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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1882-01-24 · Heft 4 (24.1.1882) · p. Seite 54

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
46 (1882)
Issue
Heft 4 (24.1.1882)
Date
1882-01-24
Page
Seite 54 (sequence 6)
Language
German
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Wichtung Mcht.selten dadurch. wirkungslos gemacht wird,- daß Lie Eltern ihre Kinder ohne./jeden Religionsunterricht aufwachsen lassen, und in..den altpreußischen.Provinzen außer demMinisterial-Rescrrpt. vom' WFebruar1856-.' keine Verordnung besteht, aus'Grund deren gegen .sie-der Zwang ausgeführt werden, könnte.- Man hielt die Aufnahme dieser These für um so unbedenklicher, als. in/der nachfolgenden These 5 der in der vorigen ausgesprochenen Verpflichtung ein Spielraum gelassen wurde,- der weit genug .geht * : um - jeden Gewissenszwang auszuschließen." . .. „Der gehorsamst Unterzeichnete Ausschuß stellt , daher Namens .der Won ihm vertretenen Gemeinden an , ein. hohes Ministerium. das unterthänige Ersuchen, dahin zu wirken, .daß ein obligatorischer Religionsunterricht in dem Sinne der . beigegebenem Thesen,- im Königreich Preußen zur allgemeinen Durchführung gelange." .; „Sollte einer hohen Staatsregierung eine nähere mündliche Aufklärung oder sonstige Erörterungüber den vorgetragenen Gegenstand wünschenswerth erscheinen, so erklärt sich der Ausschuß gern bereit, aus seiner Mitte eine Deputation zu diesem Zwecke zu , delegiren." - In tiefster Ehrerbietung Einem hohen Staatsministerium . .unterthänigst ergebener .Ausschuß des Deutsch-Israelitischen Gemeindebundes (gez.) Jak-oL Nachod. Leipzig, den 30. April 1881. Das dieser Petition angeschlofsene ausführliche Memorandum enthält genaue Darlegungen über: . A. Den gesetzlichen Zustand des israelitischen Religionsunterrichts in Preußen. B. Dem faktischen Zustand des Religionsunterrichts und Uebelstände desselben. 6. Versuche zur Abhilfe der vorhandenen Mißstände. k). Darstellung der in den neuen Provinzen Preußens und in andern 'deutschen Bundesstaaten über den israelitischen Religionsunterricht bestehenden gesetzlichen Verordn uungen. Aus dem reichhaltigen Material, welches die eingehenden Erörterungen, dieser vier Punkte ergeben hat, wird hier nur Las Resums der sub B und 6 Gezeichneten Uebelstände des israelitischen. Religionsunterrichts und Versuche; um Abhülfe mit abgedruckt. " : „Fassen wir die Uebelstände des Religionsunterrichts- . Wesens/ wie ste - sich leider jetzt' häufig vorfinden, kurz zusammen, so-ergiebt sich-Folgendes: Ueberall, wo der Religionsnnterrichhün Anstalten ertheilt. wird, die unter einer gesetzlich , geordneten und den allgemeinen - .Anforderungen^entsprechenden Schulaufsicht nicht stehen, o,der wo die Erth'eilung. ganz privater Natur/ist,. hängt, der Beginn, der Beschluß; die Zeit, Zeitdauer der Stundenzahl,: daß Lehrziel ganz^ von Wer Be- .stim'müng: .der .Schulvorstände/ oder d^r^ Eltern ab - die'/ sehr chäustg d.as Richtige -nichtitreffen und dadurch-die Sinder einen -genügendenMeligionsunterricht-nicht genießen lassen.- Esgieb.t -aberauch eine Anzahl-Müder,, die nicht nur keinen genügenden Religionsunterricht,- sondern gar -keinen erhalten; - die -Anzahl derselben ist zwar statistisch nicht ermittelt, aber. immerhin. groß genug, pm diese Erscheinung als einen Uebelstand bezeichnen zu können."- ■ '-V- Die größte Willkür zeigtsich, aber auf dem Gebiet des .Schulbesuchs; der. ein sehr/ unregelmäßiger, istheidem um -entschuldigte Schulversäumnisse . aus. denungerechtfertigsten Ursachen nicht selten die-Regel find. In ebenso hervorragender Weise begegnen: wir dem Uebelstände, daß die Lehrziele ln dem; eilten oder andern Lehrstoffe zu niedrig gestellt sind/ Lehrmittel durchs die Lauheit oder Unvermögenheit nicht ausreichend beschafft sind, und die. Schuldisciplin eine beklagenswerthe ist. Der Lehrer,, die Schule ist Eltern und Kindern gegenüber wehrlos, Ordnungswidrigkeiten. und. größte Widersetzlichkeit kann, er nicht entsprechend strafen, seine Autorität wird nicht,geachtet und der Unterricht selbst, geschädigt. . Die -ungünstige Ansetzung der Unterrichtsstunden mit..ihrer, dadurch entstehenden Verkürzung der sonst schulfreien-Zeit.rauht den Kindern Kraft und Lust,, der Mangel an. Diseiplinarmitteln .verhindert Scheu/und.Ehrfurcht, und . so begegnet sich die Abneigung gegen den Unterricht und die Neigung zur Unfolgsamkeit und der Strasiosigkeit. Zu diesen Uebelständen kommt an. manchen Orten noch hinzu,, daß der Lehrer weder genügend pädagogisch vorgebildet, noch', die Willensstärke, und Klugheit -besitzt, um allen diesen. Schwierigkeiten mit einigem Erfolg entgegenzutreten." . . -; „Noch größer ist der Uebelstand, daß an verschiedenen Orten die Zahl der israelitischen - Familien.; zu klein ist- .als daß sie die Einrichtung eines - geordneten Religionsunterrichts auf eigene Kosten unternehmen, könnten." ' . „Es ist die Erkenntniß von den vielen. Uebelständen in den jüdischen Gemeinden immer größer geworden und .auf den Rath und unter der Mitwirkung begeisterter Rabbiner, Lehrer, Vorstände.und Gemeindemitglieder manches versucht worden, um. die Zustände zü bessern, zMan hat^sich -bestrebt, die. vorhandenen Confessionsschulen . zu öffentlichen- /Schulen .erheben zu. lassen, aber . es hatte dies' ^nicht immer, der/ gewünschten Erfolg. Man hat sich ferner-bemüht, die/Stunden des Religionsunterrichtsso anzusetzen, Paß siemit-: dM häuslichen Arbeitsstunden so .wenig als -möglich - zusammentreffen, man hat Klasfeneintheilungen vorgenommen., ...Kna'bxn^ und -Mädchen soviel als .möglich, von-einander/zu trennen gesucht, geordnete-Lehrpläne ausgestellt, für würdige-/Schülräume .gesorgt, sie mit Bibliotheken und Lehrmitteln ausgestattet;.-Schul---

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