet sich das zweite auf die Uebel, die von Außen kommen, welche dem Menschen die Bosheit und Ränkesucht anderer Menschen bereitet. Es ist hier zuerst der steche Mensch und der freche Sinn in den Menschen, die der Betende fürchtet. Wir haben darunter diejenigen zu verstehen - welche im Gefühle ihrer Stärke, im Bewußtsein ihrer Macht den Schwächeren und Wehrlosen verhöhnen und mißhandeln, da sie Widerstand und Strafe nicht zu scheuen haben. Es folgen die bösen Menschen, Genossen und Nachbarn, die in ihrer Bosheit, in ihrem Neide oder ihrer Gewinnsucht Ränke schmieden und Unheil anzetteln gegen den, welchen sie berauben, verderben, ins. Unglück stürzen wollen. Wie unheimlich fühlt sich da der Betende, da er selbst, von dem Genossen, von dem, mit welchem er im nächsten Verkehre steht', sowie vom Nachbar das Schlimmste vermuthet und einen unerwarteten Streich von ihm befürchtet. Noch mehr; wenn er von solchen, ihm geradezu nahestehenden Menschen nichts zu besorgen hat,- so weiß er doch, wie. sich oft durch Zufall, durch Verkettung der Umstände ein Unwetter sich gerade über sein Haupt entladen kann. , Es ist ein „böses Begegniß", das ihn trifft. Unsre Väter fürchteten nichts mehr, als ein Scheker Bilbul, eine Verleumdung, eine falsche Beschuldigung, die, von Voruriheil und Haß geweckt und genährt, alle Betheuerung seiner Unschuld, selbst die unverdächtigsten Zeugnisse verwirft, und der härtesten Verfolgung noch den Schein gerechter Bestrafung aneignet. In erhöhtem Maße wird ein solches Begegniß als ein „feindseliger, verderblicher Anstoß" oder eine solche Anklage bezeichnet. Dies .exemplifizirt sich nun durch einen „harten Rechtshandel und einen harten Gegner im Rechts- Handel." Wir wissen ja aus unzähligen Beispielen, welche die Geschichte überliefert hat, wie oft man Juden mit der härtesten Anklage, mit erfundenen Fabeln vor die Gerichte zog, falsche oder verblendete Zeugen befragte und dann die Angeschuldigten auf die Folter spannte, den gräßlichsten Torturen unterzog, um ihr Selbstgeständniß zu erhalten, was man ihnen vorsagte und zugestanden haben wollte. Unglücklicher Weise war dies bis in das vorige Jahrhundert hinein das allgemeine Rechtsverfahren der Kriminaljustiz, vom Gesetze angeordnet, von den Ansichten der Rechtslehrer autorisirt, Verirrungen des Geistes, von welchen das civilisirte Alterthum wenig, das mosaische und jüdische Recht gar nichts wußte. So haben wir in diesem Gebete einen Wiederhall des jammervollen Geschickes, welchem die Juden so viele Jahrhunderte hindurch ausgesetzt waren. Allerdings schützt die moderne Gesellschaft in den meisten Fällen. Jndeß vermag auch die geordnetste menschliche Gesellschaft vor dergleichen Begegnissen nicht ganz zu bewahren und noch jetzt lehrt die Erfahrung, daß im wirklichen Leben nicht selten die Ränke böser Menschen und selbst die Jrrthümer der Gerichtshöfe schwere Beschädigungen zufügen. Das Gebet ist also noch heute am Platze. Haben ja neueste Ereignisse erwiesen, daß selbst die allgemeine Bedeutung desselben noch nicht ganz verschwunden ist. — Ein wahrhaft goldener Spruch folgt unmittelbar auf dieses Gebet, den täglich auf die Lippen der Beter gelegt zu haben, ein Verdienst ist: „Zu aller Zeit sei der Mensch gottesfürchtig im Verborgenen und bekenne die Wahrheit und rede Wahrheit in seinem Herzen." Jede Sünde, die der Mensch heimlich thut, erweist, daß er die Menschen mehr fürchtet als Gott. Er vermeidet das Vergehen, wenn es den Menschen offenbar wäre, um der- Schande und der Strafe der Menschen zu entgehen; er übt es aber aus, wenn er es den Menschen verbergen zu können glaubt, ohne die Strafe Gottes zu fürchten. Hiergegen wendet sich das erste Glied des Spruches, indem es uns anempsiehlt, im Verborgenen gottesfürchtig, also von der Gottesfurcht so durchdrungen zu sein, daß diese unsren Willen und unsre That vollkommen beherrscht. Nur, dann ist sie wahrhafte Gottesfurcht, nicht äußerer Schein, nicht oberflächliche oder zeitweise Empfindung, sondern das beherrschende Motiv unsrer Seele. Hieran schließt sich das unbedingte Bekenntniß der Wahrheit, also vor.den Menschen sonder Furcht vor nachtheiligen Folgen, die dieses Bekenntniß für uns haben möchte. Der hebräische