Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 46 (1882)
- Issue
- Heft 27 (4.7.1882)
- Date
- 1882-07-04
- Page
- Seite 454 (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
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zusammenzukommen. Diese Leute erfuhren die Mähr nach Beendigung des Gottesdienstes ebenfalls, und es sammelte sich ein großer Bolkshaufe vor dem Hause an, wo die Abschlachtung vor sich gegangen sein solltet Die Gensdarmen und einige städtische Polizeidiener waren rechtzeitig zur Stelle, um die Hausthür zu besetzen. Der Syndikus wurde benachrichtigt und erschien auch selbst. Dieser kluge Herr ließ sich bei dieser Gelegenheit von der Maxime leiten, man dürfe kein Aufsehen erregen. Und um dies zu vermeiden, begab er sich im Angesicht des Volkshausens mit den Polizeidienern in die eine Treppe hoch belegene Wohnung der bezichtigten Familie, und hielt bei dieser eine regelrechte Haussuchung ab. Der Hausherr war nicht zu Hause, die geängstigte Frau schloß alle Räume und Behältnisse auf, wo möglicherweise der Leichnam der Ermordeten versteckt gehalten sein konnte. Es tvurde bei dieser ganz thörichten Manipulation natürlich nichts gefunden. Statt nun, wie sich's bei dem einmal erregten Aufsehen aus doppelten Rücksichten gehört hätte, laut 'das negative Resultat zu verkünden, zu beruhigen und zum . Auseinandergehen aufzufordern, was leicht hätte erzwungen werden können, da eine Garnison in der Stadt lag, hielt der kluge Syndikus an seiner Maxime fest und entfernte nicht nur sich selbst stillschweigend, sondern nahm auch bie Polizeidiener mit. Nur die Gensdarmen blieben aus eigenem "Antriebe. Die Menge, welche sich bis dahin flüsternd verhalten hatte, wurde nun unruhig und laut, da keine Aufklärung erfolgte, und zuletzt beschloß man, Volksjustiz zu üben und zunächst selbst Haussuchung zu halten. Die Situation wurde nun bedenklich, die Gensdarmen wurden bei Seite gedrängt, und die kühnsten Vertreter der Volksjustiz begannen, "wie das bei so beschränkten Leuten, so lange sie noch nicht zur Wuth gereizt sind, gewöhnlich der Fall zu sein pflegt, langsam und zögernd die Treppe zu ersteigen. Oben trat ihnen zunächst das zweite, auch christliche und slavische Dienstmädchen resolut entgegen, und drohte nach angestelltem Examen Jedem, der noch einen Schritt näher treten würde, einen Eimer Wasser über den Kopf zu gießen. Dadurch gerieth die Colonne der Stürmenden in's Stocken. Es steht indessen dahin, welches Ende die Scene genommen hätte, wenn nicht in demselben Augenblick das geschlachtete Mädchen von einem Polizeibeamten über den Platz geführt worden wäre. Man Hatte die Person noch rechtzeitig in einer Mühle bei ihrem Liebhaber aufgefunden und verhaftet. Der Zuruf der untenstehenden Personen und die nunmehr erneuerten Drohungen der Gensdarmen bewogen die stptzig gewordenen Rächer des vergossenen Christenblutes zurückzügehen, und die ganze Geschichte, die einen Augenblick gefährlich genug aussah, löste sich in Wohlgefallen und ein homerisches Gelächter der biederen slavischen Dorfbewohner auf, die nun zu Hause einen Hauptspaß zu erzählen hatten. Solches ist geschehen im Jahre des Heils 1841. Das Tabaksmonopol. Das vom deutschen Reichstage soeben abgelehute Tabaksmonopol hat schon eine lange Geschichte in Preußen. - Nachdem in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunders der Tabaksbau im Brandenburgischeu versucht worden war, erhielten am 24. Mai '1676 zwei Juden, Daniel Nathan und Hartwig Daniel von dem Großen Kurfürsten (der fünf Jahre zuvor eine Anzahl jüdischer Familien in die Mark Brandenburg wieder ausgenommen hatte) eine auf zwölf Jahre lautende ausschließliche Concession zu Pflanzen, Spinnen und Verkaufen des Tabaks in der Alt- und Mittel-Ukermark, in den Ruppinischen und Prignitzifchen Kreisen,' mit alleiniger Ausnahme der Stadt Berlin, ..oder, wie es damals hieß „ der drei Residenzstädte Berlin, Köln und Friedrichswerder", deren Bewohner ihren Tabak entweder von den vorerwähnten Ccmcessions-Jnhabern oder auch in Leipzig, Hamburg oder sonstwo kaufen durften. Die dem Nathan und Daniel ertheilte Concession wurde am 28: Dezember 1681 zurückgenommen, weil beide das Erwartete nicht geleistet, doch dürfte der wahre Grund in dem Umstande gelegen haben, daß die inzwischen eingewanderten Franzosen, welchen der Große Kurfürst nach Aufhebung des Edicts von Nantes in seinen Staaten Zuflucht und Aufnahme gewährt hatte, begünstigt werden sollten. .Für die hohen Festtage wird in unserer Gemeinde welcher die Funcein tionen des Rabbiners/ übernimmt, zn engagiren gesucht. Offerten nimmt entgegen {Br. 963 lj Der Vorstand der Synagogen-Gemeinde. Hirschberg i. Schles.___ WetecfWe festaußc KylmgogmMnge und Chor. , Preis 15 Mrk. | Br. 7382] Canto r Deutsch, Breslau. Anzeigen. And. PromenadeParterre feine Pension in guter israelitischen Familie. 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