Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 46 (1882)
- Issue
- Heft 28 (11.7.1882)
- Date
- 1882-07-11
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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Allgemeine Ein unparteiisches Organ für alles Wische Interesse. ---—. Herausgegeb?n von Diese Zeitung erscheint wöchentlich.! Rabbiner vr. Ludwig Philippson in Bonn. Nr. SS) und Oesterreich bei allen Postämtern, außerdem durch den Buchhandel. J Expedition und Verlag: . Baumgärtner's Buchhandlung in Leipzig. In redactionellen Angelegenheiten wende man sich an vr. L. Philippson in Bonn direct, in allen übrigen an die Berlagshandlnng. Beilagen (Gebühr 12 M.) sind gleichfalls an letztere einzusenden. 46. Jahrgang. Leipzig, den 11. Juli 1882. K,. 28. Inhalt. Leitende Artikel: Die Wende in Rußland. — Eine Conferenz in New-Aork. — Antisemitische Wühlereien in Ungarn. — Autochthon und national. — Zeitungsnachrichten: Deutschland: Berlin, Münster. — Oesterreich-Ungarn: Bonn, Wien, Von der Donau.— Luxemburg: Luxemburg. — Belgien: Antwerpen. — Frankreich: Paris. — Großbritannien: London. — Schweden: Stockholm. — Rußland: Petersburg, Moskau. — Rumänien: Galatz. — Türkei: Konstantinopel.— Bonn: Notizen. — Feuilleton: Korrespondenz: Die am 28. und 29. Mai in Dortmund abgehaltene Konferenz des Vereins isr. Lehrer Westfalens und der Rheinproinz. £eitc'i'U,e ^XztUicC. Bonn, 5. Juli. Die Wende in Rußland. Die bereits besprochene Verfügung des neuen Ministers des Innern Grafen Tolstoi hat folgenden Wortlaut: . „Die Allerhöchst am 3. Mai d. I. bestätigte Verordnung des Ministercomit^s bestimmt:. Allen bekannt zu machen, daß die Regierung beschlossen hat, jede an der Person und dem Eigenthum von Inden verübte Gewältthat unnachsichtig zu verfolgen, denn dieselben haben , gleichen Anspruch auf den Schutz der Gesetze, wie die, übrigen Unterthanen Seiner Majestät des Kaisers; den betreffenden Gouvernementsregierungen kund zu thun, daß sie dafür verantwortlich sind, daß Vorsichtsmaßregeln zur.Verhütung von Veranlassungen zu solchen Unruhen und zur Beseitigung der Unruhen gleich im Anfänge, wenn solche entstehen sollten, getroffen werden und. daß für eine jede Nachlässigkeit der administrativen und Polizeibehörden — wenn sie Gewaltthaten abwenden konnten, ab§ sich die Mühe dazu nicht gaben — die Schuldigen ihrer Stellen entsetzt werden. — Die Veröffentlichung dieses Allerhöchsten Willens ist leider durch die in verschiedenen Gegenden Rußlands wiederholt vorgekommenen Unruhen , welche gegen Juden verübte Gewaltthaten im Gefolge hatten, veranlaßt worden. Derartige Anordnungen zeugen, indem sie Privatpersonen ohne Unterschied des Stammes und der Religion den Glauben an die persönliche und die Sicherheit ihres Eigenthums rauben, von der ungenügenden Sicherung der bürgerlichen Wohlfahrt, und nehmen der RegieruMdie Möglichkeit, sich ^dex Lösung her zur Zeit.besonders wichtigen Hauptaufgabe zuzuwenden: die Thätigkeit aller Staats- und Gemein-Jnstitutionen in Uebereinstimmung zu bringen und dieselbe auf ein bestimmtes, klar vorgestecktes Ziel zu lenken — die Herstellung von Ruhe und Ordnung, der einzigen sichern Pfänder für die logische Entwicklung der geistigen und materiellen Kräfte des Landes. Die Wichtigkeit dieses Zieles und die unumgängliche Nothwendigkeit, den vorgekommenen Unordnungen ein Ende zu machen, müssen natürlich die volle Aufmerksamkeitder administrativen und polizeilichen Thätigkeit beanspruchen, umsomehr, als die Erscheinung solcher Vorfälle bis zu einem gewissen Grade der Schuld der örtlichen Behörden zugeschrieben werden muß, deren direkte Pflicht ist, für die allgemeine Sicherheit und Ruhe zu sorgen. Im Hinblick hierauf werden durch die Verordnung des Ministercomites nicht nur die betreffenden Behörden aufgefordert, energische Maßregeln zur Verhütung jeglicher Gewalithätigkeiten zu ergreifen, sondern wird auch auf die Nothwendigkeit hingewiesen, diejenigen Amtspersonen, welche sich in dieser Hinsicht irgend welche Nachlässigkeit zu Schulden haben kommen lassen, ihrer Stellung zu entsetzen. Indem ich die Herren Chefs der Gouvernements ersuche, ihre volle Aufmersamkeit der genauen und unnachsichtigen Ausführung des in der Verordnung des Ministercomites