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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1879-09-16 · Heft 38 (16.9.1879) · p. Seite 597

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
43 (1879)
Issue
Heft 38 (16.9.1879)
Date
1879-09-16
Page
Seite 597 (sequence 5)
Language
German
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unmittelbare, obgleich theilweise Anwendung dieses Principsmacht, gewährt er ihm eine practische Weihe und schützt zugleich seine nationalen und oconornischen Interessen. Er gleicht' also die Forderungen der Diplomatie mit seinem Recht und seinen Bedürfnissen aus, und dient seiner eigenen Sache, ohne' der der Civilisation und der Freiheit ungetreu zu werden. Mehr von dieser jungen Nation fordern, welche mit volleri Kraft und festem Schritt in die Zukunft schreitet, würde ein-; fach den Selbstmord von ihr verlangen heißen. Das große Wort „Politik", welches so viele Unbilligkeiten gedeckt hat, wird, wir hoffen es, diese nicht decken." Das wäre Alles schön gesagt, wenn in dem neuen Vorschläge auch nur der geringste Kern stäke. Wohl niemals hat man einen Gesetzcsvorschlag gesehen, der solche unbestimmte und willkürliche Motive als gesetzliche Bestimmungen beantragt! Sociale Stellung, intellectuelle (Sitltur, geleistete Dienste sollen den Negierungsbeamten das Recht gewähren, Jemanden auf die Liste der Naturalisirung zu stellen! Die Pariser Journale, das Journal dos. Di'.bats voran, weisen deshalb den neuen Vorschlag des rumänischen Ministers als inhaltlos zurück, da er noch weit weniger genüge, als jene Aufstellung von Kategorien *). Bonn, 4. September. In Bukarest und anderswo macht es Aufsehen, daß der „Nomanul", das verbreitetste rumänische Blatt, Organ der dortigen nationallibcralen Partei, namentlich des Kammerpräsidenten Nosetti, einen Leitartikel erhält, der den bisherigen Vorgängen in der Judenfrage geradezu entgegcntritt. Wir unsrerseits können eine Befriedigung in diesem Leitartikel finden, da er, wenn auch etwas verdeckt, die Ansichten bestätigt, die wir über die Maßnahmen der Negierung und der Kammern in diesen» Blatte ausgesprochen haben. Ter „Nomanul" dringt aus baldige Entscheidung, da der Zustand der Ungewißheit große Nachtheile bringe. Die desfallsigen Kämpfe gehen „vielmehr aus Parteiinteresse und Machtverlangen, als aus patriotischer Besorgnis; für die Interessen des Landes hervor". Hiermit sagt doch dieses Blatt zugleich aus, daß die „Besorgnisse für die nationale und öconoinische Zukunft" auf nichts als Verleumdungen der Juden beruhen. Es fährt fort: „Gegenüber den» Auslande machen diese Kämpfe den ungünstigsten Eindruck. Eine Nation von so viel Millionen Seelen, die sich das Ansehen giebt, als glaube sic, daß sic zu Grunde gehen werde, tvcnn sie das Bürgerrecht einigen Hunderten von jenen Israeliten verleiht, welche bewiesen haben, daß ihre Interessen mit den unserigcn identisch si»»d, empfiehlt sich nicht in den Augen der Welt und erweckt keine ») Bemerkenswerth ist, daß der Minister selbst die Zahl der Israeliten in Rumänien auf 370,000 angiebt — also nicht 500,0m», wie die rumänische Presse und nach ihr alle judenfeindlichen Blätter - behaupten. Tein Minister kam es aber wohl nicht darauf an. die Zahl um 30—40,<*ü0 zu hoch anzngcben. große Meinung über sich selber. Ebensotvenig geschieht dies dadurch, wenn sie, anstatt sich dem collectiven Willen E»»ropas zu fügen oder ehrlich zu widersetzen, denselben durch byzantinische Schliche zu umgehen sucht." Im weiteren Verlause führt der Romanul alle diese Jntriguen in der Judcnfrage auf diejenigen Leute zurück, welche den Gefahren und Opfern des letzten Krieges fern blieben und nur' ihren Vergnügungen tveiter lebten, also auf einige Aristokraten, die ihren persönlichen Nutzen suchen. Er giebt auch zu verstehe»», daß er von den Erfolgen des Herrn Boerescu nichts halte u»»d dringt auf eine rasche »md klare Lösung. Wer die früheren Auslassungen des Nomanul gegen die Juden in» Gedächtniß hat, wird sich sagen: so dringt dem» doch schließlich die Wahrheit durch alle künstlich um sie gebreiteten Nebel hindurch! Bonn, R. September. In einigen Bukarester Blättern werden die Bedingungen aufgezählt, unter welchen Deuts chla«d sich bereit erklärt haben soll, die Bestimmungen des Berliner Vertrages über die Judenemancipation als von Rumänien erfüllt zu betrachten. Artikel VH. der rumänischen Eonstitution soll durch eine Clausel nachstehenden Inhalts ersetzt werden: „Der Glaubensunterschied verhindert keinen Bürger, volle bürgerliche ur»d politische Rechte zu genieße»»." Gleichzeitig wäre ein neuc‘3 Gesetz zu erlassen, welches vorstehe»»de»n Artikel der Constitution Gültigkeit verleiht m»d unter denselben folgende acht Elassen der jüdischen Eintvohrier Rumäniens, vorausgesetzt, daß dieselben im Fürstenthum geboren wurden ur»d gegenwärtig nicht unter den» Schutze einer auswärtigen Negierung stehen, subs»l»nirt: » 1) Solche, die eigenen Gr»l»»dbesitz mit einem Jahreseinkommen von 1200 Francs Nachweisen; 2) Solche, welche als Kausleute oder Fabrikanten eine directe Jahressteuer von v>0 Francs bezahlen; 3) Jene, welche unter der rumänischen Fahne gedient oder bei der Eonscriptioi» sich gestellt; 4; Jene, welche eine academische. Würde erlangt haben; 5) Solche, welche je fünf Elassen der rumänischen Gymnasien oder Lyceen passirten; 6). Jene, welche öffentliche Schenk»»ngen gen»acht oder wohlthätige Anstalten gegründet; 7) Je»»e, tvelche Fabriken angelegt (Destillateure geistiger Getränke sind ausgenominen); «S) endlich Jene, welche literarische Werke in der ru»nänischen Sprache verfaßt haben. Die letzten sechs Elassengehören 311 den verschiedenen Wahleollegien, denen sie durch die allge»»»einen Bestiu»n»ungen der rumäinschen Eonstitution zugetviesen werden. Bezüglich der Ausländer in» Allgemeinen, wozu diejenigen Juden zähle»», welche nicht zu den ,vorstehenden acht. Elaffen gehören, wird der Artikel VH. des bürgerlichen Gesetzbuchs derart u»i»geä»»dert, daß statt der früher festgesetzten zehn Jahre ein nur fünfjähriger Aufenthalt »in Fürstenthun»e zur Erlangung der

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