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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1882-04-04 · Heft 14 (4.4.1882) · p. Seite 233

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
46 (1882)
Issue
Heft 14 (4.4.1882)
Date
1882-04-04
Page
Seite 233 (sequence 17)
Language
German
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sind die Dinge, bereit Früchte der Mensch in diesem Leben genießt und die ihm bestehen bleiben (liwp pp) im jenseitigen Leben; Ehrerbietung vor Vater und Mutter, Uebung der. Mildthätigkeit, Friedensstifter: zwischen seinen Nebenmenschen und das Studium der Lehre über Alles tud)." In dem Gebetbuche nun sind noch mehrere Momente eingefügt/nämlich hinter der Uebung der Mildthätigkeit „der Besuch des Lehrhauses morgens und abends, die Bewirthung fremder Wanderer, der Besuch der Kranken, die Ausstattung von Bräuten, das Geleiten der Todtenbestattung und die Andacht beim Gebete." — Das Einschalten dieses, noch dazu erweiterten Mischnasatzes kann nur bezwecken, in der Seele des Beters das Bewußtsein'seiner sittlichen Pflichten zu wecken, ohne deren Erfüllung selbst das Gebet keinen weftntlichen Werth habe. Mitten in der Reihenfolge der Gebete, im Flusse der Worte, welche uns zum Ausspruch des Dankes und zum Preise Gottes auf die Lippen gelegt werden, sind die Worte der Mischna wie ein Erinnerungszeichen aufgepflanzt, das die Anforderungen des Lebens nicht mit der Recitation der Gebete abgethan seien, sondern daß diese mit der sorgfältigen Ausübung der Pflichten verbunden sein müsse. Dies wird nun nicht mit Worten ausgedrückt, sondern vielmehr an einzelne Pflichten erinnert. Der erste Absatz der Mischna hat zu diesem Zwecke nur in den beiden letzten Punkten in der Uebung der Mildthätigkeit und dem Studium der Lehre für uns eine Bedeutung, indem hervorgehoben wird, daß in diesen beiden ein gesetzlich bestimmtes Maß nicht besteht, b. h. daß sie geübt werden müssen, aber nach dem freien Willen des Jndividiums, nach der Bewegung seines Herzens und dem Verlangen seines Geistes, nach seiner Liebe zu den Menschen und der Lehre. Hierin liegt auch zugleich der Wink, daß man niemals darin genug gethan zu haben glauben dürfe. Mit dieser Mahnung meinte aber die Mischna sich nicht begnügen zu dürfen; sie wollte vielmehr den Werth und den Erfolg gewisser Handlungen für den, der sie vollbringt aussprechen und dem Leser für immer einprägen. Zu der Uebung der Mildthätigkeit und dem Studium der Lehre aus dem ersten Satze fügt sie die Ehrerbietung vor Vater und Mutter und das Friedenstiften zwischen Nebenmenschen hinzu. Sie verheißt für diese „Früchte in diesem Leben und Bestehenbleiben im jenseitigen Leben." In unsere Anschauungsweise übertragen, hieße dies, daß durch diese Handlungen uns eine Befriedigung des Herzens nnd eine Erhebung und Läuterung des Geistes geschaffen wird, die erstere beglückt uns und bereitet günstige Erfolge im Leben, die andere erweitert, und veredelt unfern Geist, daß er geläuteter und entwickelter :ut das Jenseits eingeht. Wie dem aber auch sei, jedenfalls werden dem Beter die Ehrfurcht' vor den Eltern, die Uebung der Mildthätigkeit, das Friedenstiften und das Studium der Lehre als höchste Pflichten und edelste Errungnisse des Menschen hervorgehoben, betont, eingeprägt. Aber auch diese Specialisirung genügte noch nicht und es werden daher noch andere einzelne Handlungen eingefügt, von denen die Bewirthung fremder Wanderer, Besuch der Kranken, Ausstattung der Bräute und Begleitung der Leichenbegängnisse unter die Gemilut Chassadim zu rubrieiren sind. Man vermißt hier die sonst nachdrücklich betonte „Erziehung der Waisen." All diese Handlungen nehmen die persönliche Bemühung und Hingebung, ausschließlich oder in Verbindung mit Geldopfern in Anspruch; ja, sie können auch von dem Unbemittelten aufs Eifrigste geübt werden, da er zur Beschaffung der Geldmittel bei andern einwirken kann. Beispiele von Personen, die, selbst ohne Besitz, allen diesen Arten von Mildthätigkeit unermüdlich oblagen, gab es in früherer Zeit in jeder Gemeinde. Der Besuch des Lehrhauses morgens und abends, wobei man sich erinnere, daß im Lehrhause auch die Gebete verrichtet wurden, gehört zum Studium der Lehre. Die Andacht beim Gebete führt unmittelbar zum Gebetbuch zurück. Was endlich die Schlußworte betrifft, daß das Studium der Lehre alles Andere überwiege, so erinnern wir an unsere Besprechung des heftigen Streites zwischen den Mischnalehrern über diesen Gegenstand, Jahrg. 1878 S. 515 f. f., da sehr große Autoritäten mit diesem Grundsatz nicht übereinstimmten, sondern „die That dem Willen" voranstellten. (Fortsetzung folgt.) Noch. „Da man auf churfürstl. höchsten Spezialbefehl dem hiesigen Stadt-Magistrat 8ub boäie gnädigst anbefohlen, sogleich öffentlich kund zu machen, daß der- oder diejenige, welche sich fernerhin unterstünden, einen der hiesigen Juden in oder außer dem Haus mit Wort oder Werken zu insultiren, oder zu beleidigen, als Störer der öffentlichen Ruhe und Sicherheit criminaliter behandelt, sofort nach Gestaltsame der Umstände mit empfindlichsten Leibs- oder Zuchthaus- oder wohl gar noch schärferen Strafen unnachsichtlich hergenommen werden würden: so wird solches dem churfürstl. Hofrath anmit zur Nachricht eröffnet." Witt der geneigte Leser das Datum dieser Cabinets- Ordre wissen? Er schlage Döllingers Sammlung von Verordnungen, Band VI, Seite 253 auf, um den Vermerk zu finden: „Signat. München den 17. August 1787. Cf. M. G. S. v. I. 1788, Bd. IV,. Nr. 131, S. 1044." Die erlauchte Dynastie der Wittelsbacher war sonach vor hundert Jahren genau derselbe Hort der Toleranz wie heutzutage. . . -

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