Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 43 (1879)
- Issue
- Heft 40 (30.9.1879)
- Date
- 1879-09-30
- Page
- Seite 635 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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635 b. i. Cantor und Religionslehrer) auf Anfrage die Antwort! Bonn, 31. September. (Notizen.) In den Zeitungen bekommen, daß alle Drei gern bereit seien, den gewünschten - liest man: Aus Hainsfahrt bei Oettingen war vor vielen Religionsunterricht in den unter dem neuen Gesetz stehenden? Jahren ein Jude Namens Nies nach Amerika ausgewandert. Schulen zu ertheilen. Der katholische Pfarrer, Decan Sacrö I Die Landsleute batten ihn vergessen, er aber batte seine hat dagegen die Erklärung abgegeben, daß „die Geistlichkeit - Heimath nicht vergessen. Vor Kurzem trafen zwei gute Wechsel nicht mit guten» Gewissen an der Ausführung eines Gesetzes! von zusammen 40,000 Mark ein, von denen 30,000 Mark zu sich bctheiligen könne, welches den Religionsunterricht aus einer Stiftung für die Armen, ohne Unterschied des Glaubens, dem Programm der Elementarschulen verbanne". und zu einem Armenhaus, 10,000 Mark für die Synagoge - bestimmt sind. Ieuilleto n. Die erste jüdische Hochzeit in Honolulu. Mit jedem Schritte, den die Civilisation vordringt, verbreitet sich auch das Judenthum weiter. Mit seinem Glauben trägt es auch sein Gesetz und seine Sitten dahin. Die Inseln Oceaniens sind der Eultur eröffnet ^Honolulu, die Hauptstadt des hawaiischen Staates, birgt Europäer, Amerikaner und Chinesen in seiner Mitte. Die uns übersandte, dort erscheinende „Mio Hawaiiun Gazrtte“ (von größtem Format) bringt uns folgende wortgetreu übersetzte Schilderung: Dienstag, den :2. Juli, fand in Gegenwart einer sehr zahlreichen Gesellschaft geladener Gäste aus der Elite von Honolulu in der Wohnung des Onkels der Braut, des Herrn Lotlisson Esqu. in H o n o l u lu die Vermählung des H. I. Hyman von der Handelsfirma Hyman Brothers, aus dieser Stadt, nlit Fräulein V. Frankel, 'Nichte von Herrn und Frau M. Louisson statt. Alles, was man nur erdenken oder durch Geld verschaffen kann, war zum Vergnügen der Gesellschaft geschehen. Das geräumige und elegante Haus des Herrn Louisson war mit großem Geschmack und großer Freigebigkeit arrangirt. Außerhalb des Hauptgebäudes war ein Zelt aufgeschlagen und mit grünen Gewächsen, tropischen Blumen und den Flaggen der Vereinigten Staaten, von Hawaii Und dem deutschen Reiche geschmückt, die Veranda und das Zelt waren glänzend erleuchtet mit chinesischen Laternen und geschmackvoll deeorirt. In dem Zelte selbst tvurde zur Bequemlichkeit der Gäste, deren Zahl sich auf 200 belief, ein vorzügliches Mahl servirt. Punkt 8 Uhr, der festgesetzten! Stunde, traten Braut und Bräutigam in den Saal, wo die' Gäste versammelt waren, so wie Herr Peck, ein Jude und? Freund der Familien, der von dem jüdischen Rabbiner zU j San Francisco abgesandt worden, um die Trauungsceremonie j nach dem hebräischen Ritus zu vollziehen, was er in hebräischer Sprache that, indem er es aus einem Buche vortrug. Die' Eeremonie wurde von Herrn Peck kurz und feierlich vollzogen,; der damit schloß, daß er sie für Mann und Frau erklärte, dem' jüdischen wie auch dem thawaiianischen Gesetze gemäß. Nach-j dem Herr Peck geschloffen, trat Nev. Dr. Dämon vor und überreichte der Braut den Heirathscontrakt, wobei er einige passende Worte sprach. Damit endete die Eeremonie, tvorauf dann die Gäste vor dein Bräutigam vorbeizogen und ihm die üblichen Glückwünsche aussprachen, hierauf erschienen die Gäste, wieder im Salon, wo sie sich an einem köstlichen Mahle erquickten und Alles ging glücklich und heiter vorüber. Nur einen Umstand müssen wir noch besonders hervorheben, ebenso seiner Neuheit wegen, wie wegen seiner historischen Bedeutung, nämlich: Diese Trauungsceremonie, die nach dem hebräischen Ritual und Formular, wie es im Judenthum überliefert worden, stattfand, ist der erste Fall dieser Art, der jemals auf diesen Inseln vorgekommen. Dieser Fall besitzt besondere Bedeutung durch das Faktum, daß Herr Peck, bevor er als Vertreter des Rabbiners von San Francisco sungirte, die Vorsicht gebrauchte, sich von dem Departement des Innern des hawaiianischen Königreiches, die obrigkeitliche Vollmacht des hawaiianischen Gesetzes zu verschaffen, welche diese Eeremonie erlaubte und legalisirte und so wurde nicht nur die Heilighaltung der jüdischen Religion, sondern auch das Eivilgesetz dieses Reiches zu gleicher Zeit gesichert, was die Verbindung rechtsmäßig macht, und so tvird es ein Präcedenz für alle folgenden Fälle bilden. Die Hawaiian-Kapelle unter der Leitung von Herrn Berger, tvar anwesend und nahm einen Pavillon ein, der besonders für sie, außerhalb des Hauptgebäudes, erbaut tvorde» und von welchem aus sie heitere Musik ertönen ließ. Wir dürfen nicht vergessen zu ertvähnen, daß in dem Zimmer neben dem Saal die eleganten und kostbaren Geschenke des glücklichen Paares ausgebreitet lagen, welche in einer fast endlosen Auswahl von Silbersachen und werthvollcn Gegenständen bestanden, die die Achtung bekundeten, welche die Braut sowohl wie der Bräutigam in dieser Stadt genießen. Alles verlies in der angenehmsten und glücklichsten Weise, und alle Anwesenden werden sich nock» lange der ersten jüdischen Hochzeit erinnern, welche jemals auf den hawaiianischen Inseln stattsand. 4<>*