Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 46 (1882)
- Issue
- Heft 21 (23.5.1882)
- Date
- 1882-05-23
- Page
- Seite 349 (sequence 17)
- Language
- German
- Belongs to
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auch ein Hofprediger, so werfe ich alle Neune, wenn ich kann. 'Das.Kegelspiel ist eine Erholung für meinen Leib, . wke die Schriftstellerei eine Erholung für meinen Geist. Jeder, welcher schreibt, macht es so gut, wie er immer lann. Uebrigens wüßte ich nicht, daß ich je Wider einen Hofprediger noch einen andern Prediger geschrieben hätte. G. Oh, ich merke. Er will leugnen. Man wird Ihm schon seine Künste abfragen, Er hat wider die christliche Religion geschrieben. M. Wer Ihnen dieses gesagt hat, hat Ihnen eine große Unwahrheit gesagt. G. Leugne Er nur nicht, man weiß es schon besser. Dies ist wider das Judenprivilegium, Er hat den Schutz verwirkt. M. Ach, ich habe hier keinen Schutz zu verwirken, ich habe kein Privilegium, ich bin Buchhalter beim Schutzjuden Bernhard. G. Desto schlimmer! Die geringste Strafe für Seinen Frevel wird sein, daß man Ihn aus dem Lande verweiset. M. Wenn man mich gehen heißt, so werde ich gehen. Ich habe mich nie den Gesetzen widersetzen wollen und der Gewalt kann ich mich noch weniger widersetzen. In dieser Weise dauerte die Unterredung noch eine Weile fort." 1 Uebrigens wurde M. auch angeklagt, in einer Recension über die Poesien des Königs die Ehrfurcht vor demselben außer Augen gesetzt zu haben. Das Interessante war nun, baß in das Dunkel, welches noch über der ganzen Sache schwebte, durch den Sohn des Generalfiskals, dem Kammergerichtsrath Uhden Licht kam. „Ein gelehrter Abenteurer und Vielschreiber, von Justi genannt, hatte im Jahre 1759 ein Buch herausgegeben, welches den Titel führte: „ Die Wirkungen und Folgen sowohl der wahren als falschen Staatskunst in der Geschichte des Psammetichus, Königs von Aegypten." Diese Schrift war durch Abbt in den Literaturbriefen in einer für den Verfasser wenig schmeichelhaften Weise besprochen worden. Wie es scheint, war das Urtheil nur gerecht — wenigstens giebt uns Nicolai diese Versicherung — aber von Justi fühlte sich dadurch auf's Höchste beleidigt und sann auf Rache. Bald war das Mittel gefunden. Er schrieb an den Staatsrath: Es erscheine in Berlin eine schändliche Schrift, betitelt Briefe, die Neueste Literatur betreffend, worin ein Jude in einem Aufsatze wider den Hofprediger Cramer zu Kopenhagen die Gottheit Christi bestritten, auch durch ein freches Urtheil über die „Poesies diverses" Friedrichs des Großen die Ehrfurcht gegen die allerhöchste- Person des Königs aus den Augen gesetzt habe. Und die Mitglieder des Staatsraths glaubten ihm aufs Wort. Sie hätten nur in den Literaturbriefen nachsehen brauchen, um zu erkennen, daß sie belogen waren. Aber das thaten sie nicht, sie schüttelten nur zornig ihre Perruquett und.— verboten. Warum? Weil ihnen der Ankläger als ein zuverlässiger Mann geschildert worden war. O,' wie bald sollten sie ihren Entschluß bereuen!" „Was zunächst das angebliche Religionsverbrechen betrifft, so war der Verfasser des hier in Betracht kommenden Aufsatzes gar nicht Mendelssohn, sondern Lessing. Dieser hatte in den Literaturbriefen allerdings von dem Hofprediger Cramer gesprochen, nämlich als er daselbst dessen Wochenschrift „Der nordische Aufseher" ankündigte, dabei aber war keineswegs die Gottheit Christi bestritten, sondern nur gesagt worden, Cramers Vorstellung von der Person des Erlösers sei socinianisch. Die Recension, welche die Literaturbriefe über die „Poesies diverses" des Königs gebracht hatten, rührte freilich von Mendelssohn her, aber wie hatte er sich seiner Aufgabe entledigt! Man staune! „Sie werden selten" — so hatte er geschrieben — „bei einem Dichter soviel Philosophie, erhabene Gesinnungen, Kenntniß des menschlichen Herzens, Natur in den Gemälden und Gleichnissen und soviel Zärtlichkeit in den Empfindungen angetroffen haben als hier und, was an. einem Werke des Genies die größte und seltenste Zierde ist, die reine Sprache des Herzens, die sich nie verleugnet und sich nie durch die Kunst nachahmen läßt." Am Schluffe hatte er ausgerufen: „Welcher Verlust für unsere Muttersprache, daß sich dieser Prinz die französische geläufiger gemacht hat! Sie würde einen Schatz besitzen, um den sie ihre Nachbarn Ursachehätten zu beneiden." Und in solchen Worten sollte eine Majestätsbeleidigung gefunden werden! Man sieht, daß nur die tollste Verblendung die Schritte des Staatsraths gelenkt haben konnte. Friedrich der Große las später selbst das Urtheil Mendelssohn's, welches man für ihn ins Französische übersetzt hatte, mit großer Befriedigung. In deutscher Sprache -hätte er es wohl niemals gelesen." Uhden der Sohn rieth Nicolai, beim Staatsrath vorstellig zu werden, und da er selbst mit der neuesten Literatur und den Verdiensten Mendelssohn's bekannt war, machte er bei seinem Vater ernsthafte Schritte. Am dritten Tage bereits' erhielt Nicolai die Mittheilung, daß der Generalfiskal den Befehl erhalten habe, das Verbot aufzuheben und den fiskalischen Prozeß einzustellen. Hiermit war die Sache zu Ende. Ueber Justi erfahren wir noch , daß er, der als eiir großer Bergwerksverständiger, empfohlen gewesen, wegen Unterschleife beieinem ihm anvertrauten Eisenwerke nach der Festung Küstrin geschickt wurde. In den ärmlichsten Verhältnissen erblindet aus der Haft zurückgekehrt, suchte er sich durch Bücherschreiben, die er einem Frauenzimmer diktirte, zu ernähren und verlor sich bald im Dunkel der Vergessenheit. Auf die Herren Staatsräthe aber fiel der volle Schein